Stelle seit Monaten Rechnungen als Student ohne Gewerbe

1. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
gs123455
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Stelle seit Monaten Rechnungen als Student ohne Gewerbe

Hallo,

ich bin mit meiner Situation ziemlich überfordert und hoffe jemand kann mit mir hilfreichen Ratschlägen weiterhelfen.

Seit März arbeite ich als Verkäufer und Berater in einem Laden, ohne Arbeitsvertrag als Freelancer und stelle monatlich Rechnungen aus. Im April habe ich mein Studium abgeschlossen, war aber noch bis Ende August immatrikuliert.
Meine "Chefin" sagte mir damals, dass ich als Student auch Rechnungen stellen kann ohne eine persönliche oder gewerbliche Steuer-ID anzugeben, habe deswegen also auch kein Gewerbe angemeldet. Seit März habe ich knapp 9500 Euro verdient und monatlich Rechnungen gestellt, dabei nur den studentischen Beitrag zur Krankenkasse gezahlt. Wenn ich die Rechnung für August bezahlt bekomme, bin ich bei über 11500 Euro.

Ab September bin ich auch nicht mehr immatrikuliert und nun frage mich ob ich Geld für die letzten Monate nachzahlen muss, wenn meine Chefin ihre Steuererklärung einreicht und das Finanzamt die Rechnungen sieht, die ich ausgestellt habe.

Leider bin ich absoluter Laie in diesem Gebiet und war sehr naiv. Sollte ich nun ein Gewerbe anmelden und ab September darüber meine Rechnungen stellen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33703 Beiträge, 17556x hilfreich)

und nun frage mich ob ich Geld für die letzten Monate nachzahlen muss, wenn meine Chefin ihre Steuererklärung einreicht und das Finanzamt die Rechnungen sieht, die ich ausgestellt habe. Wie wäre es, wenn Sie einfach Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und selbst eine Steuererklärung machen würden? Im Übrigen hängt es von Ihrem Jahreseinkommen ab, ob Sie Geld namens "Einkommensteuer" nachzahlen müssen - wie hoch wird dieses voraussichtlich sein?
Ab September bin ich auch nicht mehr immatrikuliert Und wie wollen Sie dann Ihre Krankenversicherung regeln? Das könnte nämlich ein größeres Problem werden als die Einkommensteuer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14593 Beiträge, 4504x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Seit März arbeite ich als Verkäufer und Berater in einem Laden, ohne Arbeitsvertrag als Freelancer und stelle monatlich Rechnungen aus.
Ich kann mir gut vorstellen, dass das Scheinselbstständigkeit ist. Mit entsprechenden Folgen für den Arbeitgeber.
Und da geht es nicht um die Steuern (das läuft auch so*), sondern vor allem um die Sozialversicherungsbeiträge.

*außerdem liegen die genannten Einkünfte wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag

Stefan

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#3
 Von 
gs123455
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie wäre es, wenn Sie einfach Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und selbst eine Steuererklärung machen würden? Im Übrigen hängt es von Ihrem Jahreseinkommen ab, ob Sie Geld namens "Einkommensteuer" nachzahlen müssen - wie hoch wird dieses voraussichtlich sein?
Mein Jahreseinkommen wird voraussichtlich unter 22.000 Euro liegen.
Ab September bin ich auch nicht mehr immatrikuliert Und wie wollen Sie dann Ihre Krankenversicherung regeln? Das könnte nämlich ein größeres Problem werden als die Einkommensteuer...

Entweder ich immatrikuliere mich erneut oder ich zahle den vollen Beitrag.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33703 Beiträge, 17556x hilfreich)

außerdem liegen die genannten Einkünfte wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag Nicht, wenn er nach August weitermacht, und das hat er ja anscheinend vor. Rechnen wir für 09/23 bis 12/23 noch mal mit 2.000 Euro pro Monat, dann sind wir bei 19.500 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5262 Beiträge, 1249x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nicht, wenn er nach August weitermacht, und das hat er ja anscheinend vor. Rechnen wir für 09/23 bis 12/23 noch mal mit 2.000 Euro pro Monat, dann sind wir bei 19.500 Euro.

