Studium Steuererklärung

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Studium Steuererklärung

Hallo,

folgender Fall: X hat letztes Jahr mit Studium angefangen. Bei der Steuererklärung für 2016 wurde das Studium angegeben und mit der Immatrikulationsbescheinigung bestätigt. X hat dieses Jahr immer mal wieder Vollzeit gearbeitet.

Muss X Studium wieder angeben oder kann er es weglassen für die Steuer 2017?

Danke :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Rückfrage: Wo genau soll das Studium in der Steuererklärung angegeben werden?

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#2
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Gute Frage das weiss ich leider nicht. Ich weiss nur das er das Studium angegeben hat um die Kosten hierfür abzusetzen. Semesterticket, Studentenwerk, Laptop, Bücher usw.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn er die Kosten für das Studium absetzen will, muss er selbstverständlich das Studium angeben.

Eine Verpflichtung, die Studienkosten und somit das Studium anzugeben, gibt es allerdings nicht. Außerdem kann es sein, dass die Angabe der Studienkosten zu keinen steuerlichen Vorteilen führt. Dann kann man sich die Angabe auch sparen.

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#4
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Das heißt wenn er für 2017 die Steuer macht und das Studium nicht mehr angibt, muss er auch keinen Nachweis bringen das er nicht mehr studiert?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
Das heißt wenn er für 2017 die Steuer macht und das Studium nicht mehr angibt, muss er auch keinen Nachweis bringen das er nicht mehr studiert?

Genau so ist es.

1x Hilfreiche Antwort

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