Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine dringende Frage an euch und hoffe jmd. kann mir weiterhelfen.
Wenn jemand bereits vor ca. 1 Jahr wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und jetzt wegen falscher uneidlicher Aussage in zwei tatmehrheitlichen Fällen mit versuchter Strafvereitelung angeklagt ist mit welcher Strafe müßte derjenige wohl rechnen?
Er ist außerdem schon mehrfach Strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Danke schon mal im voraus.
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Strafmaß?
3. Februar 2011
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Frage vom 3. Februar 2011 | 08:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2011 | 10:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9532x hilfreich)
Das wird dann diesesmal die Freiheitsstrafe werden, die § 153 StGB
ja ohnehin eigentl. vorsieht. Aufgrund der Vorstrafen, von der eine einschlägig ist, würde ich grob auf nicht unter 6 Monate tippen.
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