Bei den Beiträgen dürfte auch die Umsatzsteuer relevant werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
gs123455
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
dann sind wir bei 19.500 Euro.
Zitat (von Cybert.):
Bei den Beiträgen dürfte auch die Umsatzsteuer relevant werden.

Wenn ich sofort ein Kleingewerbe anmelde, das Bußgeld bezahle und unter 22.000 Euro bleibe bin ich doch noch nicht umsatzsteuerpflichtig oder?

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#7
 Von 
gs123455
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich kann mir gut vorstellen, dass das Scheinselbstständigkeit ist. Mit entsprechenden Folgen für den Arbeitgeber.
... leider habe ich momentan keinen anderen Job in Aussicht und bin deshalb etwas gebunden.
Und da geht es nicht um die Steuern (das läuft auch so*), sondern vor allem um die Sozialversicherungsbeiträge.

Was meinen Sie mit "läuft auch so"?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33703 Beiträge, 17556x hilfreich)

Wenn ich sofort ein Kleingewerbe anmelde, das Bußgeld bezahle und unter 22.000 Euro bleibe bin ich doch noch nicht umsatzsteuerpflichtig oder? Na, rechnen wir doch mal: 4/12 x 22.000 Euro = 7.333 Euro - da liegen Sie jetzt schon drüber. 22.000 Euro sind es nämlich nur, wenn man von Januar bis Dezember ein Gewerbe betreibt. Insofern wird hier jede Menge Umsatzsteuer fällig werden...
Was meinen Sie mit "läuft auch so"? Steuern nimmt das FA auch von Scheinselbständigen - dem FA ist das nämlich ziemlich egal...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5262 Beiträge, 1249x hilfreich)

Zitat (von gs1234):
Wenn ich sofort ein Kleingewerbe anmelde, das Bußgeld bezahle und unter 22.000 Euro bleibe bin ich doch noch nicht umsatzsteuerpflichtig oder?

Die 22.000 Euro sind annualisiert, also hochzurechnen.

Ein Bußgeld wird wohl nicht anfallen, wenn Sie alles besteuern.
Die Umsatzsteuer können Sie evtl. vom Auftraggeber bekommen, wenn Sie berüchtigte Rechnungen ausstellen.
Entscheidend ist, ob Sie selbständig tätig sind oder nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14593 Beiträge, 4504x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Na, rechnen wir doch mal: 4/12 x 22.000 Euro = 7.333 Euro - da liegen Sie jetzt schon drüber.
Ich weiß zwar nicht mit was für Zahlen du da rechnest. Aber wenn man die 11.500 für das halbe Jahr (März-August) verdoppelt, dann liegt man über 22.000.
Aber wie schon angedeutet, ich sehe hier keine gewerbliche Tätigkeit, daher fällt das Problem Umsatzsteuer imho schon mal aus.

Zitat:
Was meinen Sie mit "läuft auch so"?
Das es dem Finanzamt eher egal ist, ob eine Gewerbe angemeldet wurde oder nicht. Und auch, ob es nicht eigentlich Lohn gewesen wäre spielt keine große Rolle, die Steuern sind praktisch identisch (in deinem Fall bei Lohn sogar etwas geringer, denn die höheren Versorgungsaufwendungen wirst du gar nicht haben, die Werbungskostenpauschale aber sehr wohl).

Stefan

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33703 Beiträge, 17556x hilfreich)

Ich rechne mit dem Zeitraum September bis Dezember - da wir September haben, kann der TE ja schlecht ab März ein Gewerbe anmelden..

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14593 Beiträge, 4504x hilfreich)

(Editiert)


-- Editiert von Moderator am 3. September 2023 02:15

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8521 Beiträge, 1795x hilfreich)

Egal ob Gewerbe oder nicht , sollte man erstmal klären ob nicht wirklich eine Scheinselbstständigkeit vorliegt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33703 Beiträge, 17556x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von User am 3. September 2023 02:16

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