Anwaltswechsel - Was ist dabei zu beachten und muss ich das besonders formulieren?

17. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
JeffL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltswechsel - Was ist dabei zu beachten und muss ich das besonders formulieren?

Ich möchte gerne meinen Anwalt wechseln. Ich würde ihm gerne einen Brief schreiben. Was ist dabei zu beachten und muß ich das besonders formulieren? Danke für Infos.

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1083x hilfreich)

Nein, ein formloses Schreiben genügt:

Sehr geehrte/r .Herr / Frau....
Die Angelegenheit in Sachen xxxx hat sich erledigt, ich bitte, nichts Weiteres zu unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx

Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Halli hallo,

auch ein Anwaltsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Nur die bereits entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt werden und müssen unter Umständen bei einem neuen Anwalt erneut bezahlt werden. Eine Rechtsschutzverischerung wird dabei nicht mitspielen.

Vielleicht sollten Sie sich erst informieren, was bei Ihrem bisherigen Anwalt bereits an Kosten und wofür angefallen sind, bevor Sie diese doppelt bezahlen.

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""

2x Hilfreiche Antwort

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