erste Tätigkeitsstätte

23. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kasa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
erste Tätigkeitsstätte

Hallo,

ich quäle mich gerade durch meine erste Steuerklärung und habe dazu eine Frage.

Ich habe mich bis zum 30.07.2018 in einem Berufsausbildungsverhältnis befunden und war in Bochum angstellt, habe aber vom 01.01.18 - 30.07.18 in Herne gearbeitet. Ist als erste Tätigkeitsstelle Bochum anzugeben und die Fahrten nach Herne als Dienstreise?
Und gebe ich die Fahrtkosten als Ausbildungkosten an oder als Werbungskosten?

Nach meiner Ausbildung ist es für mich auch etwas kompliziert. Eigentlich sollte ich ab dem 11.07.2018 in Bochum arbeiten wurde aber abgeordnet für eine Dienststelle in Oberhausen, tatsächlich habe ich dann aber in Gelsenkirchen gearbeitet (für Oberhausen). Wenn mich mein Arbeitgeber in Oberhausen geführt hat, kann ich dann Oberhausen als erste Tätigkeitsstelle angeben, auch wenn ich keinen einzigen Tag in Oberhausen gearbeitet habe oder muss ich dann Gelsenkirchen als erste Tätigkeitsstätte angeben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
war in Bochum angstellt, habe aber vom 01.01.18 - 30.07.18 in Herne gearbeitet.


Und in 2017 hast Du in Bochum gearbeitet? Dann wäre Bochum Deine erste Tätigkeitsstätte.

Zitat:
wurde aber abgeordnet für eine Dienststelle in Oberhausen, tatsächlich habe ich dann aber in Gelsenkirchen gearbeitet (für Oberhausen).


Befristet oder unbefristet?

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#2
 Von 
Kasa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
war in Bochum angstellt, habe aber vom 01.01.18 - 30.07.18 in Herne gearbeitet.

Und in 2017 hast Du in Bochum gearbeitet? Dann wäre Bochum Deine erste Tätigkeitsstätte.


Ja, aber auch in zwei verschiedenen Dienststellen. In der Hauptverwaltung (in der ich eigt. angestellt war) war ich nur zu Schulungen bzw. dienstbegleitendem Unterricht.

Zitat (von hh):
Zitat:
wurde aber abgeordnet für eine Dienststelle in Oberhausen, tatsächlich habe ich dann aber in Gelsenkirchen gearbeitet (für Oberhausen).

Befristet oder unbefristet?


Die Abordnung war befristet bis zum 31.12.2018, seit dem 01.01.2019 bin ich in der Dienststelle in der ich auch tatsächlich eingesetzt bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Die Abordnung war befristet bis zum 31.12.2018


Dann ist es keine erste Tätigkeitsstätte.

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