Rückwirkend Bürgergeld Nachzahlung

4. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Efdas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend Bürgergeld Nachzahlung

Hallo, wenn man Bürgergeld beantragen muss, weil man kein ALG mehr bekommt, kann man dann auch eine Nachzahlung bekommen? Das Alggeld hatte nicht gereicht, es musste immer wieder Geld geliehen werden….




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41719 Beiträge, 14598x hilfreich)

Eine Nachzahlung bezieht sich doch immer auf die Vergangenheit, ansonsten wäre es doch eine Vorauszahlung und nicht rückwirkend. Im übrigen, siehe § 37 Abs. 2 SGB II.

wirdwerden

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#2
 Von 
Efdas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, du hast recht!

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4238 Beiträge, 686x hilfreich)

Wenn ALG 1 nicht gereicht hat, warum wurde dann kein Wohngeld oder Aufstockung beantragt?
Oder war ALG 1 dafür zu hoch?

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#4
 Von 
Efdas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wurde nicht beantragt, weil nicht informiert….

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38960 Beiträge, 6426x hilfreich)


weil man kein ALG mehr bekommt, Das ist was anderes als Das Alggeld hatte nicht gereicht.

Also jetzt Bürgergeld beantragen. Dann wird ab 1.11. 25 geleistet.

WIE beantragen? --->Hingehen zum JC und sagen, was man will.
Oder
HA ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum JC schicken. Erstmal nur den HA.
Oder
Einfach formlos aufschreiben, dass man Bürgergeld beantragt, unterschreiben, Name+Adresse dazu... beim JC in den Hausbriefkasten stecken.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34228 Beiträge, 17724x hilfreich)

Kurzum: Für die Zeit vor dem 1. November gibt es nichts mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Efdas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!
Sachverhalt: Person war mehrere Monate arbeitslos gemeldet, hat nicht viel ALG erhalten, musste sich Geld leihen, da sie kein Wohngeld etc. beantragte (wusste das nicht…).
Jetzt bekommt sie kein ALG mehr und muss nun Bürgergeld beantragen.
Kann sie evtl. die Aufstockung zum vorherigen ALG rückwirkend beantragen/erhalten?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38960 Beiträge, 6426x hilfreich)

Zitat (von Efdas):
Kann sie evtl. die Aufstockung zum vorherigen ALG rückwirkend beantragen/erhalten?
Nein. Das geht nicht mehr.
Es gibt nur normales Bürgergeld ab 1.11.25 mit Regelbedarf und Kosten der Unterkunft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Efdas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok! Dankeschön!!

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