Hallo zusammen
Ich bin neu hier und auch neu in der Steuerthematik zum Thema Immobilien.
Ich habe eine Wohnung erworben, die erst in den nächsten 2,5 Jahren fertiggestellt werden wird. Bau hat vor einem Jahr begonnen.
Die Wohnung soll nach Übergabe vermietet werden.
Ich möchte nun gerne meine vorweggenommenen Werbungskosten (Grundschuldeintragung, zugehörige Notarkosten) geltend machen.
In Anlage V wird nach dem Einheitswert Aktenzeichen gefragt, welches ich aber nicht finden kann. Müsste ich das schon haben? Oder wird das Kennzeichen erst mit der Fertigstellung und Übergabe der Wohnung erstellt? Oder habe ich ein Dokument übersehen, wo das Zeichen zu finden ist?
Kann ich die Steuererklärung ohne dieses Kennzeichen abgeben?
Vielen Dank und Grüße
Jürgen
Fehlendes Einheitswert Aktenzeichen
9. Februar 2023
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Frage vom 9. Februar 2023 | 09:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlendes Einheitswert Aktenzeichen
#1
Antwort vom 9. Februar 2023 | 23:43
Von
Status: Junior-Partner (5298 Beiträge, 1257x hilfreich)
ZitatKann ich die Steuererklärung ohne dieses Kennzeichen abgeben? :
Ja.
ZitatMüsste ich das schon haben? :
Einheitswertswertbescheid, Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerbescheid...
Liegt vermutlich alles beim vorherigen Eigentümer und kommt nach der Zurechnungsfortschreibung.
#2
Antwort vom 10. Februar 2023 | 08:15
Von
Status: Student (2577 Beiträge, 688x hilfreich)
Eher nicht ...ZitatLiegt vermutlich alles beim vorherigen Eigentümer und kommt nach der Zurechnungsfortschreibung. :
ZitatIch habe eine Wohnung erworben, die erst in den nächsten 2,5 Jahren fertiggestellt werden wird. :
Bisher dürfte es nur ein EW-Aktenzeichen für das -unterstellt- bisher unbebaute Grundstück geben! Da es die wirtschaftliche Einheit offenbar noch gar nicht gibt, kommt es nicht zu einer Zurechnungsfortschreibung, sondern zu einer Nachfeststellung, §23 BewG.
Der ESt-Bescheid wird hinsichtlich der Einkünfte aus V+V vorläufig ergehen.ZitatIch möchte nun gerne meine vorweggenommenen Werbungskosten (Grundschuldeintragung, zugehörige Notarkosten) geltend machen. :
taxpert
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