Zu unrecht der Vergewaltigung beschuldigt

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Zu unrecht der Vergewaltigung beschuldigt

Hallo,
die ganze Sache ist bei mir eine lange Geschichte, aber ich glaub das sie um alles zu verstehen doch wichtig sein kann. ich habe einen riesenfehler gemacht, und werde jetzt zu unrecht der Vergewaltigung beschuldigt. aber ich fang mal von vorne an:

meine Eltern sind geschieden, und ich habe zwei Halbschwestern.
eine davon hat mit ihrer ehemalig besten Freundin Stress gehabt, und ich hab da so ne Art Vermittler zwischen beiden gespielt.
ich hab das mit recht viel Einsatz gemacht, da ich meinen Schwestern nie ein guter Bruder war, und wir fast 14 Jahre ao gut wie keinen Kontakt hatten. nebenbei, ich bin ü20 und meine Schwester und die besagte Freundin 14..

jedenfalls dieses vermitteln wurd recht schwierig, und meine schwester meinte das besagte Freundin es nicht ernst meinen würde und einen immer wieder enttäuschen würde.
diese Freundin ist auch recht schwierig, was am alter liegen mag^^
ich hab ne recht gute Menschenkenntnis behaupte ich jetzt von mir selber, und habe dieses mädchen als "psychisch schwach" empfunden. ewiges hin und her etc..
ich hab mich mit ihr auch mehrfach getroffen, also genauer gesagt dreimal..
sie hatte zudem große Probleme im Elternhaus, ihr Stiefvater wollte sie schlagen und die Mutter sie raus schmeißen. ich wollt ihr so als "stütze" dienen, mit dem sie reden kann, der ihr auch mal Mut macht und so. sie hat halt iwie alles anders bekommen wie sie es wollte. Stress zuhause, Stress mit Freunden etc.
mir wurde das ganze zu müßig, ich wollt auch keinen Stress mit meiner Schwester.. vorallem hab ich auch gemerkt das ich ihr nicht helfen kann.
als wir uns das dritte mal trafen, wollt ich ihr das eigentlich sagen..
wir trafen uns also und haben uns unterhalten, erst über was anderes (auslandsjahr)

sie wiederholte zig mal das sie mir deshalb sehr dankbar sei.. und küsste mich..
da war mein riesenfehler!!! ich Vollidiot erwiderte diesen Kuss und wir gingen weiter. das endete alles im oralverkehr, also sie bei mir.. ich hab irgendwann mal mein Hirn eingeschaltet und das ganze abgebrochen. ihr gesagt, dass das nicht geht und ich das nicht will.. und ich auch nicht will, das wir uns nochmal sehn und ich ihr nicht weiter bei meiner Schwester helfe.

wir stritten darüber, und ich wollt sie dann einfach stehen lassen und wollte mich umdrehen, sie sagte "du und deine Schwester sind die miesesten *******e ich hoffe ihr sterbt"
ich drehte mich um und wollte dabei mit dem Finger auf sie zeigen und ihr die Meinung geigen..

so unglaubwürdig das klingt, aber das war keine Absicht das ich sie dabei leicht getroffen habe.. ich dachte sie steht weiter weg. das war kein doller Schlag oder so, aber getroffen ist getroffen!
ich entschuldigte mich sofort bei ihr, und bin gegangen.. auch auf ihren Wunsch hin.

am gleichen Abend noch stand die Polizei vor meiner Tür und nahm mich wegen Vergewaltigung fest. auf dem Revier hab ich meine Aussage getätigt, Fingerabdrücke und Fotos wurden gemacht, DNA Test und Abstriche am Penis und meinen Fingern.
ich habe die Aussage ohne Rechtsbeistand getätigt, weil ich das gleiche nem Anwalt erzählt hätte und nur eine Vergewaltigung nicht vorwerfe.
ich habe nen Fehler gemacht mit dem Kuss, dem oralsex und auch das ich sie da unabsichtlich getroffen hab im Gesicht würde ich als Anklage akzeptieren.

