Hallo,
ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Student A hat im Jahr 2022 seinen Bachelor (Erststudium) absolviert und arbeitet seit 09.22 in Vollzeit.
Vom 01.03.22 - 31.07.22 hat Student A sein Pflichtpraktikum, welches von seiner Hochschule vorgeschrieben ist, in Kanada absolviert und wurde hierfür entlohnt.
Nun hat Student A gelesen, dass bei einer Erstausbildung, einige Ausgaben, die im Rahmen des Pflichtpraktikums im Ausland entstehen, als Sonderausgaben geltend gemacht werden können (Flug, Miete etc.).
Da das Praktikum aber auch im Inland hätte absolviert werden können (seitens der Hochschule besteht keine Auslandspflicht), stellt sich nun die Frage, ob das Pflichtpraktikum nun vor der Steuer als freiwilliges Praktikum gewertet wird und somit die Möglichkeit auf Sonderausgaben verfällt?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von User am 13. November 2022 19:53
Auslandspraktikum im Studium und Sonderausgaben
13. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2022 | 19:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandspraktikum im Studium und Sonderausgaben
#1
Antwort vom 13. November 2022 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (49311 Beiträge, 17345x hilfreich)
ZitatNun hat Student A gelesen, dass bei einer Erstausbildung, einige Ausgaben, die im Rahmen des Pflichtpraktikums im Ausland entstehen, als Sonderausgaben geltend gemacht werden können (Flug, Miete etc.). :
Es handelt sich um Werbungskosten, die mit der Entlohnung verrechnet werden können.
#2
Antwort vom 13. November 2022 | 23:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo hh,
danke für die Antwort, allerdings können ausschließlich bei einer Zweitausbildung Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei einem Erststudium können nur Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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#3
Antwort vom 14. November 2022 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (49311 Beiträge, 17345x hilfreich)
ZitatBei einem Erststudium können nur Sonderausgaben geltend gemacht werden. :
Das gilt nicht, wenn die Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Ein bezahltes Praktikum ist nach meiner Auffassung ein Dienstverhältnis.
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