Außergewöhnliche Belastung (Augenlaser OP)

13. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anto4ka73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Außergewöhnliche Belastung (Augenlaser OP)

Hallo zusammen,

ich hoffe ich darf diese Anfrage hier stellen bzw. dass ich nicht total falsch hier bin ;-)

Mich würde interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt folgende Frage gibt.
Bei uns steht eine Augenlaser OP ins Haus. Selbige kann ich ja als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.
Mich würde jetzt brennend interessieren ob es die Möglichkeit gibt grob vorherzusagen, beispielhaft angenommen die OP würde 5000€ kosten, welchen Betrag es dann von der Steuer zurückgibt?

Würde mich riesig über eure Info´s hierzu freuen.


LG
Anthony

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Wenn Sie uns Ihr Einkommen, den Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder verraten, kann man das ausrechnen - ansonsten nicht. Das alles braucht man nämlich, um die "zumutbare Belastung" auszurechnen, die von den 5.000 Euro abgezogen werden, bevor sie sich steuerlich auswirken.

-- Editiert von User am 13. Oktober 2023 17:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anto4ka73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn Sie uns Ihr Einkommen, den Familienstand und die Zahl Ihrer Kinder verraten, kann man das ausrechnen - ansonsten nicht. Das alles braucht man nämlich, um die "zumutbare Belastung" auszurechnen, die von den 5.000 Euro abgezogen werden, bevor sie sich steuerlich auswirken.


Hallo, gerne doch reiche ich die Info´s nach :-)

47.800,00 brutto, verheiratet (Ehefrau ohne Einkommen), 2 Kinder

LG
Anthony

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5143 Beiträge, 1225x hilfreich)

Ich schätze mal, 800 Euro bis 1.200 Euro.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anto4ka73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal nachträglich vielen Dank für die Antwort.

Mich würde jetzt interessieren, wird bei der Steuererklärung unterschieden ob "Augenlaser OP", oder "ICL Linsen OP"?
Ich frage deshalb nach, da die Steuersoftware welche mittlerweile vorhanden ist (WIESO Steuer 2023) zur Auswahl "Augenoperation mittels Laser" anbietet, aber von der Methode das Linsen eingesetzt werden nichts steht. Da Lasern leider nicht geht, ist die Linsen OP das einzige was gehen würde.

Jetzt stellt sich uns eben die Frage ob nur die Laserbehandlung steuerlich abgesetzt werden kann, oder eben auch eine ICL Linsen OP, welche nochmals erheblich teurer ist.

Lieben Dank für die Antwort :-)

LG
Anthony

-- Editiert von User am 17. November 2023 12:31

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14354 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

warum sollte es da einen Unterschied geben? Die Software nennt halt einfach das übliche würde ich sagen. Manchmal kann man den Text auch ändern.

Noch zu beachten ist übrigens, dass die gesamte Zahlung in einem Jahr erfolgen sollte. Bei zwei Teilzahlungen käme nämlich wegen der zumutbaren Eigenbelastung deutliche weniger bis gar nichts heraus.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anto4ka73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Danke für die Antwort....dachte mir schon so etwas.
Wenn die Software da alle möglichen Fälle abbilden wollte, da müsste die Liste ja ewig lang sein.

Der Tipp mit der Zahlung war gut.
Dann also lieber extern evtl. Kredit nehmen,
Damit die Arzt Rechnung in einer Summe bezahlt wird?!

Gruß
Anthony

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14354 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann also lieber extern evtl. Kredit nehmen,
Damit die Arzt Rechnung in einer Summe bezahlt wird?!
Ja, würde ich so sehen.

Falls die Behandlung demnächst ansteht (wir haben ja jetzt schon fast Jahresanfang) und der Arzt Ratenzahlung akzeptiert, dann könntest du auch im Januar (an)zahlen und den Rest im Laufe des Jahres.

Nochmal zur Erklärung: Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Eigenbelastung, abhängig vom Einkommen und vom Familienstand. Und steuerlich absetzen kann man nur den Betrag über dieser Eigenbelastung.
Liegt die beispielsweise bei 2.500 €, und die Rechnung beträgt 5.000 €, dann würde sich steuerlich bei einer Zahlung in 2 Raten in unterschiedlichen Jahren gar nichts auswirken. Bei einer einzigen Zahlung wären es hingegen immerhin 2.500 €, was eine Steuererspanis von vielleicht 1.000 € bedeuten könnte.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bei einer einzigen Zahlung


Es muss sich nicht zwingend um eine einzige Zahlung handeln. Die Zahlungen müssen aber im gleichen Kalenderjahr erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14354 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es muss sich nicht zwingend um eine einzige Zahlung handeln. Die Zahlungen müssen aber im gleichen Kalenderjahr erfolgen.
Hatte ich auch genau so - und imho unmissverständlich - geschrieben.

Das was du zitiert hast war einfach eine logische Zusammenfassung (eine einzige Zahlung kann ja nicht in mehreren Jahren liegen). Und das mehrere Zahlungen, aber im selben Jahr, möglich sind hatte ich auch als Beispiel angeführt (1. Rate im Januar, letzte Rate im ...).

Stefan

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