sie hat aber ausgesagt, das ich sie vergewaltigt habe, also auch vaginal und ich glaube auch anal. bin mir da aber nicht hundertprozentig sicher, weil ich recht fertig war wegen diesem Vorwurf.
ich wurde noch am selben Tag wieder entlassen. die staatsanwaltschaft hat keinen Haftbefehl erlassen, sprich ich musste nicht vor dem Haftrichter.


meine fragen nun:

- wie läuft das jetzt weiter ab?
- sollte ich mir jetzt nen Anwalt nehmen oder warten was da kommt?
- an meinem Penis werden ihre DNA definitiv sein, was hat das also für eine Aussagekraft? weil vaginal muss man ja nur nen Kondom benutzen und da wär nichts festzustellen.. und den beiderseitig freiwilligen oralverkehr vor dem Streit gebe ich ja auch zu!
- wie kann ich als tatverdächtiger mich über den aktuellen stand weiterer Ermittlungen informieren? ich möchte schon recht gerne Bescheid wissen, was Sache ist
- durch eine andere bekannte, die sie auch kennt habe ich erfahren, das sie in ihrem Freundeskreis eine stellenweise andere geschichte erzählt. also ich hätte sie bewusstlos geschlagen und dann vergewaltigt. bei der Polizei erzählte sie das ich sie in eine ecke gezerrt habe und dort vergewaltigt habe (bei Bewusstsein). Problem ist, die bekannte will nix damit zu tun haben und würde nicht Aussagen. habe aber einen bildlichen beweis von dieser Aussage. in wie weit wirkt das entlastend für mich und kann ich das überhaupt als Beweis verwenden?
- sie soll so etwas in der Richtung Schimmel abgezogen haben, mir liegen aber keine genauen Informationen darüber vor...


danke wenn ihr mir helfen könnt, ich will nicht zu unrecht als Vergewaltiger dastehen!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

ebtschuldigt bitte hab's mit iPhone geschrieben und am Schluss wurde durch die autokorrektur aus SCHONMAL Schimmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- wie läuft das jetzt weiter ab? <hr size=1 noshade>


Es wird ermittelt und dann die Entscheidung über Anklage oder nicht Anklage getroffen.

quote:<hr size=1 noshade>- sollte ich mir jetzt nen Anwalt nehmen <hr size=1 noshade>


1000%ig (oder aber keinerlei Aussagen mehr machen, bevor nicht über die Anklageerhebung entschieden ist. Ab dann (wenn Anklage erhoben wird) ist ein Anwalt sowiso Pflicht bei dem Delikt.

quote:<hr size=1 noshade>an meinem Penis werden ihre DNA definitiv sein, was hat das also für eine Aussagekraft? <hr size=1 noshade>


Eine sehr hohe, logischerweise.

quote:<hr size=1 noshade>und den beiderseitig freiwilligen oralverkehr vor dem Streit gebe ich ja auch zu! <hr size=1 noshade>


Selbst das (freiwillig) kann den § 182(3) StGB erfüllen. Und auch "nur" Oralverkehr -wenn er unter Zwang stattfindet- wäre ein § 177(2) StGB , also eine Vergewaltigung mit einer Mindest(!)strafe von 2 Jahren. Alles über 2 Jahre kann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

quote:<hr size=1 noshade> wie kann ich als tatverdächtiger mich über den aktuellen stand weiterer Ermittlungen informieren? <hr size=1 noshade>


Akteneinsicht über Anwalt

quote:<hr size=1 noshade>die bekannte will nix damit zu tun haben und würde nicht Aussagen. <hr size=1 noshade>


Das ist egal, ob sie das will. Zeugen sind zur Aussage verpflichtet (es sei denn, sie haben ein Aussageverweigerungsrecht, was hier aber nicht der Fall ist). Im Fall der Weigerung können sie in Beugehaft genommen werden.





