Kontoauszüge bei Hartz4 Antrag?

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Kontoauszüge bei Hartz4 Antrag?

Hi,..
Ich war heute beim Jobcenter wegen Erstantrag von Leistungen, Wohnung und Erstausstattung.
Jetzt soll ich da meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitbringen.
Hatte im Dezember von meinen Eltern 150 Euro Weihnachtsgeld bekommen und 1000 Euro für den Flug von México zurück nach Deutschland,.. außerdem habe ich im Januar alte Sachen von mir verkauft und habe auch ein paar kleine Summen von meinen Eltern bekommen zum Kleidung kaufen usw, was im Januar jetzt insgesamt einen Geldeingang von 500 Euro macht, was ich aber auch komplett für Kleidung usw gebraucht hatte.
Werden diese Geldeingänge von Dezember und Januar jetzt nachteilig für mich sein?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Jetzt soll ich da meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mitbringen.
Ja, das ist so.
Du hast nach § 12 SGB II ein sog. Schonvermögen, d.h. niemand darf erst mit 0,-€ beim JC Anträge stellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Kurz und knapp:
Du kannst auf deinem Konto max. 150,- x dein Alter + 1x 750,-€ haben.
Das ist die Summe für das nicht zu berücksichtigende Vermögen in Geld auf dem Konto.

zB
du bist 38 Jahre alt.
Dann kannst du max. 38 x 150,- +750,- = 6.450- € auf dem Konto haben und das stört keinen.
Zitat (von Marco1982mm):
und 1000 Euro für den Flug von México zurück nach Deutschland,
Ist das Geld denn noch da? :???:

Ab dem 1.2. gilt nun was anderes.
Alle Einnahmen in Geld, die ab 1.2. auf dein Konto fließen, muss das JC berücksichtigen. Meist auch anrechnen auf Alg2.
Bis zum 31.1. gehören diese Einnahmen zu deinem Vermögen.

-- Editiert von Anami am 04.02.2020 22:10

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#2
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein das Geld fürn Flug ist nicht mehr da,...hatte in México gelebt und im Dezember hatten mir meine Eltern Geld für ein rückflugticket überwiesen,..davon habe ich gleich im Dezember 2019 das Ticket gekauft und bin damit am 01.01.2020 zurück nach Deutschland gekommen,....

Also ist für mich jetzt nur relevant was ab dem 01.02.2020 auf meinem Kontoauszug auftaucht? ,.. und alles was davor war ist egal?
Weil würde es auch etwas doof finden das ich jetzt quasi dafür bestraft werden soll das meine Eltern mir Geld für Kleidung geschenkt haben,..weil ich hatte es bitter nötig weil ich nur ein paar wenige Kleidungsstücke mit nach Deutschland zurück bringen konnte (hatte nichtmal ne Jacke)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
d.h. niemand darf erst mit 0,-€ beim JC Anträge stellen.

Wo hat man denn den Unfug her?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Also ist für mich jetzt nur relevant was ab dem 01.02.2020 auf meinem Kontoauszug auftaucht? ,.. und alles was davor war ist egal?
Nein.
Bis zum 31.1. --- kannst und solltest du nicht mehr als 6.450,- auf dem Konto haben. Dein Vermögen in Geld.
Hast du dort mehr ???--- dann giltst du als nicht hilfebedürftig für Alg2. Dein Antrag würde abgelehnt.

Ab dem 1.2. (Monat deiner Antragstellung) sind alle Zuflüsse in Geld auf dein Konto dein Einkommen.
Hast du also Einkommen, verringert sich dein Alg2-Bedarf. Es gäbe dann nicht 432,-, sondern weniger.
Aber dein Sachen-Vermögen kannst du umwandeln in Geld . zB. deine Sachen, die du nicht mehr brauchst.
Musst es aber evtl. nachweisen.

Es geht hier nicht um doof o.s.ä.--- es geht um Hartz 4. Harte Sache, also bitte schlau machen. Oder fragen.

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#5
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja,...von diesen 6450 bin ich ja ca 6400 euro entfernt,... das was von meinen Eltern überwiesen wurde (insgesamt 1500 Euro im Dezember und Januar) ging ja auch gleich wieder ab für das Ticket und Kleidung.
Also müsste ich ja eigentlich keine Angst haben das mein Antrag abgelehnt wird oder was angerechnet wird

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Der genannte Betrag ist ja das Maximum.
Wenn du weniger hast--- brauchst du keine Angst haben. Dein Antrag wird nicht abgelehnt werden.

