Vorladung wegen Warenbetrug was nun ?

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lord_christian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug was nun ?

Ich habe heute von der Polizei bekommen , dass ich am 02.09.09 einen Termin habe wegen Warenbetrug auszusagen. Nun habe ich diesen Brief einem Freund gezeigt, welche auch mal so einen Brief bekommen hat und dieser meinte, dass bei ihm genau stand "Warenbetrug im Fall *name des anzeigers*..."
Bei mir steht aber nicht wer mich angezeigt hat oder wann oder was auch immer....

Ich kann also nix direkt mit der Anzeige anfangen weil ich nur weiss, dass es um Warenbetrug gehen soll...

Kann ich jetzt vor der Vorladung noch irgendwie mehr von der Polizei erfahren oder muss ich wenn ich zur Vorladung gehen sollte bis dahin abwarten und bekomme da erst gesagt worum es genau geht ??

So kann ich mich jetzt 0 vorbereiten weil ich nicht genau weiss worum es gehen soll...

Danke
Gruss

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Sie sind daher auch nicht verpflichtet, der Vorladung zu folgen, selbst wenn die Ladung offiziell bzw. amtlich klingt.

Dass auf der Vorladung keine Einzelheiten stehen, ist nicht ungewöhnlich. Weitere Informationen werden Sie von der Polizei vermutlich nicht erhalten.

Es wäre ggf. empfehlenswert, zunächst einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser würde den Termin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen. Nach Kenntnis der Akte sollte dann entschieden werden, ob man etwas zu Sache aussagt oder nicht.

Sollte es jedoch nur um eine Kleinigkeit gehen, so ist es auch denkbar, dass das Verfahren ohne Weiteres eingestellt wird. Dies kann man aber nicht sicher prognostizieren. Dazu müsste man wissen, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird.







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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lord_christian
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo

Danke !!

Na das Problem ist, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und wenn der Fall gering sein sollte dann ist der Anwalt viel teurer als der Rest.
Und: Ich weiß wirklich 0 was Sache ist... Wenn ich jetzt nicht zu dem Termin gehe, bekomme ich dann eine Einladung vom Gericht falls die weiter vorgehen zum reden oder bekomme ich dann eine "Strafe" sofort zugeteilt ??



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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung wird wohl kaum zahlen denn Betrug ist ja mit einem gewissen Vorsatz verbunden und vorsätzliche Taten sind in der Regel nicht abgedeckt (steht aber auch in den AGB der Versicherung).
Abgedeckt sind üblicherweise fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr, aber bestimmt kein vorsätzlicher Betrug.

Bei der Vorladung kann man Angaben zur Person machen, sich den vorgeworfenen Sachverhalt anhören und dann entscheiden ob man aussagt oder nicht.

Wer nichts aussagt kann natürlich keine entlastenden Fakten nennen und der Fall geht ohne ihren Kommentar zur Staatsanwaltschaft und diese entscheidet dann nach Aktenlage.

Als mögliche Folgen fällt mir ein:
1. Einstellung des Verfahrens z.B. aus Mangel an Beweisen oder Geringfügigkeit
2. Einstellung des Verfahrens gegen Auflage z.B. Sozialstunden oder Geldbuße
3. Erlaß eines Strafbefehls
4. Hauptverhandlung vor Amtsgericht oder Landgericht

Ich würde mir zumindest z.B. über ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei anhören um was es überhaupt geht aber dabei keine Aussagen machen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen, in Strafsachen würde Ihnen eine Rechtsschutzversicherung sowieso nichts nützen, denn Sie müssen in solchen Fällen die Kosten für einen Anwalt grundsätzlich selbst bestreiten, dies musste ich selbst gerade erfahren, als ich meinem Neffen der ein Strafverfahren an der Backe hatte, helfen wollte, auch er meinte Rechtsschutzversicherung zahlt schon, nix da, die zahlt eben nicht.
Wenn Sie wie meine Vorredner Ihnen geraten haben, keine weiteren Informationen die für Sie sinnvoll erscheinen, von den ermittelnden Behörden, erhalten, würde ich auf alle Fälle einen Anwalt konsultieren, jeder anständige Anwalt ermöglicht Ihnen Ratenzahlungen, so lief das im Falle meines Neffens auch. Ein Anwalt kann sofort Akteneinsicht beantragen und so für Sie nicht nur herausfinden, um was es konkret geht und wer den Vorwurf erhebt, sondern kann Ihnen dann auch an Hand der Aktenlage zur weiteren Vorgehensweise raten. Wenn sich daraus nicht gerade ein Riesenstrafverfahren gegen Sie entwickelt, sind die Kosten für den Anwalt wirklich überschaubar. Viel Glück

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3x Hilfreiche Antwort


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