Wie lange dauert es in der Regel bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Amtsgericht oder Landesgericht ist noch unklar
Wann Termin?
Notfall oder generelle Fragen?
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Das hängt ganz von der Überlastung der Gerichte und der Dringlichkeit ab.
Es gibt keinen Regelwert. Die Verfahrensdauer (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil) kann durchaus stark schwanken. Ausprägung des interesses einer raschen Aburteilung ist das beschleunigte Verfahren, vgl. §§ 417 ff. StPO
.
Ansonsten mag eine übermäßig lange Verfahrensdauer und damit verbundene Belastungen im Einzelfall einen Strafmilderungsgrund darstellen.
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Bei mir hat es in Hamburg ab Tatbegehung (Hausfriedensbruch) 6 Monate bis zum Strafbefehl und 8 1/2 bis zum Hauptverhandlungstermin gedauert. Die Verfahrensdauer dürfte unter anderem vom Umfang der Ermittlungen, dem Auslastungsgrad der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte abhängen.
Die Verfahrensdauer dürfte unter anderem vom Umfang der Ermittlungen
Eben. Alleine die Tatsache eines Geständnisses läßt eine schnellere Aburteilung zu, als wenn der Beschuldigte die Tat bestreitet und erst mühsam und lange ermittelt werden muß, um die Tat gerichtsfest nachzuweisen.
Die Ausgangsfrage ist daher nicht mal ansatzweise beantwortbar.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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