Neulich musste ich erstmalig bei einer Polizeidienststelle erscheinen. Es ging um den Vorwurf der Beleidigung im Straßenverkehr ... keine große Sache.
Als ich mich mit Bekannten über den Vorfall unterhielt kam heraus, dass schon der eine oder andere Bekannte wegen Kleinigkeiten bei der Polizei auftreten musste. Ich war überrascht, wieviele Menschen dort schon Kontakt hatten ;-).
So, jetzt mein Problem: Auffällig war in meinen Gesprächen mit den Bekannten, dass die Polizei dem Betroffenen lediglich den Vorwurf mitteilt. Nach dem Motto: "Sie sollen am ... um ... eine Frau beleidigt haben. Äußern Sie sich dazu?"
Niemanden, den ich kenne, wurde das gesamte Aussageprotokoll des Anzeigenerstatters vorgelesen. Ist das so üblich? Falls ja, wie kann man ruhigen Gewissens eine Aussage tätigen und somit zur Klärung der Sache beitragen, wenn man nicht im Detail genannt bekommt, um was es geht?
Ist ein solches Vorgehen der Polizei eine Marotte oder gibts da einschlägige Vorschriften?
Und: Wenn ich einen Anwalt konsultiere, kann dieser Akteneinsicht verlangen. Nach meinem Verständnis müsste ich als Beschuldigter sowieso Akteneinsicht bekommen. Warum liest der Polizist einem nicht sofort den ganzen Sachverhalt vor?
Für eine Antwort bin ich dankbar.
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Angaben bei der Polizei
23. Mai 2011
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Frage vom 23. Mai 2011 | 12:05
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 23x hilfreich)
Angaben bei der Polizei
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#1
Antwort vom 23. Mai 2011 | 13:15
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Niemanden, den ich kenne, wurde das gesamte Aussageprotokoll des Anzeigenerstatters vorgelesen. Ist das so üblich? <hr size=1 noshade>
Einfaches Ja.
Sie sollen ja Ihre Version der Geschichte erzählen, und nicht etwas was abgestimmt auf die Aussage des Anzeigenerstatters ist. Der Vorhalt ist völlig korrekt.
quote:<hr size=1 noshade>Ist ein solches Vorgehen der Polizei eine Marotte oder gibts da einschlägige Vorschriften? <hr size=1 noshade>
Ja, die StPO sowie die Polizeigesetzte der Länder.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich einen Anwalt konsultiere, kann dieser Akteneinsicht verlangen. <hr size=1 noshade>
Nein er kann Sie beantragen, gewährt werden muss Sie daher nicht nicht zumindest nicht im derzeitigen Verfahrensstand.
quote:<hr size=1 noshade>Nach meinem Verständnis müsste ich als Beschuldigter sowieso Akteneinsicht bekommen. <hr size=1 noshade>
Sie können Abschriften, also auch die Aussage der Geschädigten aus den Akten erhalten. Dies müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft beantragen. (§ 147 Abs. 7 StPO )
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
#2
Antwort vom 23. Mai 2011 | 15:39
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 23x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
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