Folgendes Problem welches sich Anfang 2006 stellt:
Neuer Zweitwohnsitz in ca. 60km Entfernung den ich voll steuerlich absetzen will.
Sachlage:
Wohnhaft in ehml. elterlichen Haus (nur mit der Freundin)und diese völlig mietfrei. Einen Mitvertrag gibt es nicht.
Meine Idee:
Ich melde mich auf den offiziellen Erst-Wohnsitz bei meiner Freundin um (sie ist noch bei ihren Eltern gemeldet).
Von Ihren Eltern bekomme ich einen handschriftlichen Mietvertrag indem ich unentgeltlich mit in deren Haus wohnen kann.
Mein Lebensmittelpunkt wird sich demnach im zukünftigen Schwiegerelternhaus abspielen.
Selbstvertändlich bin in bei der Angelegenheit mit meiner Freundin verlobt.
Frage:
- Bekomme ich den Zweitwohnsitz voll abgesetzt
- Wie groß bwz. wie teuer darf die Wohnung werden (Bsp. 2-3 Zimmer, 400-500€ kalt)
- Wie lange kann ich die neu zu kaufende Einrichtung abschreiben
Dank und Gruß
Micha
Zweitwohnsitz (Expertenfrage)
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Mit *voll steuerlich absetzen* ist vermutlich gemeint, daß man Kosten für berufsbedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen will (Miete, Nebenkosten, Wohnungseinrichtung am Zweitwohnsitz, Fahrtkosten von dort zum Heimatwohnsitz).
Die melderechtliche Einstufung als Erst- oder Zweitwohnsitz ist für steuerliche Zwecke ohne Bedeutung. Es kommt dort nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Hier müßte weiterhin erst einmal die grundsätzliche Problematik geprüft werden.
Grundvoraussetzung ist, daß der Zweitwohnsitz überhaupt aus beruflichen Gründen angemietet worden ist. Im Klartext: wenn man bislang woanders wohnt und nun eine Wohnung am Arbeitsort oder in dessen Nähe anmietet, um sich die tägliche Fahrerei zu sparen.
Wenn man aus privaten Gründen einen zweiten Wohnsitz begründet, ist dies keine berufsbedingte
doppelte Haushaltsführung mehr.
Am Rande bemerkt: ob eine Wohnung tatsächlich häufig benutzt wird oder nicht, kann man zB durch Einsicht in die Strom- und Wasserabrechnung abschätzen. Falsche Angaben können da ganz einfach aufgedeckt werden.
Wenn Du von deinem jetzigen Arbeitsplatz weiter weg ziehst, dann ist der Umzug nicht beruflich bedingt.
Daher kannst Du weder die Miete noch die Anschaffung von Haushaltsgegenständen steuerlich geltend machen.
Vorsätzlich falsche Angaben zu diesem Themenkreis erfüllen zudem den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.
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Der Zweitwohnsitz ist beruflich bedingt, denn ich ziehe ca. 50km näher an meinen Arbeitgeber (dies sollte kein Problem darstellen).
Die Frage die sich generell für mich stellt ist, ob ich den Zweitwohnsitz durchbekomme, wenn ich beim Erstwohnsitz keine Mietausgaben habe?!
Ob man bei der Erstwohnung (Heimatwohnsitz) Miete zahlt oder nicht, ist ohne Bedeutung. Es muß lediglich glaubhaft gemacht werden, daß dort ein Haus oder eine Wohnung, gleich aus welchem Rechtsgrund (Miete, Eigentum oder sonstiges Nutzungsrecht) genutzt werden kann.
Zweitens muß man am Heimatwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten, also eigenverantwortlich wirtschaften können. Wer dort beispielsweise im Haus der Eltern nur ein Zimmer bewohnt und ansonsten in den Hausstand der Eltern eingegliedert ist, hätte keinen eigenen Hausstand.
Drittens muß am Heimatwohnsitz der tatsächliche Lebensmittelpunkt sein, wo man Freunde oder Verwandte hat und sich das private Leben überwiegend abspielt. Oft verwendetes Kriterium bei Ledigen dafür ist, daß man sich mindestens an jedem zweiten Wochenende dort aufhält - was das FA leicht aus den abgerechneten Fahrtkosten und anderen Umständen überprüfen kann.
Was - dieses vorausgesetzt - dann eine *angemessene* Unterkunft am Arbeitsort ist, hängt von den örtlichen und persönlichen Umständen ab. Wohnungen bis ca. 60 m² Wohnfläche werden i. allg. nicht beanstandet. Wenn diese Wohnung freilich deutlich größer ist als der angegebene Heimatwohnsitz, wird man sich fragen, ob denn der tatsächliche Lebensmittelpunkt wirklich am angeblichen Heimatwohnsitz ist.
Anschaffungen für die Einrichtung (auch hier Beschränkung auf das Notwendige, also keine Luxusgüter) müssen über die Nutzungsdauer/AfA-Tabelle abgeschrieben werden, wenn der Anschaffungspreis eines Einzelgegenstandes über €410 plus MwSt (also derzeit €475,60 brutto) liegt.
