Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - Mehr angegeben als bekommen!

10. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
stoeffs
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - Mehr angegeben als bekommen!

Hallo,

ich habe bereits mit meiner Steuererklärung angefangen.
Ich arbeite bei Filmproduktionen, wir bekommen am Set Catering, was dann mit den Spesen entgegengerechnet wird.

Es handelt sich um fiktive Beträge.

Bei einem FIlm hätte ich 300€ an Diäten bekommen. Abzüglich des Caterings (Frühstück und Mittagessen) waren es dann 150€. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde bei Zeile 20 auch 150€ angegeben.

Nun kommen wir zum anderen Film:
Ohne Catering hätte ich 400€ an Diäten bekommen. Dieses wurde dann abgezogen und es kamen 200€ raus. JEDOCH wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, dass ich den vollen Betrag ausgezahlt bekommen habe. Der tatsächliche Betrag ist aber auch auf einer Diätenabrechnung angegeben!

Es handelt sich wirklich um eine Differenz von ca. 200€. Ist das erlaubt?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33904 Beiträge, 17614x hilfreich)

Ist das erlaubt? Das ist sogar so vorgeschrieben, denn Mahlzeiten, die der Arbeitgeber bezahlt, sind ja nicht steuerfrei: http://www.steuertipps.de/lexikon/m/mahlzeiten
Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde bei Zeile 20 auch 150€ angegeben. Das dürfte illegal sein, wenn nicht anderswo die Sachbezüge angegeben sind. Allerdings kommen mir die Summen etwas hoch vor: Für 150 Euro gibt es dann schon 20 Tage lang 3 Mahlzeiten....

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49238 Beiträge, 17325x hilfreich)

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendessen) beträgt 7,63€ pro Tag. Bei 20 Tagen wären das dann 152,60€

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