Hallo!
Ich habe im Oktober 2023 bei einer neuen Firma angefangen. 12 bis 20 Stunden in der Woche. Ich konnte aber fast immer 20 Stunden arbeiten. Im März 2024 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. 335€ warm, billiger ging es nicht. Seit Mai 2024 gab es einen Zusatzvetrag auf 30 Stunden in der Woche. Dieser war bis Dezember befristet. Jetzt soll ich nur noch 12 Stunden in der Woche arbeiten. So schnell wird sich das auch nicht mehr ändern.
Ich möchte am liebsten einen anderen 30 Stunden Job machen. Aber wegen der Kündigungsfrist ist es problematisch. Ich bräuchte einen Arbeitgeber der mir einen Arbeitsvertrag 1,5 Monate vorher gibt. Damit ich rechtzeitig kündigen kann. Die meisten wollen aber direkt jemanden einstellen.
Aus diesem Grund möchte ich erst Kündigen, und mir dann was neues suchen. Darum muss ich Arbeitslosengeld beantragen. Aber dann bekomme ich doch 3 Monate eine Sperrfrist? Das Arbeitslosengeld 1 würde so wie so nicht reichen. Ich müsste zusätzlich Bürgergeld beantragen. Oder soll / kann ich auch ausschließlich Bürgergeld beantragen?
Muss ich ALG1 oder Bürgergeld beantragen?
31. Januar 2025
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Frage vom 31. Januar 2025 | 12:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich ALG1 oder Bürgergeld beantragen?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2025 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (35867 Beiträge, 6091x hilfreich)
Nö. Das ALG ist eine vorrangige Leistung... du musst es also beantragen und wegen Sperrzeit und/oder zu wenig ALG leistet das JC dann ergänzend Bürgergeld...ZitatOder soll / kann ich auch ausschließlich Bürgergeld beantragen? :
Andere Idee:
Wenn du bei deinem jetzigen AG in der kurzen Zeit schon solch heftige Schwankungen in der Arbeitszeit hast...und jetzt bei 12 WoStd. festhängst... würde der AG vielleicht einen Aufhebungsvertrag mit dir vereinbaren?
Er hat offenbar wenig Arbeit für dich und wäre dich relativ schnell los---> und du mit einem passenden neuen AG gleich bereit---> und alles ohne Kündigungsfrist, ohne Sperrzeit und ohne Bürgergeld.
#2
Antwort vom 31. Januar 2025 | 13:28
Von
Status: Bachelor (3097 Beiträge, 1016x hilfreich)
Eigentlich ist da nichts problematisch.ZitatAber wegen der Kündigungsfrist ist es problematisch. :
Warum? Eine Einstellungszusage ist völlig ausreichend.ZitatIch bräuchte einen Arbeitgeber der mir einen Arbeitsvertrag 1,5 Monate vorher gibt. :
Der Wechsel eines Arbeitnehmers von einer zu einer anderen Arbeitsstelle ist ein Standardprocedere für jeden Arbeitgeber. Es weiß auch jeder, dass man die ordentliche Kündigungsfrist einhalten muss, wenn keine Aufhebung vereinbart werden kann.ZitatDie meisten wollen aber direkt jemanden einstellen. :
Keins von beidem, wenn der Arbeitslohn ausreicht.ZitatMuss ich ALG1 oder Bürgergeld beantragen? :
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#3
Antwort vom 1. Februar 2025 | 15:48
Von
Status: Philosoph (13153 Beiträge, 4470x hilfreich)
Zitat:wegen Sperrzeit und/oder zu wenig ALG leistet das JC dann ergänzend Bürgergeld...
Wobei - sofern die Voraussetzungen für eine Sperrzeit vorliegen, bzw. diese durch die Agentur festgestellt wird - auch die ALG II Regelleistung gemindert wird.
Gruß,
Axel
#4
Antwort vom 2. Februar 2025 | 15:32
Von
Status: Lehrling (1467 Beiträge, 250x hilfreich)
ZitatIch bräuchte einen Arbeitgeber der mir einen Arbeitsvertrag 1,5 Monate vorher gibt. Damit ich rechtzeitig kündigen kann. :
Das ist doch absolut üblich. Jeder Arbeitgeber weiß doch dass ein neuer Mitarbeiter (sofern er von einem anderen Arbeitgeber wechselt) eine Kündigungsfrist hat.
Das dürfte das geringste Problem bei einem arbeitsplatzwechsel sein.
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