Zufriedenheit Anwalt / ggf Anwaltswechsel

16. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 3x hilfreich)
Zufriedenheit Anwalt / ggf Anwaltswechsel

Schönen guten Abend,

wir haben vor einigen Monaten eine renommierte Kanzlei mit der Durchsetzung unserer Interessen beauftragt.
Soweit alles gut, das Erstgespräch hat stattgefunden, Vertrauen war/ist da und letztendlich wurde der Anwalt gebeten, ein Schreiben bezüglich eines Kaufvertrages aufzusetzen und ggf. unsere Interessen auch gerichtlich durchzusetzen.

Die Erstellung des Schreibes dauerte Wochen, die Antwort der Gegenseite kam verzögert und letztendlich hat der Anwalt auch hier deutlich länger mit der Bearbeitung gebraucht . Es gab mehrere Kontaktaufnahnen meinerseits zur weiteren Vorgehensweise und Rückfragen, die gar nicht oder irgendwann nach der 2-3 Anfrage beantwortet wurden.
Nach Absprache sollte dann die Klage eingeleitet werden, seitdem sind nun fast 2 Monate vergangen und die Klageschrift ist immer noch nicht bei Gericht.
Hier gab es einen Kommunikationsfehler, bzw Missverständnis auf beiden Seiten, weshalb das Thema erneut telefonisch angesprochen wurde und die entgültige Version bis zum … zur Verfügung gestellt werden sollte . Der Termin ist nun erneut seit fast zwei Wochen überfällig.

Aufgrund des Ablaufes hardere ich seit längerem damit, eine andere Kanzlei zu beauftragen . So gerne ich bei den Anwalt auch bleiben würde, da die Referenzen ausgesprochen gut sind, so sehr stört es mich, wenn man immer mehrmals nachfragen muss oder bitten muss, dass endlich was passiert. Zweimal wurde sich für die Verzögerung aufgrund der vielen Arbeit der Kanzlei entschuldigt, kann ich jedoch nur in Teilen nachvollziehen, dann muss man Mandanten ablehnen oder vorab mitteilen, dass die eigene Bearbeitung 1-2 Mon pro Anfrage in Anspruch nimmt.
Nach Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung kann jederzeit gewechselt werden, jedoch ist weder gewährleistet, dass es beim neuen dann besser läuft noch dazu wird es sicherlich Zusatzkosten geben, die von mir zu tragen sind . Bei dem Klagewert sicherlich also eine sportliche Summe.

Wann wäre für mich der sinnvollste/günstigste Grund, einen welchsel vorzunehmen ? Ansonsten Tipps/Ideen?

PS. Ein offenes Gespräch, bzw. die Unzufriedenheit über den Verlauf habe ich bereits geäussert und auf Besserung gehofft. Seitdem warte ich wieder 3 Wochen ….


-- Editiert von User am 16. September 2026 18:08




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Aufgrund des Ablaufes hardere ich seit längerem damit, eine andere Kanzlei zu beauftragen
Ja, das war schon Anfang Juni so.
Und wenn du nun wechselst, schließe ich mich den bisherigen Antworten an und auch denen deiner RSV.
Der jetzige Anwalt wird seine bisher erbrachten Leistungen abrechnen.
Die Kanzlei scheint wirklich sehr beschäftigt zu sein... oder ein anderer nicht identifizierter *Wurm* ist im Ablauf...

Zitat (von fb442203-18):
Wann wäre für mich der sinnvollste/günstigste Grund, einen welchsel vorzunehmen ?
Keine Ahnung...du brauchst keinen sinnvolleren Grund, wenn es dir ganz einfach alles viel zu lange dauert.

Zitat (von fb442203-18):
Ein offenes Gespräch, bzw. die Unzufriedenheit über den Verlauf habe ich bereits geäussert und auf Besserung gehofft. Seitdem warte ich wieder 3 Wochen ….
Ich glaube kaum, dass ein Anwalt einer so renommierten Kanzlei mit offenbar vielen Mandanten noch Zeit nimmt, sich was zu deiner Unzufriedenheit anzuhören.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, danke dir. Ich weiss, ich hardere da schon zu lange und hätte bereits längst Wechseln sollen.
Will ja auch nicht immer nerven, letztendlich möchte man einfach nur, dass was passiert. Und da finde ich halt für ein Schreiben plus zwei Schreiben der Gegenseite einen Zeitraum von > 4 Mon zu lang

Kann einen der neuen Anwalt die Kosten mitteilen, in einem Erstgespräch, die anfallen würden? Wann wäre denn der günstigste Zeitpunkt geldlich? Wenn die Klageschrift erstellt wurde? Letztendlich ist diese ja anscheinend erstellt , weshalb er diese dann wohl auch in Rechnung stellen wird

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 223x hilfreich)