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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 11.10.2011 10:08

1x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

quote:
ich bin ü20


Was bedeutet das genau? 20,5 Jahre oder z.B. 40 Jahre?

Der Vorwurf ist kein Spaß. Da ist ein Rechtsanwalt Pflicht. Eine falsche Aussage gemacht und schon hat man "Du-gehst-in-das-Gefängnis-Karte" in der Hand.

Nach der Schilderung wird die Staatsanwaltschaft wegen eines "schweren Fall der Vergewaltigung" ermitteln. Die Mindeststrafe liegt nicht unter 2 Jahren Gefängnis.

Mit Deiner Aussage hast Du folgende Punkte zugegeben:

- ...der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung) => dazu zählt auch der Oralverkehr.

- mit Gewalt => der zugestandene Schlag

Es gab Gewalt und es gab Sex. Das Opfer behauptet, die Gewalt wurde von Dir ausgeübt, um Sex zu haben. Du sagst, ihr hatte einvernehmlichen Sex und danach gab es Streit und den Schlag. Selbst Deine Version könnte schon einen Straftatbestand erfüllen.

Ab zum Anwalt! Man kann auch schon bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes anregen.


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-- Editiert am 11.10.2011 11:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

erstmal danke für die fixen antworten.

das mit den Ermittlungen und dann Anklage ok. aber diese DNA Tests, wo ich direkt auch der Polizei gesagt habe, an meinem Penis werden durch den oralverkehr definitiv spuren sein, wird ja positiv ausgehen. da ist halt DNA.. muss ich dann in Uhaft oder wie läuft das?
ich bin soweit informiert, dass dafür zwei Dinge erfüllt sein müssen. 1. dringender Tatverdacht (besteht), 2. vertuschungs- und Fluchtgefahr (besteht nicht)

ja, das mit dem schlag und das wir oralsex hatten verstehe ich. auch dass das mit dem oralsex Konsequenzen für mich haben wird ist mir bewusst. und ich muss da die jeweilige strafe akzeptieren, schließlich hab ich ******* gebaut! aber nicht die vergewaltigung..

mit der DNA klar ist das aussagekräftig. aber automatisch der Beweis einer vergewaltigng?

ok, das mit der "bekannten" durch die ich die Infos habe versteh ich. aber wie schwer wiegt diese -für mich gesehene - Entlastung?
es gibt mittlerweile Nr dritte Version die sie erzählt, es sei bei der angeblichen Vergewaltigung "nur" zu oralsex gekommen. auch hierfür hab ich bereits besagtes Bildmaterial.

und inwiefern kommt es mir zu gute, das sie eine ähnliche Aktion bereits gebracht hat (nicht bei mir)??

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-- Editiert grins7287 am 11.10.2011 13:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

Noch einmal: ab zum Anwalt! Das ist kein Spaß und so ein Forum ist nicht der geeignete Ort, so etwas zu diskutieren.

Ich kann verstehen, dass Sie ein großes Bedürfnis nach Informationen haben. Diese erhalten Sie von Ihrem Anwalt.

Der Anwalt wird nicht billig sein. Immerhin soll er Ihnen 2 Jahre Knast ersparen. Was darf so etwas kosten? Der Anwalt will einen großen Teil seines Honorars als Vorkasse. Richten Sie sich darauf ein.

Durch Ihre Aussage sind bisher Gewalt und Sex bestätigt. Streitig sind die Reihenfolge und die Zusammenhänge. Die DNA-Probe wird (je nach Gründlichkeit der Untersuchung) zeigen, in welcher/n Körperöffnung/en der Sex stattgefunden hat (z.B. Mund, Scheide oder Analsex).

Die Untersuchungen dienen damit nicht nur dem Zweck, den Sex nachzuweisen, sie dienen auch der Überprüfung der getätigten Aussagen.

