Drohende Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfaelschung durch Deutsche Bahn

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwarzerwischt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfaelschung durch Deutsche Bahn

Hallo zusammen,

wie aus dem Titel schon zu erkennen ist, bin ich heute in eine sehr missliche Lage gekommen und bitte Erfahrene unter euch also um Rat.

Ich fuhr heute also mit der Deutschen Bahn und hatte das Ticket eines Bekannten, der mir aehnlich sieht mitgenommen. Nur handelte es sich dabei lediglich um eine Kopie seines Semestertickets, worauf der Kontrolleur aufmerksam wurde. Nachdem ich also aufgefordert wurde meinen Personalausweis zu zeigen, habe ich ihm ein Foto des Personalausweises meines Bekannten gezeigt.

Als der Kontrolleur das Ticket mit einem Original abgeglichen hat und mir Urkundenfaelschung vorgeworfen und mit der Polizei gedroht hat, habe ich die Tat zugegeben. Dabei habe ich ihm gestanden, dass es sich um eine Kopie des Semestertickets eines Bekannten handelt. Der Kontrolleur hat mir daraufhin Strafe von 60EUR fuers Schwarzfahren auferlegt und mir mitgeteilt die Situation so aufgenommen zu haben und der Deutschen Bahn zu melden.

Auf Anfrage zum weiteren Verlauf hat der Kontrolleur mir gesagt, dass ich wohl eine Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfaelschung der Deutschen Bahn zu erwarten habe und mit einer Geldstrafe bzw. Haftstrafe von bis zu 5 Jahren zu rechnen habe.

Nun meine Frage an euch: habe ich in diesem Fall neben den 60EUR fuers Schwarzfahren irgendwelche Repressionen zu erwarten oder hat der Kontrolleur mir das nur gesagt, um mir Angst einzujagen? Mir wurde lediglich gesagt, dass er die Situation so aufgenommen hat und die Deutsche Bahn ueber das weitere Vorgehen entscheidet. Hat es irgendwelche Auswirkungen, dass ich ihm gegenueber alles gestanden habe?

Falls es doch zu einer Anzeige kommt: was habe ich da zu erwarten? Ich bin bereits einmal wegen Schwarzfahren auffaellig geworden, habe aber sonst noch nie was in meinem Leben verbrochen.

Ich bin gerade ziemlich verzweifelt und sterbe foermlich vor Ungewissheit... Falls ihr also schon einen aehnlichen Fall kennt oder wisst, wie es wahrscheinlich weitergeht, waere ich ueber eine Antwort sehr dankbar!

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von schwarzerwischt):
Nun meine Frage an euch: habe ich in diesem Fall neben den 60EUR fuers Schwarzfahren irgendwelche Repressionen zu erwarten oder hat der Kontrolleur mir das nur gesagt, um mir Angst einzujagen?


Bei dieser Vorgehensweise: also nicht nur gefälschtes/kopiertes Semesterticket, sondern auch noch Kopie eines nicht Dir gehörenden Personalausweises gehe ich davon aus, dass die Deutsche Bahn Anzeige erstatten wird. Mit der Kopie des anderen Ausweis unterstelle ich sogar Vorsatz.

Zitat (von schwarzerwischt):
wie aus dem Titel schon zu erkennen ist, bin ich heute in eine sehr missliche Lage gekommen

Missliche Lage? Schöne Umschreibung für eine vorsätzliche Straftat.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es ist schon sehr wahrscheinlich, dass die Bahn hier Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung erstattet. Es geht ja nicht um bloßes Schwarzfahren ( Erschleichung von Leistungen)

Die zu erwartende Strafe hängt auch von deinem Alter ab. Bist du schon 21 oder älter?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2019 15:33

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#3
 Von 
schwarzerwischt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es ist schon sehr wahrscheinlich, dass die Bahn hier Anzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung erstattet. Es geht ja nicht um bloßes Schwarzfahren ( Erschleichung von Leistungen)

Die zu erwartende Strafe hängt auch von deinem Alter ab. Bist du schon 21 oder älter?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2019 15:33


Danke fuer deine Antwort. Ich bin gerade wirklich extrem verzweifelt und kann mich an nichts konzentrieren...
Ja, ich bin 21. Was wird mich deiner Meinung nach erwarten? Ich habe noch nie was wirklich verbrochen und habe extrem Angst vor einer Haftstrafe. Wirklich viel Geld habe ich als Student auch nicht...

