versuchte schwere Körperverletzung

17. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
versuchte schwere Körperverletzung

Hallo,

habe folgendes Problem:

Ich (m, 21, nicht vorbestraft) war auf einer Party und hab sehr viel getrunken (2,3 Promille). Dann kam es zu eine Auseinandersetzung, bei der ich verprügelt wurde und angeblich eine Flasche nach einem der Türsteher geworfen hab. Es gibt einen Taxifahrer als Zeuge und ich wurde von der Polizei mitgenommmen.
Eine Nacht in der Ausnüchterungszelle und dann wurde mir am nächsten Morgen vom Polizisten der Tatbestand vorgelesen: "versuchte schwere Körperverletzung".

Da ich mit meinen 2,3 Promille vermidert Zurechnugsfähig bin wollte ich wissen, was jetzt auf mich zukommt. Laut dem Polizisten bekomm ich keinen Eintrag in mein Polizeiliches Führungszeugnis und muss wahrscheinlich "nur" mit einer Geldstrafe rechnen.

Was könnte ich tun, um die Strafe zu mildern? Entschudligung, denn ich bereuh es wirklich.




42 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Der Vorwurf lautet sicherlich auf 'versuchte gefährliche Körperverletzung' und nicht auf 'vers. schwere...'.

Wenn die 2,3 o/oo per Blutentnahme oder gerichtsverwertbarem Alcomat festgestellt wurde, könnte tatsächlich der § 21 StGb zum tragen kommen.

Ob hier ein Eintrag in polizeiliche Führungszeugnis folgt, kann der Polizist nicht wissen, denn dazu kommt es auf mehrere Faktoren an:

1. Ihr Alter

2. Ob es bereits Vorverurteilungen gibt,

3. Wie hoch die Strafe ausfällt.

und muss wahrscheinlich nur mit einer Geldstrafe rechnen.

Gefährliche KV hat eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, wobei der Versuch abgemildert werden kann, ggf. auch bis zur Geldstrafe hinunter. Nicht ins Führungszeugnis käme diese allerdings nur, wenn sie max. 90 Tagessätze beträgt und es keine weiteren (Vor-)Verurteilungen gibt.

Werden Sie noch nach Jugendrecht verurteilt, ist eine Geldstrafe nicht möglich, da es die im Jugendrecht nicht gibt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also soweit ich mich zurückerinnern kann, war es "versuchte schwere Körperverletzung".

"1. Ihr Alter" -> 21

"2. Ob es bereits Vorverurteilungen gibt" -> Nein.

Das Jugendstrafrecht kommt wahrscheinlich auf Grund meines Alters nicht in Frage.

Die 2,3 Promille sind in der Polizeiwache auf Grund einer Blutentnahme festgestellt worden.

"Gefährliche KV hat eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe, wobei der Versuch abgemildert werden kann, ggf. auch bis zur Geldstrafe hinunter" -> Wie wahrscheinlihc ist es, dass der Versuch bis zur Geldstrafe abgemildert wird?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Also soweit ich mich zurückerinnern kann, war es versuchte schwere Körperverletzung.

Das ist sehr unwahrscheinlich ('schwere' und 'gefährliche' KV wird oft verwechselt. 'Gefährliche' ist das 'leichtere' Delikt), da schon rein formaljuristisch ein Versuch der schweren KV nicht so einfach zu verwirklichen ist, wenn die in § 226 StGB genannten Folgen:

§ 226 StGB
Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.



am Ende nicht eingetreten sind.

Es wird sich daher -auch der Schilderung des Hergangs nach- zu 99% um eine 'versuchte gefährliche Körperverletzung' handeln.


Wenn Sie zum Tatzeitpunkt auch bereits 21 waren, kommt Jugendrecht nicht mehr in Frage. Hier treffen ggf. 2 Milderungsgründe aufeinander. Zum einen der 'Versuch' und zum anderen der § 21 STGB, wobei in beiden Fällen nach § 49, Abs. 1 gemildert werden könnte. Hiernach könnte allerdings gem. § 49, Abs. 1, Nr. 3, 4. Alternative nicht unter das gesetzliche Mindestmaß (6 Monate) gemildert werden kann (was mich gerade etwas verwirrt, da in schwereren Fällen bis auf 3 Monate oder Geldstrafe gemildert werden kann). Insofern käme man hier nur über die Annhame eines minderschweren Falles zu einer Strafe unterhalb von 6 Monaten, näml. zu einer Mindeststrafe von 3 Monaten. Diese kann in Anwendung von § 47 StGB auch in Form von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden.

