Hallo, wenn man Bürgergeld beantragen muss, weil man kein ALG mehr bekommt, kann man dann auch eine Nachzahlung bekommen? Das Alggeld hatte nicht gereicht, es musste immer wieder Geld geliehen werden….
Rückwirkend Bürgergeld Nachzahlung
Eine Nachzahlung bezieht sich doch immer auf die Vergangenheit, ansonsten wäre es doch eine Vorauszahlung und nicht rückwirkend. Im übrigen, siehe § 37 Abs. 2 SGB II.
wirdwerden
Stimmt, du hast recht!
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Wenn ALG 1 nicht gereicht hat, warum wurde dann kein Wohngeld oder Aufstockung beantragt?
Oder war ALG 1 dafür zu hoch?
Das wurde nicht beantragt, weil nicht informiert….
weil man kein ALG mehr bekommt, Das ist was anderes als Das Alggeld hatte nicht gereicht.
Also jetzt Bürgergeld beantragen. Dann wird ab 1.11. 25 geleistet.
WIE beantragen? --->Hingehen zum JC und sagen, was man will.
Oder
HA ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum JC schicken. Erstmal nur den HA.
Oder
Einfach formlos aufschreiben, dass man Bürgergeld beantragt, unterschreiben, Name+Adresse dazu... beim JC in den Hausbriefkasten stecken.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf
Kurzum: Für die Zeit vor dem 1. November gibt es nichts mehr.
Vielen Dank!
Sachverhalt: Person war mehrere Monate arbeitslos gemeldet, hat nicht viel ALG erhalten, musste sich Geld leihen, da sie kein Wohngeld etc. beantragte (wusste das nicht…).
Jetzt bekommt sie kein ALG mehr und muss nun Bürgergeld beantragen.
Kann sie evtl. die Aufstockung zum vorherigen ALG rückwirkend beantragen/erhalten?
Nein. Das geht nicht mehr.Zitat :Kann sie evtl. die Aufstockung zum vorherigen ALG rückwirkend beantragen/erhalten?
Es gibt nur normales Bürgergeld ab 1.11.25 mit Regelbedarf und Kosten der Unterkunft.
Ok! Dankeschön!!
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