-- Editiert von schwarzerwischt am 26.08.2019 15:44

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Vorladung oder Anklageschrift eintrifft, würde ich zu einem Anwalt für Strafrecht raten, da hier doch recht hohe Strafen aufgrund der Urkundenfälschung und des Erschleichens von Leistungen im Raum stehen. Ob Betrug dazu kommt, insbesondere wegen des Vorsatzes (sonst hätte man wohl nicht den kopierten PA dabei), weiß vielleicht Streetworker.

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#5
 Von 
schwarzerwischt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Antwort @guyfromhamburg.

Kann mir hier sonst noch jemand seine Einschaetzung geben? Wie wahrscheinlich ist in diesem Fall eine Haftstrafe? Ich bin immer noch Student und wuesste nicht wie ich eine hohe Geldstrafe zahlen koennte; geschweige denn was ich bei einer Haftstrafe machen soll!

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Vorsätzlicher Betrug ist schon durch das Vorzeigen des fremden Tickets erfüllt, selbst wenn es keine Kopie wäre. Erschleichung von Leistungen tritt dahinter zurück.

Urkundenfälschung ist der Gebrauch der unechten Urkunde, also der kopierten Fahrkarte, die als original ausgegeben wurde.

Die Frage ist allenfalls noch, ob zwischen Betrug und Urkundenfälschung Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt. Das ist eine Frage der ganz konkreten Umstände des Falles. Aber darauf kommt es auch nicht wirklich an, was die Strafe angeht.

Eine Freiheitsstrafe wird es hier natürlich nicht geben, wenn du nicht großartig vorbestraft bist.

Ich tippe mal -grob- auf eine Geldstrafe von 30 bis 40 Tagessätzen. Bei entsprechend geringen Einkommen kann man die auch in Raten zahlen, wobei die Raten jetzt nicht ganz so "bequem" sind wie beim Otto-Versand, sondern der Strafzweck erhalten bleiben soll. Sprich: die Raten sollen durchaus wehtun



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2019 17:17

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Ob Betrug dazu kommt, insbesondere wegen des Vorsatzes


Das ist ganz klar Betrug und das nicht nur wegen des kopierten Personalausweises.

Zitat:
Wie wahrscheinlich ist in diesem Fall eine Haftstrafe?


Wenn es keine Vorstrafen gibt, dann ist eine Haftstrafe unwahrscheinlich.

Zitat:
Ich bin immer noch Student und wuesste nicht wie ich eine hohe Geldstrafe zahlen koennte;


Schätzen würde ich, dass die Geldstrafe irgendwo zwischen 500€ und 1.000€ liegen wird. Die kann man wahrscheinlich in Raten zahlen. Wenn man sie tatsächlich gar nicht zahlen kann, dann wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Zitat:
Wenn Vorladung oder Anklageschrift eintrifft, würde ich zu einem Anwalt für Strafrecht raten


Wahrscheinlich wird das per Strafbefehl erledigt und der Anwalt würde noch einmal einen hohen 3-stelligen Betrag kosten.

Auf den Bekannten könnte außerdem ein Verfahren wegen Beihilfe zum Betrug und Urkundenfälschung zukommen.

-- Editiert von hh am 26.08.2019 17:21

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einen Anwalt würde ich mir hier auch sparen, denn die Sachlage liegt doch klar auf der Hand. Und die paar Euros, um die der Anwalt die Strafe, möglicherweise, drücken kann werden durch seine Honorar wieder mehr als aufgegessen.

Außerdem gibt es hier so gut wie nichts, was ein Anwalt tun kann, was man auch nicht selber tun kann, wenn man nicht ganz auf den Kopf gefallen ist ;)

Abgesehen davon kann man einen Anwalt auch dann noch einschalten, wenn der Strafbefehl zugegangen ist und die Strafe zu hoch erscheint, und man selbst sich nicht (zu)traut Rechtsmittel einzulegen. Billiger ist der Anwalt dann auch, wenn man ihn erst zu dem Zeitpunkt einschaltet, da die Vorverfahrensgebühr dann wegfällt.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2019 17:25

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
schwarzerwischt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten/Meinungen. Es ist schonmal beruhigend nicht in völliger Ungewissheit zu leben. Dass es wahrscheinlich keine Haftstrafe wird, beruhigt mich auch erstmal. Auch wenn solch ein hoher 3-stelliger Betrag mit meinem Bafög nicht leicht zu verkraften ist, werde ich wohl die Konsequenzen tragen müssen.