Anrechnen geht sowieso erst, wenn du Alg2 erhältst (also ab 1.2.) und du dann Einkommen erhältst.

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#7
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir ist grad eingefallen das ich vergessen habe zu erwähnen das ich seit ca 3 Wochen ja Tagessätze (weil kein fester Wohnsitz) vom Jobcenter erhalten habe (war aber in einer anderen Stadt) ,.. wie werden die geldeingänge auf meinem Konto in diesen 3 Wochen behandelt?, weil Tagessätze sind ja auch irgendwie Hartz4 Leistungen?

-- Editiert von Marco1982mm am 05.02.2020 23:59

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
weil Tagessätze sind ja auch irgendwie Hartz4 Leistungen?
Ja. Das stimmt. Aber Sozialleistungen nach SGB II (Hartz 4) werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Also auch NICHT angerechnet.

§ 11a SGB II:
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1. Leistungen nach diesem Buch,

Das BUCH ist das SGB--- SozialGesetzBuch

Zitat (von Marco1982mm):
(war aber in einer anderen Stadt
Dort hast du dich aber schon beim JC abgemeldet?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich grübele mit der Erstausstattung. Ich meine mich zu erinnern, dass er eine voll ausgstattete Wohnung hatte, die Ausstattung dann eingelagert wurde, und jetzt wird sie wohl vertickert, gleichzeitig wird die Finanzierung einer Erstausstattung beantragt?

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Familienrecht-__f567430.html
Als wir nach Mexico gegangen sind habe ich 50% meiner/unserer Sachen verkauft, die anderen 50% erstmal eingelagert.
Was eingelagert wurde, liest man nicht.----von *vertickern* lese ich auch nichts.

Evtl. fehlt zur Erstausstattung ja nur wenig. Oder der Antrag wird abgelehnt. Es fehlt wohl auch ne Unterkunft, die *auszustatten*wäre.

Ich hätte nicht gedacht, dass die Sache mit der tollen Mexikanerin nun auch noch das tolle Vorleben des TE
hervorbringt. Von SEINEN strafrechtlichen Problemen las man in dem Familienrechts-Drama nichts.
:augenroll:

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Anami, von den strafrechtlichen Problemen las man in einer anderen Anfrage von ihm. Irgendwo hat er auch geschrieben, dass doch recht wertvolle Sachen eingelagert seien, die nunmehr die tolle Mexikanerin haben wolle. Er selbst ist nur mit nichts, wie wir oben lesen können zurück gekommen. Was soll er also verkaufen? Sein Unterhöschen? Strafrechtlich hat er sich offensichtlich vor der "Flucht" nach Mexiko einiges geleistet, er fürchtete ja, hier gleich verhaftet zu werden. Ganz ehrlich, das alles kommt mir schon etwas anrüchig vor.

wirdwerden

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#12
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum wird hier alles durcheinander gemixt? Die strafrechtlichen Sachen haben nichts mit meiner Hartz4 Frage zutun,... es ist richtig das 50% eingelagert wurden,..aber eben nur persönliche Sachen und keine Möbel,..und von diesen persönlichen Sachen gehört auch noch viel meine Frau, also Dinge die ich garnicht verkaufen darf,.. was ich verkaufen konnte waren nur ein paar kleinigkeiten für ca 200 Euro

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Warum wird hier alles durcheinander gemixt?
Weil du als Marco hier in diversen Unterforen diverse Beiträge erstellst. Aber alles gehört zu deiner Person und deinen Problemen.
Jemand, der hier helfen will, ist also fast gezwungen, alle deine Beiträge zu lesen. Das allein ist schon fast eine Zumutung.

Zur Erstausstattung: Darauf hast du nur Anspruch, wenn du eine Unterkunft nachweisen kannst und Notwendiges nicht oder nicht mehr hast.
Was von den eingelagerten Sachen deiner Frau gehört, interessiert das JC nicht. Das JC will wissen, ob du was Notwendiges schon hast. Das JC liest ja, dass du verheiratet und nun getrennt bist.
Es wird also wissen wollen, ob du nicht den halben Hausstand bei Trennung erhalten hast. Oder noch holen kannst.