-- Editiert von fix am 12.09.2005 09:54:06
Was passiert eigentlich, wenn im Ort der Erst-/Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird?
Kann man die einfach vermeiden, wenn man sich dort als Erstwohnung eintragen lässt? Oder muss hier z.B. ein beruflicher Grund nachgewiesen werden?
@fix Danke für die ausführliche Antwort
Fazit:
- bei der Hausanschrift sind nur noch meine Brüder und mein Vater gemeldet (unsere Mutter ist offiziell umgemeldet).
- Wir (Freundin und ich) schlafen in einem 20qm Zimmer, haben aber quasi das Ganze Haus für uns alleine da nie ein anderer zu Hause ist.
- Miete oder Nebenkosten zahlen wir nicht.
- Einzig Lebensmittelrechnungen könnten wir vorweisen.
Wir sind demnach im Hausstand des Vaters!!!
Ich würde nach deiner Aussage den Zweitwohnsitz nicht durchbekommen.
Wie sieht es aus, wenn ich wie schon geschrieben meinen Erstwohnsitz zu meiner Freundin und deren Eltern verlege? Auch hier würde ich keine Miete zahlen!
Nochmals Danke
Es kommt hier nicht auf irgendwelche formalen Einstufungen gemäß Melderecht an, sondern allein auf die tatsächlichen Verhältnisse (die allerdings irgendwie glaubhaft gemacht werden müssen, etwa durch eine Bescheinigung der Eltern oder anderer Angehöriger, die das bezeugen können).
Einen eigenen Hausstand am Heimatwohnsitz besitzt man, wenn man am Heimatwohnsitz eine den eigenen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung (gleich aus welchem Rechtsgrund) dauerhaft nutzen kann. Das Zahlen von Miete ist daher nicht erforderlich. Es genügt beispielsweise auch ein kostenloses Nutzungsrecht.
Ferner muß man, damit ein eigener Hausstand vorliegt, in dieser Wohnung die Haushaltsführung bestimmen oder maßgeblich mitbestimmen (also praktisch ausgedrückt: bestimmen können, was eingekauft wird und täglich in der Küche gekocht wird). Wenn jemand ein Haus de facto für sich alleine zur Verfügung hat und dort nach Belieben schalten und walten kann, spricht auch alles für einen eigenen Hausstand.
Genaue Definitionen siehe R 43 LStR (Lohnsteuerrichtlinien).
Auf die Anforderung hinsichtlich Mittelpunkt der Lebensinteressen und wie dies in der Praxis geprüft wird wurde ja schon hingewiesen.
-- Editiert von fix am 18.09.2005 13:51:37
Gut, verstanden! Ich werde die ganze Angelegenheit noch von einem Steuerberater absegnen lassen.
Lebensmittelpunkt ist definitiv das Haus und nicht die Wohnung, die ich wegen meinem Arbeitgeber nehmen muß.
Danke!
hallo,
ich lebe mit meiner freundin zusammen und werde jetzt bald eine ausbildung für 3 jahre anfangen, die 500km von der gemeinsamen wohnung entfernt ist.
werde an meinem ausbildungsort eine wohnung mieten und wollte deshalb wissen, ob ich diese wohnung als zweitwohnsitz angeben kann?
danke und gruß,
camron
Hallo zusammen,
hab eine Frage und schildere hierzu erstmal meine Lage:
Erstwohnsitz Haltern am See
In Landshut (650km entfernt) am 05.03.2007 angefangen zu arbeiten.
Am 15.03. Zweitwohnung angemietet und dort auch als Zweitwohnsitz gemeldet.
Ganze Familie wohnt dort inkl. einem unehelichen Kind, worüber es ein Urteil gibt, dass ich es jede Woche holen soll.
Der Erstwohnsitz ist im elterlichen Haus, natürlich Kostenfrei.
Bei meinem Steuerausgleich wurde jetzt die Wohnung nicht anerkannt, da es keinen Mietvertrag gibt. Die Bearbeiterin sagte ich soll einen nachreichen, was ich allerdings nicht machen kann, da meine Mutter ja ansonsten Mieteinnahmen hätte.
Jetzt die Frage: Was kann ich machen, da es in Haltern ja tatsächlich mein Erstwohnsitz ist, wo Familie und Bekannte wohnen. Ich bin nur wegen der Arbeit nach Landshut gezogen??
Nach Möglichkeit bitte ich darum, dass jemand antwortet, der wirklich darüber Bescheid weiß.
MfG
Tuete
Warum hängst Du Dich an eine uralte Frage mit einem neuen Thema an.
Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung dürfte daran scheitern, dass am Erstwohnsitz kein eigener Hausstand existiert.
Sorry dass ich erst jetzt danach gefragt hab. Ist aber so, weil es gerade aktuell ist. Was würde passieren wenn ich einen Vertrag zwischen meiner Mutter und mir vorlege, worin steht, das ich ca. 40qm im elterlichen Haus für einen Euro Kaltmiete bewohne??
Gruß Tuete
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