Wenn man also einen minderschweren Fall annehmen würde (ob das Gericht das tut, kann man nicht vorhersagen - möglich ist es) und lediglich die absolute Mindeststrafe verhängen würde, kämen Sie um einen Eintrag im Führungszeugnis herum. Würde nur 1 Tagessatz mehr verhängt, also 91 oder mehr, wäre ein Eintrag fällig.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann wird normalerweise von einem miderschweren Fall ausgegangen?

Es wurde niemand verletzt.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Wenn ein Fall eines bestimmten Delikts im Vergleich um einiges unterhalb zu einem 'Durchschnittsfall' des selben Delikts anzusiedeln ist.

Hier ist es auch noch mal erklärt:

http://www.kanzlei-breidenbach.de/Minder-schwerer-Fall.560.0.html

Daraus:
Auf einer Betriebsfeier hat Beamter B einen über den Durst getrunken. Bei 1,8 Promille findet er seine Kollegin K dann sehr attraktiv, folgt dieser zu den Toiletten und tatscht trotz heftiger Gegenwehr an ihr herum und versucht sie zu küssen. K erstattet gegen B Strafanzeige. Die Strafvorschrift des § 177 StGB (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung) sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. A würde bei einer Verurteilung im normalen Strafrahmen seinen Beamtenstatus verlieren. Wenn das Gericht den Vorfall als minderschwer ansieht, wäre die Mindeststrafe 6 Monate bis 5 Jahre.

Ein 'versuchter Kuß' kann also durchaus im Gegensatz zu einer 'lupenreinen sexuellen Nötigung' als 'minderschwerer Fall' der sexuellen Nötigung angesehen werden.

Auch eine z.B. einfache Ohrfeige (ohne Folgen) kann als minderschw. Fall der Körperverletzung angesehen werden.




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#6
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also "könnte" (ich weiß, dass immer mehrere Faktoren ausschlaggebend sind) mein Fall

- Flasche geworfen
- niemanden getroffen
- 2,3 Promille
- nicht vorbestraft

als minderschwerer Fall eingestuft werden?

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#7
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat noch jemand eine Antwort?

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#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Können kann man alles. Aber es bringt nichts, wenn Sie hier weiter versuchen, im Dunklen zu Fischen.

Sie werden die Hauptverahndlung abwarten müssen, alles andere ist nur Spekulation.

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#9
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Polizei kommt es nur zu einer Verhandlung, wenn ich die gegen die Anklage des Rechtsanwalt klage (<- kann sein, dass die Formulierung nicht richtig ist, hatte nur 1 Semester Recht).

Ich will nicht im Dunklen Fischen, sondern nur ungefähr abschätzen können, was mich erwartet.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

gegen die Anklage des Rechtsanwalt klage

Sie meinen, wenn Sie gegen einen Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragt Einspruch einlegen.

Dazu muß der Verfahrensweg aber erst mal so laufen, dass die StA einen SB beim AG beantragt und nicht von vornherein Anklage erhebt und Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens stellt.

Das kann der Polizist nicht im Voraus wissen, es sei denn, er kann hellsehen. Desweiteren wäre ein Strafbefehl auch dann nicht möglich, wenn Freiheitsstrfe verhängt werden soll und man nicht anwaltlich vertreten ist (auch das scheint dem guten Mann nicht bekannt zu sein). Und da im Prinzip 6 Monate Freiheitsstrafe hier die Mindest(!)strafe sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird, nicht so riesig.

Auch gerade dann, wenn man über einen 'minderschweren Fall' nachdenken will, wird man die Sache zur Einordnung wohl in einer HV erörten müssen, denn -wie schon gesagt- ein Strafbefehl käme nur in Frage, wenn eine Geldstrafe verhängt werden soll (oder man einen Anwalt mit seiner Verteidigung beauftrat).

Wie mich t.newton mittlerweile aufgeklärt hat, käme man allerdings auch ohne minderschweren Fall theo. auf ein Strafmaß von unter 6 Monaten. Die nach § 49 StGB mögliche Milderung für 'Versuch' könnte also alleine schon ausreichend sein.