Wie lange wartet deine Frau auf ihre persönlichen Sachen ? Und wer packt sie ein und schickt sie nach M.
DU? Das ist nicht zu empfehlen.
Sie kann sie doch abholen oder abholen lassen oder kann die Abholung/Versand selbst beauftragen und bezahlen.
Warum? Weil DU jetzt am Steuerzahlertropf hängst---warum auch immer.

Zitat (von Marco1982mm):
also Dinge die ich garnicht verkaufen darf,.
Wer sagt denn das? Hoffentlich hast du für die Einlagerung nicht noch Lagerkosten zu zahlen...

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#14
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Grade deswegen stelle ich ja meine Fragen in verschiedenen Foren,..weil zb mein jetziger Hartz4 Antrag nichts damit zutun hat das ich vor einen Jahr Sachen verkauft und nicht alles verschickt habe,...
Das sagen viele bzw so ist das Gesetz das ich ihre persönlichen Sachen nicht verkaufen darf,..damit würde ich dann gleich die nächste Straftat begehen,..außerdem geht es dabei um Handtaschen, Uhren und Schuhe,..und nicht um Bett oder Ofen was ich grad benötige.
Desweiteren habe ich nicht vor am steuerzahlertopf zu hängen,..ab 01.03.20 habe ich ja wieder Arbeit,..
Und ich denke es ist auch nicht der Sinn in einem Hartz4 Forum den Leuten Vorzuwerfen das sie auf Kosten der Allgemeinheit leben wollen

-- Editiert von Marco1982mm am 06.02.2020 14:51

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
den Leuten Vorzuwerfen das sie auf Kosten der Allgemeinheit leben wollen
Dann lies mal richtig.
Zitat (von Anami):
Weil DU jetzt am Steuerzahlertropf hängst---warum auch immer.
Das ist garantiert nicht falsch. Dass du ab 1.3. wieder Arbeit hast--- ist ja nicht jetzt, sondern zukünftig, hoffentlich.

Ich lese nur in deinem Beitrag zum Trennungsunterhalt...
Ich denke, was deine Frau in Deutschland aus deinem/eurem Einkommen gekauft hat (sie hatte ja kein eigenes Einkommen) und damit Schulden des Ehepaares ausgelöst hat--- gehört doch wohl mindestens zu 50% dir---oder nicht? Wie weit hast du das mit deiner Frau vereinbart?

Hatten wir Mitte Januar nicht vorgeschlagen, ihre Forderungen gegen den Hundeunterhalt und die Schulden aufzurechnen?

Du schreibst hier nicht in einem Hartz-4-Forum.
Du bist hier bei 123recht.
Bitte nicht verwechseln.

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#16
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das wurde alles so vorgeschlagen,..aber da sie nicht mit sich reden lässt läuft jetzt alles übern Anwalt,.. es wird auch so sein das mir 50% der Sachen gehören ,...aber bis das alles richtig geklärt ist wie das jetzt alles genau abläuft werde ich hier nicht fröhlich alle ihre Sachen verkaufen (bzw. darf ich wie gesagt ja auch garnicht)

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#17
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

So kleines update,... beim Jobcenter hat soweit alles geklappt,..nur das das Geld für die erstausstattung nur als Darlehen gewährt wird,...wusst ich garnicht das sowas geht

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32002 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
nur das das Geld für die erstausstattung nur als Darlehen gewährt wird,
Weil du ab 1.3. doch einen Job hast, wo du mehr als 1200,- verdienst.
Ab 1.3. bist du nicht mehr H-4-leistungsberechtigt. Und das Darlehen zur W-Erstausstattung zahlst du dann nach Vereinbarung (evtl. in Raten) von deinem mtl. Erwerbseinkommen zurück. Ohne Zinsen.
Du bist dann praktisch Schuldner des JC. Das JC ist Gläubiger.

Zitat (von Marco1982mm):
wusst ich garnicht das sowas geht
Das JC mutet dir nicht zu, auf nacktem Boden ohne Tisch und Stuhl zu hausen. Schliesslich heißt es Sozialstaat, wo du lebst.

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