Hallo Forum und noch ein gesundes neues Jahr ,
angenommen A programmiert für B eine Web-Software, die B aber nie ganz bezahlt, aus Gründen die hier unerheblich sind. A steht das Geld auf jeden Fall zu.
Nun verwendet B die Software trotz Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung weiter auf einer Webseite. A hat die Passwörter, da er sie wwährend der Entwicklungsphase bekam und ändert bzw. löscht nun Daten in der Datenbank, welche zur Software gehört.
Kann A wegen Datenveränderung verurteilt werden? (§ 303 a StGB
)
Grüße
-- Editiert von dergoldbroiler am 03.01.2007 14:03:57
Datenänderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Etwaige strafrechtliche Vorwürfe stehen und fallen mit der Frage, ob B zur Nutzung der Software im beschriebenen Umfange berechtigt war. Die Gewährung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte, sind im allgemeinen von der Vergütung der Leistung des A, nach dem Trennungsprinzip oder Abstraktionsprinzip rechtlich abgetrennt. Normalerweise regelt man solche Fragen in einem Werkvertrag, in dem etwa festgelegt wird, daß die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergehen. Fehlt eine solche Regelung, könnte es sein, daß B trotz unvollständiger Bezahlung über Ihre Software verfügen darf. Ich habe selber ein Unternehmen im Ingenieursbereich und kenne die Komplexität von Auftragsentwicklungen. Ohne gut elaborierte Werkverträge, die alle Modalitäten regeln (etwa Rechte Dritter, Rechte auf Quellcode, Umfang der Nutzungsrechte, Haftung, Weiterveräußerung von Rechten, usw.) werden solche Unternehmungen oft problematisch.
-- Editiert von DanniK am 03.01.2007 17:32:01
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