Ich will hier nicht weiter spekulieren. Daher noch einmal: AB ZUM ANWALT!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33908 Beiträge, 17615x hilfreich)

Es gibt neben der Fluchtgefahr noch mehr U-Haft-Gründe. Da wäre, gerade bei Sexualtätern, die Wiederholungsgefahr zu nennen, und natürlich die Verdunkelungsgefahr. Wiederholungsgefahr dürfte hier nicht unbedingt vorliegen, Verdunkelungsgefahr sollten Sie sehr ernst nehmen: NIE, unter keinen Umständen, Kontakt mit der Frau aufnehmen! Es gibt ja immer mal Leute, die das Märchen "eine Anzeige kann man zurückziehen" glauben, und dann den Anzeigenden dazu überreden wollen. Das kann furchtbar nach hinten losgehen...Ansonsten kann ich mich dem Rat, zum Anwalt zu gehen, nur anschließen. Im günstigsten Fall kriegen Sie den jetzt schon als Pflichtverteidiger beigeordnet, im weniger günstigen Fall müssen Sie ihn zunächst mal bezahlen, aber es geht hier um viel.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)



Richtig, das kann man gar nicht oft genug sagen (Verdunkelungsgefahr), denn

quote:
1. dringender Tatverdacht (besteht), 2. vertuschungs- und Fluchtgefahr (besteht nicht)



ob die "besteht" oder "nicht besteht" beurteilst nicht Du, sondern StA bzw. letztendlich das Gericht/der Haftrichter. Und der sieht das naturgemäß oft anders als der Beschuldigte.

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#8
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, ich geh morgen direkt zu nem Anwalt, wird das Beste sein.
Nen Pflichtverteidiger wurd mir nicht gegeben, hab die Aussage ja direkt getätigt. Gibts den Nachträglich, bzw sind die überhaupt "gut"?

Zu dem Post von Herrn Meinecke:
Ich bin ja deshalb direkt entlassen worden, besteht keine Widerholungsgefahr, Fluchtgefahr etc..

Hmm.. Abwarten und nen Anwalt nehmen und den das regeln lassen ist wohl das Beste!

Trotzdem Danke für die bisherigen Tipps!!! Wer mehr weiß, kann natürlich gerne schreiben

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ch bin ja deshalb direkt entlassen worden, besteht keine Widerholungsgefahr, Fluchtgefahr etc.. <hr size=1 noshade>


Haftgründe können sich auch erst später ergeben, v.a. wie gesagt Verdunkelungsgefahr. Einen Haftbefehl zu erlassen dauert 2 Minuten.

quote:<hr size=1 noshade>Nen Pflichtverteidiger wurd mir nicht gegeben, hab die Aussage ja direkt getätigt. Gibts den Nachträglich, bzw sind die überhaupt "gut"? <hr size=1 noshade>


Ein Pflichtverteidiger ist ein ganz normaler Anwalt, der in den Fällen wo ein Anwalt vorgeschrieben ist [§ 140 StPO ] beigeordnet wird. Man kann sich den Anwalt auch selbst aussuchen. Zwingender Anspruch auf Beiordnung eines PV besteht erst ab Anklageerhebung. Er kann auf Antrag der StA auch bereits vorher beigeordnet werden, wenn es sich um einen Fall handelt in dem er später sowiso "Pflicht" ist und die die Erhebung der Anklage sehr wahrscheinlich oder "sicher" (z.B. bei Geständnis) ist.

quote:<hr size=1 noshade>Wer mehr weiß, kann natürlich gerne schreiben <hr size=1 noshade>


Mehr als wir 3 gesagt/geschrieben haben, kann man da zum jetzigen Zeitpunkt kaum wissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, das stimmt.. mehr als ihr mir hier gesagt habt kann man mir zur zeit echt nicht helfen! Danke dafür!!!!!

Ich habe nur noch zwei Fragen offen. In wie weit können die von mir bereits erwähnten Punkte meine Unschuld beweisen?

