Liebe Community,
bei mir ist gestern eine verzwickte Situation aufgekommen, die mich sehr belastet.
Ich hole etwas aus, damit man die Sachlage auch versteht.
Nach einer befristeten Beschäftigung musste ich ab Mitte September 24 in den ALG1-Bezug. Da ich vor der befristeten Stelle schon ALG1 bezogen hatte, hatte ich nur noch gut 1 Monat Anspruch, genau bis zum 13.10.24. Ich habe auch den Bescheid, dass mein ALG1 zu diesem Datum ausläuft, bekommen und habe daraufhin Bürgergeld beantragt und ab dem 14.10.24 bekommen. Zum 5.11.24 habe ich dann eine neue Stelle angetreten. Ich habe aber für den gesamten November Bürgergeld bekommen, weil der AG das Gehalt erst im Folgemonat auszahlt (Zuflussprinzip).
Soweit so gut. Meine Anstellung endete zum 31.5. (Befristung), so dass ich am 1.6.25 mich wieder arbeitslos meldete und einen Antrag auf ALG1 gestellt habe.
Gestern bekam ich einen Änderungsbescheid, laut dem ich rückwirkend doch ALG1 für den Zeitraum vom 14.10. bis 4.11. bekommen würde. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies so wäre, weil ich vor meiner Anstellung im Sommer eine Weiterbildung gemacht habe und sich nach der Weiterbildung der Anspruch auf ALG1 auf 90 Tage verlängert, auch wenn man eigentlich nur koch weniger Tage übrig hätte. Allerdings war der Herr von der AfA verwirrt, dass der Bescheid erst jetzt verschickt wurde, da es bereits Ende September 24 einen Vermerk im System gab, dass eine Verlängerung besteht.
Jetzt das Problem: das ALG 1, das mir rückwirkend gezahlt wird, beträgt 1200 Euro. Das Bürgergeld, das ich damals bekommen habe, lag für die 1,5 Monate bei knapp 3000 Euro. Ich darf mich jetzt also auf eine Rücktahlungsaufgorderung von knapp 2000 Euro freuen - in einer Zeit, in der ich arbeitslos bin und noch immer auf meinen Bescheid warte, weil mein letzter AG es nicht gebacken bekommt, die Arbeitsbescheinigung zu schicken.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ich kann es mir nicht leisten 2000 Euro zurückzuzahlen. Und es macht mich wütend, weil es vermeidbar gewesen wäre, wenn die AfA einfach schon vor einem halben Jahr damit um die Ecke gekommen wäre und ich erst gar kein Bürgergeld hätte beantragen müssen.
Irgendwelche hilfreiche Tipps?
Ich danke euch allen schon einmal im Voraus für euren Input.
Liebe Grüße
Rückwirkend ALG1 während Bürgergeld
Wenn alles normal läuft, bekommst du kein Geld ausgezahlt, weil das Jobcenter einen Erstattungsanspruch angemeldet hat und das Geld damit direkt von der AfA an das JC fließt. Einen Rückforderungsanspruch vermag ich nicht zu erkennen.
Vielen Dank für deine Antwort - und es wäre super, wenn es so kommt.
Ich kann mich ja nur auf das beziehen, was im Änderungsbescheid steht und was mir der Herr in der Service-Hotline der AFA gesagt hat.
Und im Änderungsbescheid steht, dass das Geld auf mein Konto überwiesen wird.
Und der Herr meinte, dass das Bürgergeld, das ausgezahlt wurde, zurückgefordert werden wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:weil das Jobcenter einen Erstattungsanspruch angemeldet hat
Schön wär's. So wie sich das Ganze hier darstellt bestand seinerzeit für das Jobcenter kein Anlass davon auszugehen, dass ein weiterer ALG I Anspruch bestanden hat. Insoweit gab es auch keinen Grund, einen Erstattungsanspruch anzumelden. Das deckt sich auch mit der Angabe, dass die Nachzahlung lt. Änderungsbescheid der Agentur auf das Konto des TE überwiesen wird.