Dennoch würde ich hier nicht sicher von einem Strafbefehl ausgehen, sondern eine Hauptverhandlung in Erwägung ziehen.

Ich will nicht im Dunklen Fischen, sondern nur ungefähr abschätzen können, was mich erwartet.

Es läßt sich aber eben nicht enger eingrenzen , als es bereits getan wurde. Rechnen Sie zunächst mal mit 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung die in einer Hauptverhandlung verhängt werden.

Wenn Sie Glück haben, wird es weniger (z.B. 5, 4, oder 3 Monate, die per § 47 II StGB halt auch in Form von 90, 120, oder 150 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden könnten).

Um nähere Voraussagen treffen zu können, müßte man hellsehen können oder aber sich soweit in Sekulationen ergehen, dass Sie auch genausosgut den nächsten Rummelplatzwahrsager befragen könnten. Die Auskunft von dem wäre dann ebenso 'seriös'. Sie werden es abwarten müssen.

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#11
 Von 
Ignatz85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

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#12
 Von 
Waldemar Wulf
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ich hab eine frage:
am 10.11.2007 hab ich einen Jungen ins Gesicht gehauen .
Hab nicht fest zugehauen und auch nur ein mal.
Der Junge 17 ich war 14 Jahre.
Im internet hat ehr zu meinen Freund geschrieben (icq) das ehr mich alle machen würde.
Darauf hin hab ich ihn getroffen und ihn gefragt ob das stimmt, Er antwortete mit ja
und kurz danach hab ich ihn leicht ins Gesicht gehauen.
Ehr ist gleich zu seine Eltern gerrant weil die ihn von der Eishalle abhollen wollten.
Sein freund rief gleich die Polizei.
Nach 5 minuten hielt mich die Polliezei an und nahm mich mit.
Da erzählten sie mir das ehr Nasenbluten hatte. Als ich ihn angeschauht habe konnte ich nix schlimmes an der Nase sehen oder erkennen.
Seine Eltern fuhren mit ihm ins Krankenhaus um ein Atest zu hollen.
Jetzt hab ich eine Anklageschrieft erhalten wo drin stäht das er eine Nasenbeinkontusion mit Nasenbluten hatte.
(was ist das?)
Bekommen hab ich die Anklageschrieft erts einen Monat danach nämlich am 18.12.2007.
(warum so späht?)





Jetzt steht drin,

vorsätzlich eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben,

strafbar als

vorsätzliche Körperveletzung gem. §§ 223 Abs. 1 , 230 Abs. 1 , StGB

Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO , §§ 39 , 42 JGG das Amtsgericht -Jugendrichter- Tirschenreuth zuständig.

Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffne.


Was heisst das alles.????

>bin ich jetzt vorbestrafft oder nicht?
>muss ich etwas zahlen oder nicht?
wen ja wie viel?
>oder krieg ich sogar Haft trotz meines alters?
>oder krieg ich sozialstunden? wen ja wie viele?

Wer schön wen sie mir da weiterhälfen könnt.


-- Editiert von Waldemar Wulf am 28.12.2007 15:10:39

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Hi,

das heißt, es wird eine Verhandlung beim Jugendgericht Tirschenreuth stattfinden. Da wird man Dich verurteilen. Zu was, wissen wir noch nicht - wir können nämlich nicht in die Zukunft schauen...Erfahrungsgemäß wird es aber bei Sozialstunden bleiben. Und frag jetzt nicht, wieviele! Das legt der Jugendrichter fest. Vorbestraft bist Du dann trotzdem nicht. Du kannst ja gern das Urteil hier posten...

Gruß vom mümmel

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#14
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

-- editiert von Admin

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#15
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Waldemar

Ich würde versuchen, da eine Notwehrsituation daraus zu machen. Da Dein Kontrahent ja damit gedroht hatte, Dich alle zu machen, hatte er doch bestimmt versucht, dieses beim Treffen wahr zu machen oder nicht. Nimm Dier mal ein StgB zur Hand und suche den § 32. Und dann lass Dier was einfallen. Der Freund Deines Gegners dürfte ja nicht als neutral angesehen werden und Du hast ja lediglich Deine Gesundheit verteidigt.
Wie mag ich solche Mama Kinder, wo erst drohen und dann heulend in Mamas Schoß fallen.