Du könntest nebenbei mal die Anwaltskammer informieren.
Ist das ein alleiniger Anwalt in der Kanzlei oder sind das mehrere? Wenn letzteres, kannst du ja mal den Chef der Kanzlei kontaktieren.
Bezug einem neuen Anwalt: Ich habe schon öfters die Erfahrung gemacht, dass, wenn ich einen fall hatte, der Anwalt erst einmal wissen will, um was es geht? Und das Infogespräch war bis jetzt immer kostenlos!
Du kannst auch hier im Forum einen Anwalt für >30.- fragen.
(Harry, fahr mal den Textbaustein dafür vor)

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130957 Beiträge, 41616x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Du kannst auch hier im Forum einen Anwalt für >30.- fragen.
(Harry, fahr mal den Textbaustein dafür vor)

Aber gerne doch ...

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders befugten Personen (z.B. den Rechtsanwälten) vorbehalten.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.




Zitat (von fb442203-18):
Ansonsten Tipps/Ideen?

Es könnte schon schwierig werden einen neuen Anwalt zu finden. Wer den Anwalt wechselt, hat schnell mal das Stigma des Problem-Mandanten. Und wer will schon Probleme?

Und das es beim nächsten Anwalt besser läuft ... Mein Eindruck ist, das die guten Kanzleien alle überlastet sind.

Wenn ein Anwalt viel Zeit hat, hat er wohl wenig Mandanten. Da fragt man sich schon, warum hat er so wenige Mandanten? Wenn er schon im Ruhestand ist und es sich leisten kann nur Fälle anzunehmen die ihn interessieren, bestens. Ansonsten sollte man tiefer in die Ursachenforschung einsteigen ...

Die Rechtsschutzversicherungen zahlen meist nur einen Anwalt, den ersten. Insofern sollte man sich mit der Deckungszusage beschäftigen.

Wenn man VIP Service will, dann muss man den vereinbaren und auch bezahlen. Sprich nicht die kargen Sätze der Rechtsschutz anbieten, sondern motivierende Stunden Sätze (ab 250 EUR aufwärts).

Wenn es einem jetzt schon zu langsam geht, dann sollte man sich schon mal darauf vorbereiten, was passiert, wenn man vor Gericht ist. Da wird es vermutlich nochmals deutlich entschleunigt.

Warum die Ungeduld? Was liegt juristisch so dringendes an, das nicht warten kann?



Zitat (von fb442203-18):
Der Termin ist nun erneut seit fast zwei Wochen überfällig.

War es denn ein Fix-Termin oder nur ein unverbindlicher?
Den Fix-Termin nicht einzuhalten und darüber auch nichts mitzuteilen ist kein guter Stil. Wobei ich keinen Anwalt kenne, der da ohne Not noch Fix-Termine nennt, dafür lässt sich der Kanzleialltag nicht einfach nicht genug planen. Oder der Termin liegt Wochen / Monate in der Zukunft.



Zitat (von fb442203-18):
o sehr stört es mich, wenn man immer mehrmals nachfragen muss oder bitten muss, dass endlich was passiert

Schon mal überlegt, das man selber Teil des Problems ist?

Ein Bekannter hat das Problem, das 1-2 Mitarbeiter mit dem bearbeiten solcher unnützen Nachfragen beschäftigt sind. Die können dann nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachkommen, was das ganze natürlich noch verschärft.



Zitat (von Daskalos):
Du könntest nebenbei mal die Anwaltskammer informieren.

Ich glaube nicht, das es da irgendwen interessiert, das es dem Mandanten nicht schnell genug geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Kann einen der neuen Anwalt die Kosten mitteilen, in einem Erstgespräch, die anfallen würden?
Ja.Nein.Vielleicht.

Zitat (von fb442203-18):
Letztendlich ist diese ja anscheinend erstellt , weshalb er diese dann wohl auch in Rechnung stellen wird
Ja und ja.
btw. Wenn die Klageschrift dann irgendwann beim Gericht liegt---> was meinst du, wann was passiert und wann es letztlich endet? Wie viele Jahre schätzt du, denn es kommt auch nicht unwesentlich auf die Reaktion des Beklagten an.
------------------------
Zitat (von Daskalos):
Du könntest nebenbei mal die Anwaltskammer informieren.
Über was denn? Meinst du Fristen? Welcher renommierte Anwalt lässt sich denn ---so-- unter Zeitdruck setzen?
Nachdem der TE schon im Juni 26 recht ungeduldig war, stellte sich nun heraus, dass Missverständnisse vorlagen. Seit Anfang September wartet der TE nun auf den Entwurf der Klageschrift, damit er diesen *abnicken* kann. Ob das so vereinbart ist, weiß der TE am besten.

