Aufbewahrungspflicht von Kassenbons

14. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Porter97
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrungspflicht von Kassenbons

Ist die Aufbewahrung von Kassenrollen notwendig, obwohl Rechnungsbelege vorhanden sind?
Gibt es dazu irgendwas im Gesetz oder in Kommentierungen?

Danke :)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5298 Beiträge, 1257x hilfreich)

M.E. sind die Rollen als Grundaufzeichnungen zehn Jahre aufbewahrungspflichtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Porter97
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Cybert, Grundsätzlich hast du da auch recht aber gilt das auch wenn Rechnungsbelege vorhanden sind mit denen die Nachvollziehbarkeit gewährleistet wäre oder muss man dann beides aufbewahren?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5298 Beiträge, 1257x hilfreich)

Stammen die Rechnungsbelege den auch aus der Kasse und stimmt die tägliche Summe mit dem Z-Abschlag überein?
M.E. muss dennoch das Journal aufbewahrt werden, da darin Stornos etc. nachvollzogen werden können.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Porter97
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Lösung, ja Cybert du hattest recht aber Kassenbons können allerdings durch Tagesendsummenbons ersetzt werden, die stattdessen aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrung einzelner Kassenstreifen etc. ist auch dann nicht erforderlich, wenn die Ergebnisse unverzüglich in ein Kassenbuch oder einen Kassenbericht übertragen werden und die Vollständigkeit der Übertragung gewährleistet ist.

Werden die Geschäftsvorfälle mittels eines Systems erfasst, welches den Anforderungen der GoBD entspricht, ist eine gesonderte Aufbewahrung von Kassenunterlagen auch nicht erforderlich.

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5298 Beiträge, 1257x hilfreich)

Man beachte allerdings, dass die Vorschriften zu Registrierkassen derzeit im Umbruch sind. Zudem werden auch die GoBD überarbeitet, das letzte BMF-Schreiben hierzu vom 11. Juli d.J. wurde jedoch vorerst wieder zurückgezogen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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