1. Die Bilder von den Nachrichten, wo sie verschiedene Versionen einer Vergewaltigung erzählt
2. Das sie eine ähnliche Aktion schonmal abgezogen hat




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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:
Die Bilder von den Nachrichten, wo sie verschiedene Versionen einer Vergewaltigung erzählt


Hier müsste man als erstes beweisen können, dass die Nachrichten auf den Bildern tatsächlich von ihr sind (also echt sind).
Wenn dies möglich ist wird der Richter im Verfahren das Opfer sicher dazu befragen, bzw. die Glaubhaftigkeit des Opfers wird damit "angekrazt".


quote:
Das sie eine ähnliche Aktion schonmal abgezogen hat


Hier gibst du aber sehr wenige Infos.
Bei wem hat sie sowas schon mal gemacht? Wie weit ging das Verfahren? Auch vor Gericht?
Wenn beweisbar Parallelen sichtbar sind kann ein geschickter Anwalt auch hiermit relativ gut die Glaubwürdigkeit des Opfers senken.


Unterm Strich: Ab zum Anwalt.
Und noch ein Tipp: In der Verhandlung, vor der Verhandlung, egal wann, NICHT versuchen das Opfer in der Aussage zu beeinflussen.

Bei der Vernehmung einer U16 kann das sehr gravierend sein... Laut StPO darf bei der Vernehmung einer U16 im Gericht nur der vorsitzende Richter sprechen und für alle anderen gilt "Schweigen ist Gold".

Lass das deinen Anwalt machen!

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-- Editiert !Paragraphenreiter! am 12.10.2011 01:13

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
grins7287
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

entschuldigt, dass ich zum Thema "hat sie schonmal gemacht" nur wenig Infos gegeben hab. also, zu 100% weiß ich da nicht bescheid. ich weiß nicht bei wem das war und ob das vor Gericht war. ich will da jetzt auch nix falsches zu sagen, nachher gibt das nen falsches Bild und eure Infos sind dann evtl für mich nicht relevant. aber was genau war Krieg ich in den nächsten zwei Tagen raus!

die Bilder sind von der nachrichtenbox von Facebook via Screenshot gemacht. ist das gut genug? oder was brauch ich um diesen Beweis wirklich vorlegen zu können?
zu den wirren geschichten kommen übrigends immer mehr hinzu. auch unrealistische schilderungen der angeblichen Vergewaltigung.
- er drückte mich in eine Ecke und als er ihn reinstecken wollte bin ich weggelaufen (wie kann man aus einer Ecke weglaufen? und lt anzeige habe ich sie ja angeblich u.a. vaginal missbraucht..
- das ganze geht auch nicht vor gericht, der Richter entscheidet 1 Jahr Gefängnis
etc...




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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

1. sagt wenig bis gar nichts aus. Das führt jeder halbwegs Patente Nebenklageanwalt auf posttraumatische Störungen zurück. Außerdem kann das theo. jeder geschrieben haben, der ihre FB Daten kennt.

2. bringt auch nichts weiter. Selbst wenn es bewiesen(!!!) ist (was ich hier nicht sehe), dass sie schon mal jemanden zu unrecht einer Vergewaltigung belastet hat, heißt das ja nicht, dass es später nicht wirklich eine gegeben hat. Das ist allenfalls ein Indiz aber weiß Gott kein "Beweis der Unschuld". Zumal des die DNA Spur gibt. Die ist natürlich -als solches- auch kein Beweis für "Zwang", aber selbst ohne Zwang kann hier ja eine Straftat gegeben sein, wenn auch nur der § 182(3) StGB .

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 12.10.2011 09:48

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

Es ist für Dich extrem wichtig, alle weiteren Schritte mit einem Anwalt abzusprechen. Selbst das Abwarten kann jetzt falsch sein.

Was Deine "Beweise" wert sind, kann man nur beurteilen, wenn man sie sieht. Aber auch für sich wertlose Beweise, können in einer Zeugenbefragung sehr wichtig werden. Es mag sein, dass der FB-Eintrag für sich nichts beweist. Die Geschädigte wird sich dazu aber äußern und die Aussage könnte Dir helfen.

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