Fehlendes Einheitswert Aktenzeichen

9. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go626826-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlendes Einheitswert Aktenzeichen

Hallo zusammen
Ich bin neu hier und auch neu in der Steuerthematik zum Thema Immobilien.
Ich habe eine Wohnung erworben, die erst in den nächsten 2,5 Jahren fertiggestellt werden wird. Bau hat vor einem Jahr begonnen.
Die Wohnung soll nach Übergabe vermietet werden.
Ich möchte nun gerne meine vorweggenommenen Werbungskosten (Grundschuldeintragung, zugehörige Notarkosten) geltend machen.
In Anlage V wird nach dem Einheitswert Aktenzeichen gefragt, welches ich aber nicht finden kann. Müsste ich das schon haben? Oder wird das Kennzeichen erst mit der Fertigstellung und Übergabe der Wohnung erstellt? Oder habe ich ein Dokument übersehen, wo das Zeichen zu finden ist?
Kann ich die Steuererklärung ohne dieses Kennzeichen abgeben?

Vielen Dank und Grüße

Jürgen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von go626826-75):
Kann ich die Steuererklärung ohne dieses Kennzeichen abgeben?

Ja.

Zitat (von go626826-75):
Müsste ich das schon haben?

Einheitswertswertbescheid, Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerbescheid...
Liegt vermutlich alles beim vorherigen Eigentümer und kommt nach der Zurechnungsfortschreibung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Liegt vermutlich alles beim vorherigen Eigentümer und kommt nach der Zurechnungsfortschreibung.
Eher nicht ...
Zitat (von go626826-75):
Ich habe eine Wohnung erworben, die erst in den nächsten 2,5 Jahren fertiggestellt werden wird.

Bisher dürfte es nur ein EW-Aktenzeichen für das -unterstellt- bisher unbebaute Grundstück geben! Da es die wirtschaftliche Einheit offenbar noch gar nicht gibt, kommt es nicht zu einer Zurechnungsfortschreibung, sondern zu einer Nachfeststellung, §23 BewG.

Zitat (von go626826-75):
Ich möchte nun gerne meine vorweggenommenen Werbungskosten (Grundschuldeintragung, zugehörige Notarkosten) geltend machen.
Der ESt-Bescheid wird hinsichtlich der Einkünfte aus V+V vorläufig ergehen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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