dubiose Umschulung - Handlungsmöglichkeiten?

28. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Robert24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
dubiose Umschulung - Handlungsmöglichkeiten?

Hallo,

welche Möglichkeiten hat eine Person, gegen eine Bildungseinrichtung vorzugehen, wenn er dort viele zweifelhafte Vorgänge sieht. Hinweise bringen nichts, zuständige Arbeitsvermittler hält sich raus.
Gibt es einen zentralen Verband, der solche Einrichtungen prüft oder bei denen man Beschwerde einlegen kann? Wie handeln bei Drohung mit Rauswurf? Sollte man einen Anwalt nehmen, hilft eine Gewerkschaft?

Mit freundlichen Grüßen

Robert



-- Editiert von Moderator topic am 28. September 2022 18:47

-- Thema wurde verschoben am 28. September 2022 18:47

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Deine Fragen klingen nicht nach *Arbeitsrecht*.

Deutet eher auf *Sozialrecht* hin.
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wie steht man mit der Bildungseinrichtung in Beziehung?

Was für zweifelhafte Vorgänge?

Inwieweit ist die Bildungseinrichtung in der Gewerkschaft?

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

...und um was für eine Umschulung geht es?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Robert24):
welche Möglichkeiten hat eine Person, gegen eine Bildungseinrichtung vorzugehen, wenn er dort viele zweifelhafte Vorgänge sieht.

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Also erst mal die Fakten liefern.

Oder wie die Lateiner sagen
Da mihi factum, dabo tibi ius.
(Gib mir die Tatsache, ich werde dir das Recht geben)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Robert24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank fürs verschieben. Genau es handelt sich um eine vom Jobcenter finanzierte Bildungsmaßnahe unter einem Jahr.
Es geht nicht um die Bewertung der Vorfälle an sich, die Fakten sollten nicht hier öffentlich gemacht werden.
Aber an wen kann man sich wenden, wenn weder Arbeitsvermittler noch Bildungsträger interessiert an einer Klärung sind.
Es ist mehr eine Prinzipiensache, dass die Bildungseinrichtung willkürlich handelt und damit einfach weiter macht, selbst wenn die Schüler fertig sind, oder rausgekickt worden, es kommen ja neue. Es gibt einige Zeugen, viele wollen keine Probleme haben und sagen nichts über Missstände. Arbeitsvermittler will nichts davon wissen, wer ist dann zuständig für Beschwerden. Die Bildungseinrichtungen müssen doch auch kontrolliert werden, oder? Die verdienen ja auch schließlich an den Bildungsmaßnahmen.

Gruß Robert

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Robert24):
Aber an wen kann man sich wenden, wenn weder Arbeitsvermittler noch Bildungsträger interessiert an einer Klärung sind.
An die jeweils Vorgesetzten. Möglichst schriftlich, nachweislich und sachlich. Möglichst nicht verschwurbelt und dubios.
Zitat (von Robert24):
es kommen ja neue.
Das klingt so, als ob du das Prinzip der Bildungsträger (die sich großteils aus Mitteln der JC und der Arbeitsagentur finanzieren) ändern willst? Darf ich leise lachen?
:fight:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Robert24):
Aber an wen kann man sich wenden, wenn weder Arbeitsvermittler noch Bildungsträger interessiert an einer Klärung sind.

An die für die Bewertung der Vorfälle jeweils Zuständigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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