Arbeitszimmer absetzen

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sarajulie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer absetzen

Hallo,
ich wollte mal fragen, wie es ist, wenn ich ein Kleingewerbe hätte und das Arbeitszimmer absetzen möchte als Betriebsausgaben ! Bin verheiratet und das Haus in dem ich das Zimmer nutzen würde, gehört aber durch Gütertrennung nur meinem Mann! Kann ich als Ehefrau, steuerlich gemeinsam veranlagt, das Zimmer für mich trotzdem absetzen?
Vielen Dank Sarajulie

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abby123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 13x hilfreich)

Oha, das ist nicht so einfach zu sagen, es gibt ja bestimmte Kriterien und Anforderungen die erfüllt werden müssen.
Vielleicht hilft dir ja das hier - http://www.steuerberaterscout.de/Magazin weiter. Weil meinen Horizont beim Steuerrecht ist damit erreicht und überschritten ;) Dabei handelt es sich um ein Magazin eines Portals das sich mit der Steuer beschäftigt.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ihre Einnahmen werden doch zusammen veranlagt - das gilt dann auch für Ihre Betriebsausgaben. Da es sich um Eigentum handelt, wäre halt die Abschreibung (3 %) absetzbar und ansonsten die laufenden Kosten - Strom, Grundsteuer etc. Allerdings gibt es eine Kappung auf 1250 Euro im Jahr.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Da es sich um Eigentum handelt, wäre halt die Abschreibung (3 %) absetzbar und ansonsten die laufenden Kosten - Strom, Grundsteuer etc. Allerdings gibt es eine Kappung auf 1250 Euro im Jahr.


TC ist keine Eigentümerin des Hauses. Das geht nicht.

Ich würde ihnen vorschlagen einen Mietvertrag mit Ihrem Mann abzuschliessen. Ihre Mietaufwendungen würden sich dann mit den Miteinnahmen ihres Mannes bei Zusammenveranlagung ausgleichen. Allerdings konnte ihr Mann dann anteilge Aufwendungen (AFA, Strom, Gas etc.) im Rahmen der Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Sie konnten dann die Kosten der Ausstattung als Betriebsausgaben absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abzug ohne Begrenzung(1250 Euro) erfolgen.

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