Zitat (von Daskalos):
der Anwalt erst einmal wissen will, um was es geht? Und das Infogespräch war bis jetzt immer kostenlos!
Das muss wohl *immer* dein ganz persönlicher Anwalt sein, denn ansonsten ist ein Erstgespräch/Beratungsgespräch zur Sache...eine Leistung, die nach RVG mit mind. 190,- +Mwst. zu vergüten ist... aber.... dazu fragt der TE nichts.

Zitat (von Daskalos):
Du kannst auch hier im Forum einen Anwalt für >30.- fragen.
Wozu denn? Meinst du, ein online-Anwalt schreibt dem TE schnell die ersehnte Klageschrift zu einer wohl doch nicht ganz klaren Kaufvertragssache?? :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:"Und das es beim nächsten Anwalt besser läuft ... Mein Eindruck ist, das die guten Kanzleien alle überlastet sind.

Wenn ein Anwalt viel Zeit hat, hat er wohl wenig Mandanten. Da fragt man sich schon, warum hat er so wenige Mandanten? Wenn er schon im Ruhestand ist und es sich leisten kann nur Fälle anzunehmen die ihn interessieren, bestens. Ansonsten sollte man tiefer in die Ursachenforschung einsteigen ...

Die Rechtsschutzversicherungen zahlen meist nur einen Anwalt, den ersten. Insofern sollte man sich mit der Deckungszusage beschäftigen."

Die doppelten Kosten müssten getragen werden, korrekt. Da besteht die Unwissenheit, welche doppelten Kosten? Anwalt 1 schreibt die Klageschrift und reicht Sie ein, danach übernimmt Anwalt 2 oder Anwalt 1 belässt es bei der Erstellung.

Zitat:"Wenn man VIP Service will, dann muss man den vereinbaren und auch bezahlen. Sprich nicht die kargen Sätze der Rechtsschutz anbieten, sondern motivierende Stunden Sätze (ab 250 EUR aufwärts).
Wenn es einem jetzt schon zu langsam geht, dann sollte man sich schon mal darauf vorbereiten, was passiert, wenn man vor Gericht ist. Da wird es vermutlich nochmals deutlich entschleunigt.
Warum die Ungeduld? Was liegt juristisch so Dringendes an, das nicht warten kann?
Für mich ganz wichtig, ein VIP Service ist weder gewünscht noch wurde besprochen."

Die Aufgabenstellung war klar--> in den Fall einarbeiten, Schreiben verfassen, Reaktion abwarten und ggf. dann weitere rechtliche Schritte einleiten.
Wenn ich jetzt auch nur einmal gesagt bekommen hätte--> Schreiben erstellen dauert 6 Wochen, Klageschrift dauert 10 Wochen weiß ich woran ich bin und es wäre fein. Aber man weiß nichts. Und wenn man dann nach 3-4 Wochen mal anfragt, wie es nun weitergeht, dann zwei Wochen wieder nichts hört und dann nochmal nachfragt ist das doch legitim!? Nichts anderes mit der Klageschrift. Vor fast 3 Monaten erfolgte die Absprache, dass diese erstellt wird in einem Zeitraum X. Nachdem dieser mehr als zwei Wochen überschritten war, erfolgte die Nachfrage. Die Antwort kam dann sehr fix, dass diese erstellt ist und bis zum Tag X zur Überprüfung zur Verfügung gestellt wird. Nachdem Tag X dann auch wieder zwei Wochen rum war, wieder die Nachfrage.
Da es um einen für mich recht hohen Betrag geht, mon. Durch die fehlenden Einnahmen eine 4 stellige Summe aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss und in der heutigen wirtschaftlichen Lage man nie ausschließen kann, dass ein Unternehmen in 1-2 Jahren noch liquide ist, hätte ich gerne bereits vor einigen Monaten die Klageschrift eingereicht, dann wären wir jetzt schon weiter

Zitat:"Schon mal überlegt, das man selber Teil des Problems ist?
Ein Bekannter hat das Problem, das 1-2 Mitarbeiter mit dem bearbeiten solcher unnützen Nachfragen beschäftigt sind. Die können dann nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachkommen, was das ganze natürlich noch verschärft."

Klar habe ich das überlegt. Und wie bereits gesagt, wenn man weiß, woran man ist, kann man damit umgehen. So hängt man einfach in der Luft.
Ist das so schwer zu kommunizieren, dass bis zum Tag X das Schreiben rausgeht, man sich meldet oder was weiß ich? Aber einfach GAR nicht zu kommunizieren verursacht dann irgendwann die Situation, dass man nachfragt. Oder dann halt der selbst mitgeteilte Termin nicht eingehalten wird und auch dazu dann nichts kommt.
Ich müsste auch gar keinen Kontakt haben, wenn man erkennt, es läuft automatisch. Wenn dem aber nicht so ist bleibt mir als Kunde doch gar nichts anderes übrig.

