Studiumsabbruch und Steuererklärung der Eltern

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
efwef32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiumsabbruch und Steuererklärung der Eltern

Sehr geehrte Community,

Ich habe eine allgemeine Frage zur Ausfüllung der Steuererklärung. Ich bin in Steuersachen (außer bei der Grundsteuererklärung, die ich für meine Eltern letztes Jahr ausfüllen musste) nicht allzu bewandert, also entschuldigt bitte, falls die Frage blöd ist.
Ich bin 23, habe das gesamte Jahr 2022 über studiert aber im März 2023 abgebrochen und werde im Herbst 2023 voraussichtlich ein neues Studium beginnen, ich habe mich auch schon für mehrere Dinge beworben. Ich wohnte 2022 und wohne noch bei meinen Eltern.
Meine Eltern haben für mich auch ganz 2022 lang (und jetzt auch weiterhin nach Abbruch, da ich bei der Familienkasse als studienplatzsuchend gemeldet bin) Kindergeld erhalten.
Dementsprechend füllten sie immer die gemeinsame Steuererklärung für die Familie aus, und üblicherweise mussten sie für mich lediglich die in dem entsprechenden Jahr erhaltene Summe an Kindergeld, sowie den Namen und die Dauer meines Studiums in die Anlage "Kind" eintragen. Das hat bisher auch immer fürs Finanzamt gereicht.
Da meine Eltern bald mit der Steuererklärung anfangen wollen, habe ich zu diesen Studiumsangaben eine Frage. Nun ist es ja so, dass ich das ganze Jahr 2022 über studiert habe, es aber aktuell nicht mehr tue. Was genau müsste man in der Anlage "Kind" also nun eintragen? (Bild der Passage zur Referenz siehe hier: https://imgur.com/a/uVnbiNB)
Reicht es, eInfach den Zeitraum für das Studium, also Datum Studiumsbeginn - Studiumsende März 2023 in Zeile 80 einzutragen? Und dann bei Erläuterungen in der Zeile darunter "Studiengang XYZ (abgebrochen)" zu erwähnen, sowie im Feld 84 dann eine "2" für Nein reinzuschreiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Meine Verwirrung rührt daher, dass ich nicht weiß wie ein Studienabbruch im Jahre 2023 sich auf die Steuererklärung für 2022 auswirkt (also auf ein Jahr, in dem ich in allen 12 Monaten im Studium eingeschrieben war) und was einzutragen ist und was eben nicht.
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Falls man noch Informationen von mir braucht, bitte gerne nachfragen.
Vielen Dank im Voraus

MfG
efwef32

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:40

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:41

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 12:46

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46747 Beiträge, 16578x hilfreich)

Zitat (von efwef32):
aber im März 2023 abgebrochen


Und was hat das mit der Steuererklärung 2022 zu tun? Dafür ist nur folgendes relevant:
Zitat (von efwef32):
habe das gesamte Jahr 2022 über studiert

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 51x hilfreich)

Zitat (von efwef32):
Meine Verwirrung rührt daher, dass ich nicht weiß wie ein Studienabbruch im Jahre 2023 sich auf die Steuererklärung für 2022 auswirkt


Gar nicht :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
efwef32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und was hat das mit der Steuererklärung 2022 zu tun?

Zuallererst, danke für Ihre Antwort.
2023 ist in der Hinsicht relevant, dass man in der Stuererklärung 2022 ja wohl angeben muss, dass das Studium im März 2023 zuende ging. Das Studium is ja keine 1-jährige Sache, die nur 2022 betreffen würde.
Ich kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat. Sie haben natürlich recht, steuerlich gesehen ist nur 2022 relevant, aber mein Anliegen bezog sich eher auf die Ausfüllung/Eintragung, so dass wir nicht aus Versehen etwas falsches eintragen.
Daher erneut meine Frage:
Zitat:
Was genau müsste man in der Anlage "Kind" also nun eintragen? (Bild der Passage zur Referenz siehe hier: https://imgur.com/a/uVnbiNB)
Reicht es, eInfach den Zeitraum für das Studium, also Datum Studiumsbeginn - Studiumsende März 2023 in Zeile 80 einzutragen? Und dann bei Erläuterungen in der Zeile darunter "Studiengang XYZ (abgebrochen)" zu erwähnen, sowie im Feld 84 dann eine "2" für Nein reinzuschreiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.

MfG
efwef32


-- Editiert von User am 30. Mai 2023 00:55

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46747 Beiträge, 16578x hilfreich)

Zitat (von efeef32):
Ich kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat.


Doch, das kann man so eintragen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13471 Beiträge, 4318x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich kann ja schlecht eintragen, dass ich noch studiere, weil ich das im Veranlagungszeitraum 2022 über tat.
Die Steuererklärung behandelt das jeweilige Jahr (und nur das).
Praktisch ist es der Zustand am 31.12., und da warst du noch Student.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.364 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.465 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen