Strafmaß versuchter Prozessbetrug

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip575679-61
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafmaß versuchter Prozessbetrug

Hallo,

folgender Sachverhalt kurz und leicht abgewandelt dargestellt. Ich bin das Opfer in der Sache.
Der Täter, ein ehemaliger Freund, hat mich hintergangen. Es gab verschiedene Zivilverfahren.

-In 2 unterschiedlichen Zivilverfahren trug er unwahr vor = versuchter Prozessbetrug
-in 2 eidesstattlichen Erklärungen trug er unwahr vor
-es gab in einem Verfahren einen vergleich, bei dem er relevante Tatsachen verschwieg, also arglistige Töuschung.
In jedem Verfahren ging es um je über 200.000€ Streitwert.
Vorstrafen sind mir nicht bekannt, es gab keine Reue.

Ich habe alles angezeigt. Welches Strafmaß ist realistisch?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ip575679-61):
Welches Strafmaß ist realistisch?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ip575679-61
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Fuchs ;) lange Geschichte. Letztlich ist das quasi der selbe Fall und die Anzeige bei der Polizei wurde vor paar Monaten um die hier genannten Punkte erweitert.

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