Letztendlich komme ich hier, auch zurecht, nicht weiter, da ich ja alleine entscheiden muss und vielleicht eher in der Hoffnung den Beitrag gestartet habe, ob es wirklich sein kann, dass man so mit Kunden umgeht ( in meiner Firma könnte ich direkt dicht macht, wenn die Kunden auch nur Ansatzweise mehr als 2 Wochen auf eine Antwort bei einer Anfrage, ein Angebot oder sonstiges warten müssten, wenn wir uns nicht zumindest zwischendrin mal kurz äußern würden, dass die Bearbeitung noch dauert oder ähnliches.) Oder ob die Bestbeitung aufgrund der Auslastung wirklich so hoch ist und man dies nicht einfach mitteilen kann und ggf. den Fall dann ablehnt ( oder andere)

Danke euch

-- Editiert von User am 17. September 2026 15:33

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41206 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Anwalt 1 schreibt die Klageschrift und reicht Sie ein, danach übernimmt Anwalt 2 oder Anwalt 1 belässt es bei der Erstellung.
Ein guter Anwalt 2 würde mE sehr ungern in ein bereits bei Gericht anhängiges Verfahren einsteigen (Klageschrift schon bei Gericht). Oder lässt sich das mit entspr. Honorarvereinbarung bezahlen.
Mit sehr viel Glück findet man zeitnah einen Anwalt2, der alles wie Anwalt1 betrachtet, also inhaltlich voll mitgeht.

Aber: Wenn du jetzt dem RA 1 das Mandat kündigst, reicht der die fertige Klageschrift nicht ein. Er stellt sie dir in Rechnung, denn er hat sie geschrieben/erstellt und diese Leistung ganz eindeutig erbracht.
Wenn du einen willigen RA2 gefunden hast, fängt der ganz vorn an und lässt sich alle seine Leistungen bezahlen.

Fazit: Zeitgewinn ist nicht erkennbar, aber die Kosten werden sich erhöhen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130957 Beiträge, 41616x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Die doppelten Kosten müssten getragen werden, korrekt. Da besteht die Unwissenheit, welche doppelten Kosten? Anwalt 1 schreibt die Klageschrift und reicht Sie ein, danach übernimmt Anwalt 2 oder Anwalt 1 belässt es bei der Erstellung.

Es gibt 2 Abschnitte bei anwaltlicher Tätigkeit die zu entlohnen wäre. die außergerichtliche und die gerichtliche.
Wenn man einen Schnitt machen will, dann sollte man das Mandat vor Beginn des gerichtlichen Teils beenden. Das hat den Vorteil, das man den alten Anwalt nur für die außergerichtliche Tätigkeit entlohnen müsste, aber auch den Nachteil, das die kostensenkende Anrechnung der außergerichtlichen Tätigkeit entfällt.

Die Frage ist, ob der neue Anwalt bereit wäre, nur den gerichtlichen Part zu übernehmen und den außergerichtlichen Teil des anderen Anwaltes übernehmen möchte. Oft möchten sie das aber nicht.



Zitat (von fb442203-18):
Wenn ich jetzt auch nur einmal gesagt bekommen hätte--> Schreiben erstellen dauert 6 Wochen, Klageschrift dauert 10 Wochen weiß ich woran ich bin und es wäre fein. Aber man weiß nichts.

Also, das Kommunikationsverhalten der Kanzel ist unterirdisch schlecht. Aber das wird der Mandant wohl nicht mehr ändern können.



Zitat (von fb442203-18):
Durch die fehlenden Einnahmen eine 4 stellige Summe aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss und in der heutigen wirtschaftlichen Lage man nie ausschließen kann, dass ein Unternehmen in 1-2 Jahren noch liquide ist, hätte ich gerne bereits vor einigen Monaten die Klageschrift eingereicht, dann wären wir jetzt schon weiter

Das ist in der Tat ein Grund es schnellstmöglich durchzuziehen. Den Anwalt wurde das Problem deutlichst kommuniziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 3x hilfreich)

Es wurde klar kommuniziert, dass monatliche laufende Kosten vorhanden sind, die bisher durch die Einnahmen getragen wurden. Da es keine Einnahmen mehr gibt, werden diese nun von mir getragen.

Vor Beginn des gerichtlichen Teils wäre vor Einreichung?
Oder wann beginnt dieser ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130957 Beiträge, 41616x hilfreich)

Zitat (von fb442203-18):
Vor Beginn des gerichtlichen Teils wäre vor Einreichung?

Nein, vor Verfassung der Klaeschrift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb442203-18
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke nochmal, Thema hat sich dann erledigt, Mandat ging nun an einen anderen Anwalt, der die Klageschrift bereits erstellt hat. Der vorherige Anwalt hat sich entschuldigt und ist bezüglich der Gebühren entgegenkommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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