Verpflegungsmehraufwand jedes Jahr eintragen?

11. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 23x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand jedes Jahr eintragen?

Hallo zusammen,
zum September letzten Jahres begann die doppelte Haushaltsführung und wurde vom Finanzamt anerkannt. Da nun bald wieder die nächste Einkommenssteuererklärung ansteht möchte ich mich vorher schon informieren da ich diese selber mache. Für die letzten 4 Monate 2019 hatte ich den Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate eingetragen, kann ich diesen bei jeder Steuererklärung d.h. auch für 2020 für die ersten 3 Monate eintragen ?
Danke für eine Info.

Hartmut




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yuuko
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Voraussetzungen müssen natürlich jedes Jahr wieder aufs Neue geprüft werden. Wenn sie 2020 vorliegen, darfst du es für den entsprechenden Zeitraum auch eintragen.

Die Steuererklärung für 2020 kannst du natürlich frühestens im Januar 2021 machen, das Jahr ist ja noch nicht mal um.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50217 Beiträge, 17582x hilfreich)

Zitat:
kann ich diesen bei jeder Steuererklärung d.h. auch für 2020 für die ersten 3 Monate eintragen ?


Den Verpflegungsmehraufwand bekommt man nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung. Da in 2020 keine neue doppelte Haushaltsführung begründet wurde, kann der Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung 2020 nicht mehr geltend gemacht werden.

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#3
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
kann ich diesen bei jeder Steuererklärung d.h. auch für 2020 für die ersten 3 Monate eintragen ?


Den Verpflegungsmehraufwand bekommt man nur für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung. Da in 2020 keine neue doppelte Haushaltsführung begründet wurde, kann der Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung 2020 nicht mehr geltend gemacht werden.


Was ist nun richtig ? Ich hab doch jedes Jahr einen Verpflegungsmehraufwand und bin viele Tage für 24 Stunden von zu Hause abwesend ? Läuft das nicht wie beim Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten ?


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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2450 Beiträge, 853x hilfreich)

Zitat (von HF123):
Läuft das nicht wie beim Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten ?


Nein.
hh weiß schon, wovon er spricht.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50217 Beiträge, 17582x hilfreich)

Zitat:
Ich hab doch jedes Jahr einen Verpflegungsmehraufwand


Warum? Also worin besteht der Verpflegungsmehraufwand? Ich vermute sogar, dass es auch in den ersten 3 Monaten keinen Mehraufwand gegeben hat, wobei das keine Rolle spielt.

Zitat:
Läuft das nicht wie beim Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten ?


Ja, da gilt das Gleiche. Auch da bekommt man nur einmalig für 3 Monate den VMA und nicht jedes Jahr neu für 3 Monate, wenn es sich um die gleiche Auswärtstätigkeit handelt.

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#6
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich hab doch jedes Jahr einen Verpflegungsmehraufwand


Warum? Also worin besteht der Verpflegungsmehraufwand? Ich vermute sogar, dass es auch in den ersten 3 Monaten keinen Mehraufwand gegeben hat, wobei das keine Rolle spielt.


weil ich mich bei einer Auswärtstätigkeit nicht so günstig verpflegen kann wie zu Hause. Meine Frau muss sich an unserem Hauptwohnsitz verpflegen und ich in der Zweitwohnung, sprich alles was man kauft an Lebensmitteln muss doppelt gekauft werden. Ich bin Alleinverdiener und hab neben den Lebensmittelkosten auch die anderen Kosten wie Telefon, Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuern, Strom alles zweimal zu bezahlen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50217 Beiträge, 17582x hilfreich)

Zitat:
sprich alles was man kauft an Lebensmitteln muss doppelt gekauft werden.


Wie darf ich das jetzt verstehen? Deine Frau kauft Lebensmittel für Dich mit ein, muss die dann aber wegwerfen, weil Du nicht da bist?

Der Gesetzgeber geht jedenfalls davon aus, dass spätestens nach 3 Monaten kein Mehraufwand mehr entsteht, weil man sich dann am Zweitwohnsitz genauso ernährt wie an Hauptwohnsitz.

Warum sollte das Brötchen, die Tasse Kaffee oder die Scheibe Wurst zum Frühstück am Zweitwohnsitz teurer sein als am Erstwohnsitz? Mittags hat man wahrscheinlich die gleichen Kosten wie die Kollegen, die dort wohnen und für das Abendessen gilt das Gleiche wie für das Frühstück.

Wenn man sich Frühstück und Abendessen nicht selbst zubereitet, sondern dafür in ein Café oder Restaurant geht, dann sind die dadurch entstehenden Mehrkosten privat veranlasst.

Zitat:
Ich bin Alleinverdiener und hab neben den Lebensmittelkosten auch die anderen Kosten wie Telefon, Müllabfuhr, Wasser, Grundsteuern, Strom alles zweimal zu bezahlen.


Diese Kosten am Zweitwohnsitz können auch weiter steuerlich geltend gemacht werden.

Dass der Zweitwohnsitz zu einer erheblichen finanziellen Belastung führt ist mir dabei durchaus klar.

Außerdem bekommt ein Durchschnittsverdiener durch das Absetzen von der Steuer nur etwa 1/3 der Kosten erstattet. Auf den restlichen 2/3 bleibt er sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 23x hilfreich)

Lassen wir das jetzt, ich hab es schon verstanden.

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