@ ahasihe

Ist halt nicht jeder in Deutsch ein Käpsele. Daran läßt sich aber was ändern. Der Text von Waldemar läßt sich aber ohne Probleme verstehen. Und ich glaube nicht, dass Waldemar in Deutschland geboren ist.


-- Editiert von Das Gesetz am 29.12.2007 02:04:58

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#16
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

was los Admin?! :crazy:

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#17
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Was ist das denn für eine beknackte Argumentation??? Ich schlage jemanden, der droht mir Prügel an (macht aber nix), ich schlage dann noch mal zu und das ist dann Notwehr??? :bang:

Manchmal wünsche ich mir, das der eine oder andere wirklich mal in eine Faust rennt und sich dann wie ein Mamakind fühlt... :zoff:



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"gruß azrael"

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#18
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Azrael

Mir hat auch mal einer damit gedroht, mit einer 9mm Bekanntschaft zu machen. Habe dann in höchster Angst bei der Polizei um Schutz gebeten. Leider ohne Erfolg. Paar Wochen habe ich dann diese Pappnase persönlich getroffen. Auf die Frage hin ob er es nun endlich zu enden bringen wolle und der Hinweis darauf, dass ich im Falle des Falles den §32 StgB mit allen Konsequenzen anwenden würde, bekamm der kleine John Wayne, kein Wort mehr heraus. Hatte wohl Angst zu sterben. Halt eben echtes Mamakind.
Im übrigen hatte Waldemar das gesamte etwas anderst geschildert. Und wenn dann die Person auch noch Zuckungen mit den Ärmen bekommt, dann gibts §32.

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#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

quote:
am 10.11.2007 hab ich einen Jungen ins Gesicht gehauen .
Hab nicht fest zugehauen und auch nur ein mal.
Der Junge 17 ich war 14 Jahre.
Im internet hat ehr zu meinen Freund geschrieben (icq) das ehr mich alle machen würde.
Darauf hin hab ich ihn getroffen und ihn gefragt ob das stimmt, Er antwortete mit ja
und kurz danach hab ich ihn leicht ins Gesicht gehauen.



Was bitte hat er denn anders geschrieben??? Oh, ich sehe schon, der hat nicht Prügel angedroht, sondern dass er ihn alle machen würde... Ja klar... Sorry... :kotz: und *ironiemodus off*

Ach ja... Kontusion:
wird als Bezeichnung für eine durch stumpfe Gewalteinwirkung hervorgerufene Verletzung verwendet, bei der das darunter liegende Gewebe geschädigt werden kann.

Ein leichter Schlag... klar...



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"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 30.12.2007 12:46:36

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#20
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist bestimmt wieder einer dieser Deutsch-Russen, die stress machen, Leute schlagen (wie den Rentner in der Münchner U-Bahn) und dann auf *oh es tut mir ja alles so leid* tun ... Ich kann es nicht mehr hören !
:kotz:

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#21
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Ahasihe

Erstmal sollte man davon ausgehen, das Waldemar richtige Angaben zum Hergang gemacht hat. Natürlich kann niemand zu 100 % sagen ob seine Angaben wirklich war sind. Falls Du mit Deiner Vermutung Recht haben solltest, gehört er in die neu einzurichtenden Strafcamps für auffälige Mitbürger. Aber nicht alle Deutsch Russen sind schlecht, obwohl die Quote bei diesen Spätaussiedlern nicht gerade gering ist.

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#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Hi,

ach, der Münchner U-Bahn-Überfall wurde von Aussiedlern begangen? Da lügen also sämtliche Zeitungen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Klein-Waldemar hat in seinem ersten Posting leider vergessen mitzuteilen, warum er beim ersten Mal ÜBERHAUPT zugeschlagen hat. Da stand nirgendwo was von *ich musste mich gegen einen starken 17-Jährigen wehren...* Wahrscheinlich hat sein Gegenüber ihn nur komisch angeguckt.

Und jemanden, der mich zweimal schlägt - und das nicht unerheblich - würde ich auch vor den Kadi ziehen. Und was meinst du was MIR dann an Argumenten einfallen würde...

Strafcamps??? Isch lach misch tot,ey...