Also ist es hier mehr oder weniger Konsens, dass ich mir einen Anwalt sparen kann?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Außerdem gibt es hier so gut wie nichts, was ein Anwalt tun kann, was man auch nicht selber tun kann, wenn man nicht ganz auf den Kopf gefallen ist ;)


@Streetworker, da es scheint, dass du dich relativ gut mit dem Thema auskennst - Was meinst du damit genau? Gibt es da noch irgendwas, dass ich machen könnte?

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Abgesehen davon kann man einen Anwalt auch dann noch einschalten, wenn der Strafbefehl zugegangen ist und die Strafe zu hoch erscheint, und man selbst sich nicht (zu)traut Rechtsmittel einzulegen. Billiger ist der Anwalt dann auch, wenn man ihn erst zu dem Zeitpunkt einschaltet, da die Vorverfahrensgebühr dann wegfällt.


Welche Rechtsmittel wären das genau? Bewegen wir uns da in einem niedrigen 3-stelligen Bereich bei Wegfallen der Vorverfahrensgebühren? Vielen Dank schonmal insbesondere an @Streetworker.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich bin immer noch Student und wuesste nicht wie ich eine hohe Geldstrafe zahlen koennte Man kann doch scheinbar einen Anwalt zahlen (der durchaus eher im hohen 3stelligen Bereich kostet) - warum kann man dann eigentlich keine Geldstrafe zahlen? Aber neben der schon erwähnten Ratenzahlung gibt es auch noch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit - es sind aber halt ziemlich viele Wochenenden, die dann futsch sind...
Also ist es hier mehr oder weniger Konsens, dass ich mir einen Anwalt sparen kann? Absolut - die Tat liegt doch hier klar auf der Hand: Da kann auch ein Anwalt nichts mehr retten... Er dürfte eher zu einer Verdoppelung der Kosten (Geldstrafe UND Anwalt) führen. Kleiner Hinweis noch: Einen Anwalt zu mandatieren, den man nicht zahlen kann, bringt einem das nächste Strafverfahren ein (Eingehungsbetrug).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Also ist es hier mehr oder weniger Konsens, dass ich mir einen Anwalt sparen kann?


Vorerst ja, was später kommt, muss man abwarten.

Zitat:
Gibt es da noch irgendwas, dass ich machen könnte?


Abwarten bis die polizeiliche Anhörung kommt und dann etwas Einsicht und Reue an den Tag legen, sowie um eine milde Strafe bitten.

Zitat:
Welche Rechtsmittel wären das genau?


Das Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl ist zunächst einmal der Einspruch. § 410 StPO .
Ob es Sinn macht den einzulegen, kann man erst entscheiden wenn der Strafbefehl da ist.

Zitat:
Bewegen wir uns da in einem niedrigen 3-stelligen Bereich bei Wegfallen der Vorverfahrensgebühren?


Nein, im höheren... rd. 800,00 Euro incl. MWST. Bei Abrechnung nach RVG - Mittelgebühr. Und vorausgesetzt, dass nur 1 Hauptverhandlungstag bei Gericht stattfindet, was aber anzunehmen ist. 147, 50 Gerichtskosten kämen noch dazu.

Das alles für den Fall, dass man mit dem Strafbefehl, den man bekommt, zum Anwalt geht und dieser Einspruch einlegt und einen dann in der Hauptverhandlung vertritt. Ob es überhaupt Sinn macht gegen den mutmaßlichen kommenden Strafbefehl Einspruch einzulegen, wird sich wie gesagt erst zeigen wenn er da ist. Erstmal gilt es die polizeiliche Anhörung abzuwarten, one step after the other...



-- Editiert von !!Streetworker!! am 26.08.2019 19:17

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
schwarzerwischt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die objektive Bewertung meiner Lage @Streetworker. Deine Ausführungen waren wirklich hilfreich und konnten mir das erdrückende Gefühl der Ungewissheit nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Kleine Ergänzung: Bleibt der Strafbefehl unter 91 Tagessätzen, wovon auszugehen ist, kommt er nicht ins Führungszeugnis. Allerdings kommt er ins Bundeszentralregister - das ist nachteilig, falls Sie nach dem Studium z. B. eine Verbeamtung anstreben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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