Extra Steuererklärung für Kapitaleinkünfte bei ausländischem Broker?

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
StudyMe12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Extra Steuererklärung für Kapitaleinkünfte bei ausländischem Broker?

Guten Tag,

ich hoffe, hier kann mir bezüglich meines Problems geholfen werden, da ich schon auf jede erdenkliche Art und Weise und mit allen möglichen Stichwörtern vergeblich nach einer passenden Lösung im großen Web gesucht habe.

Und zwar lautet meine Frage: Muss ich für Kapitaleinkünfte (Dividende, Aktiengewinne) von deutschen Unternehmen, die ich durch einen ausländischen Broker (in diesem Falle: DeGiro) erzielt habe, eine extra Steuererklärung abgeben und dies dort als KAP eintragen?
Als Prämisse für diesen Fall nehmen wir mal an, dass ich meinen Freibetrag (801€ ) nicht übersteige und ohnehin keine Abgeltungsteuer anfallen würde.
Nun ist es beim niederländischen Broker DeGiro so, dass das Unternehmen die Steuer nicht sofort einbezieht und an das deutsche Finanzamt entrichtet, weil es sich offenbar überflüssige Bürokratie mit dem deutschen Steuerrecht ersparen möchte. Dementsprechend muss ich dort auch keinen Freistellungsauftrag einreichen.

Zusammenfassend: Muss ich also meinem Finanzamt in einer extra Steuererklärung verdeutlichen, dass ich "steuerfreie" Kapitaleinkünfte erzielt habe, die vom Finanzamt noch nicht berücksichtigt wurden, und dafür (teilweise) von meinem Sparerpauschbetrag (801€ ) Gebrauch gemacht habe? Oder bin ich in diesem Falle von einer Steuererklärung befreit und kann die Steuer auf die oben genannten Einkünfte als "abgegolten" annehmen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und schönen Tag noch!

Mfg

PS: "extra" Steuererklärung in dem Sinne, dass ich aktuell Student bin und momentan noch keine Steuererklärungen abführe.
-- Editiert von StudyMe12 am 18.02.2018 12:55

-- Editiert von StudyMe12 am 18.02.2018 13:04




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

meiner Ansicht nach musst du die Kapitalerträge nicht erklären (weil sie unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen).
Mach dich aber auf Nachfragen gefasst, das Finanzamt wird nämlich sowieso informiert.

Zitat:
Nun ist es beim niederländischen Broker DeGiro so, dass das Unternehmen die Steuer nicht sofort einbezieht und an das deutsche Finanzamt entrichtet, weil es sich offenbar überflüssige Bürokratie mit dem deutschen Steuerrecht ersparen möchte.
Deine Vermutung ist falsch. DeGiro macht das nicht weil sie es nicht wollen, sondern weil sie es nicht dürfen.

Stefan

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