@LRomero:
Bei der jetzt angekündigten Zahlung von ALG handelt es sich um eine Nachzahlung, die für einen anderen als den Zuflussmonat erbracht wird. Diese Nachzahlung wird im Monat des Zuflusses auf Deinen Bürgergeldanspruch angerechnet. Das heißt, Du erhälst für den Zuflussmonat weniger Bürgergeld, bzw. für diesen Monat wird es zu einer Rückforderung kommen, die Du aus der erhaltenen ALG-Nachzahlung bedienen kannst. Sollte die Nachzahlung so hoch sein, dass im Zuflussmonat Dein Bürgergeldanspruch vollständig entfallen würde, wird die Nachzahlung auf 6 Monate verteilt mit monatlich 1/6 auf das Bürgergeld angerechnet.
Ist Bürgergeld für Juni bereits wieder bewilligt ist ausgezahlt? Wie hoch ist der monatliche Anspruch?
Zitat:Jetzt das Problem: das ALG 1, das mir rückwirkend gezahlt wird, beträgt 1200 Euro. Das Bürgergeld, das ich damals bekommen habe, lag für die 1,5 Monate bei knapp 3000 Euro. Ich darf mich jetzt also auf eine Rücktahlungsaufgorderung von knapp 2000 Euro freuen
Unabhängig von allem anderen geht diese Rechnung sowieso nicht auf. Das Jobcenter darf auf keinen Fall mehr zurückfordern, als Du von der Agentur nachgezahlt bekommst. War der ALG Anspruch geringer als die Bürgergeldleistungen, hätte ein ergänzender Bürgergeldanspruch bestanden, der auch in dieser Konstellation bestehen bleibt.
Gruß,
Axel
Hallo Axel,
auch dir vielen Dank für deine Antwort.
Ich beziehe aktuell gar kein Bürgergeld. Durch meine letzte befristete Stelle erfülle ich jetzt wieder die Anwartschaft für ALG1. Antrag auf ALG1 wurde von mir am 1.6. gestellt, wurde aus oben genannten Gründen aber noch nicht bearbeitet/bewilligt.
Verstehe ich das richtig, dass die Nachzahlung des ALG1 an mich, zu keiner Rückforderung führen kann, weil das Zuflussprinzip gilt?
Aber dann hätte ich doch mehr Leistungen erhalten, als mir zusteht.
Oder ist es so gemeint, dass sie maximal das zurückfordern werden, was ich als Nachzahlung erhalte, weil ich so oder so Anrecht auf die Aufstockung gehabt hätte?
Sorry fürs viele Nachfragen, aber ich blicke da nicht so richtig durch, wie das die Regelung ist.
Es gilt - ohne wenn und aber - das Zuflussprinzip. Das kann mal von Vorteil, mal auch von Nachteil für den Bürgergeldempfänger/-berechtigten sein. In diesem Fall wird es dazu führen, dass es zu keiner Rückforderung durch das Jobcenter kommen wird, sofern die Nachzahlung vor einer denkbaren erneuten Antragstellung auf Bürgergeld bei Dir eingeht.
Gruß,
Axel
Ja. Ich meine, der *kleine Restanspruch ALG*, der tagesgenau ermittelt wird, besteht noch.Zitat :Gestern bekam ich einen Änderungsbescheid, laut dem ich rückwirkend doch ALG1 für den Zeitraum vom 14.10. bis 4.11. bekommen würde.
Ob das JC den Anteil Bürgergeld ermittelt und zurückfordert, kannst du abwarten.Zitat :Jetzt das Problem:
Wenn du jetzt seit 1.6. kein LB mit Bürgergeld mehr bist, ergibt sich weiteres. Das kannst du abwarten.
Du bist als Nichtmehr-Bürgergeldbezieher (seit 31.5.) nicht verpflichtet, Einnahmen seit 1.6. mitzuteilen.
...Das JC wird sich bei dir melden. Also abwarten, nicht aufregen.
Wie kommst du auf 2000,- Es sind doch nur 1.200,- ALG-Nachzahlung.Zitat :Ich kann es mir nicht leisten 2000 Euro zurückzuzahlen.
Grund zur Wut besteht nicht. Abwarten, wann und was das JC dir schreibt.
Selbst dann musst du nicht sofort in einer Summe zurückzahlen.
Korrekt.Zitat :Oder ist es so gemeint, dass sie maximal das zurückfordern werden, was ich als Nachzahlung erhalte, weil ich so oder so Anrecht auf die Aufstockung gehabt hätte?
Also mal schön die Ruhe bewahren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten