Wann Termin?

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
roehrchen61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Termin?

Wie lange dauert es in der Regel bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Amtsgericht oder Landesgericht ist noch unklar

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Das hängt ganz von der Überlastung der Gerichte und der Dringlichkeit ab.

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Es gibt keinen Regelwert. Die Verfahrensdauer (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil) kann durchaus stark schwanken. Ausprägung des interesses einer raschen Aburteilung ist das beschleunigte Verfahren, vgl. §§ 417 ff. StPO .

Ansonsten mag eine übermäßig lange Verfahrensdauer und damit verbundene Belastungen im Einzelfall einen Strafmilderungsgrund darstellen.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Bei mir hat es in Hamburg ab Tatbegehung (Hausfriedensbruch) 6 Monate bis zum Strafbefehl und 8 1/2 bis zum Hauptverhandlungstermin gedauert. Die Verfahrensdauer dürfte unter anderem vom Umfang der Ermittlungen, dem Auslastungsgrad der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte abhängen.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Die Verfahrensdauer dürfte unter anderem vom Umfang der Ermittlungen

Eben. Alleine die Tatsache eines Geständnisses läßt eine schnellere Aburteilung zu, als wenn der Beschuldigte die Tat bestreitet und erst mühsam und lange ermittelt werden muß, um die Tat gerichtsfest nachzuweisen.

Die Ausgangsfrage ist daher nicht mal ansatzweise beantwortbar.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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