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"gruß azrael"

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#24
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)


NE das waren natürlich keine Deutsch-Russen, sondern ein Türke und ein Grieche, Hab auch nicht gesagt das es Deutsch-Russen waren...Trotzdem win Witz!


Aber als Ausländer zähle ich sie trotzdem, die Deutsch-Russen. Oder was soll man dazu sagen, wenn sämtliche Deutsch-Russen (natürlich ja alle mit deutscher Staatsbürgerschaft)mit Russischer NAtionalfahne am Auto rumfahren, auf Sportanzügen haben und jeden *richtigen* Deutschen als Nazi beschimpfen?!
Sie bezeichnen sich doch selber als Russen und nicht als Deutsche, oder?

Alle zurück ins Ursprungsland bei Fehlverhalten...

Ich bin nicht Ausländerfeindlich, hab selber schon ausländische Lebensabschnittsgefährtinnen gehabt, aber so was geht zu weit! Zum Glück sehen das mitlerweile auch einige CDU Politiker so!
Wenn man sich benehmen kann ist alles in Ordnung.

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#25
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@Ahasihe

Wohl jede Woche eine Neue ??
( Ist uns aber allen egal ). Das mit den Russen ist aber schon ein Problem. Entweder sie benehmen sich wie ordentliche Deutsche oder gehören tatsächlich wieder nach Sibirien zurück, genauso gehört mit den Ausländern verfahren.
@ Azrael

Ich glaube zwar auch nicht daran, dass Strafcamps eingeführt werden, obwohl ich diese sicherlich nicht als Fehler ansehen würde.
Mal Steineklopfen mit Muskelkraft, da würde manchen schon das Lachen vergehen. Aber wir leben ja in einem Staat, wo es durchaus verständlich ist, wenn die Opfer zur Selbstjustiz greifen.

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#26
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Die Idee, dass straffällig gewordene Jugendliche/junge Heranwachsenden sich mal anders körperlich betätigen sollen als jemandem in die Fr.esse zu hauen (nicht meine Wortwahl...)und dadurch vielleicht auch erkennen, dass das, was man haben möchte, nicht umsonst ist, finde ich schon gut. Ich fürchte nur, dass die sogenannten Bootcamps nach einer Weile einen gewissen Kultstatus kriegen, so nach dem Motto "Ey, muss du machen, bist du cool..."

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass jeder, der hier in diesem Land Gast ist und seinen Gastgeber oder dessen Angehörige (nämlich uns)beklaut, beleidigt, verletzt oder sonstwie schädigt, gerne in sein Heimatland für einen lebenslangen Aufenthalt zurück reisen darf. Und da ist es mir ziemlich schnurz, ob EU- oder Nicht-EU-Bürger. DA bin ich ziemlich tolerant...

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"gruß azrael"

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#27
 Von 
Waldemar Wulf
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Azrael man du nervst.
Ich hab nicht gefragt od das was ich gemacht hab richtig war oder nicht, ich habe gefragt was ich wahrscheinllich kriegen würde.
Und las mal deine Kommentare.
Ich lass mich hier nicht alles Russe oder Ausländer beleidiegen.
Außerdem war der den ich gehauen habe irgend so ein Muslime oder Arrabe.
Azrael bist du Neonazi oder was???

bestimmt gehörst du zu einer Sekte.

Moonsekte wo xD xD xD xD xD xD. :kotz:


-- Editiert von Waldemar Wulf am 04.01.2008 00:31:45

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#28
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

@ Waldemar wulf

Außerdem war der den ich gehauen habe irgend so ein Muslime oder Arrabe.
Wie soll man das deuten??

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Da haben wir es wieder...

Azrael sagt seine Meinung und schon wird er als Neonazi tituliert! :respekt:


Ganz großes Kino!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

Waldemar, Waldemar, was soll noch aus dir werden...

quote:
Außerdem war der den ich gehauen habe irgend so ein Muslime oder Arrabe.


Und das macht das ganze jetzt besser? Da könnte man DIR ja jetzt glatt Rassismus oder Ausländerfeindlichkeit unterstellen... Tz,tz...


Und nein, ich bin kein Neonazi.
Und nein, ich gehöre auch Sekte an.
Und ja, ich bin immer noch dafür, jeden rauszuschmeißen, der sich hier daneben benimmt...

Azrael ist übrigens eine SIE... :grins:

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 04.01.2008 12:25:32

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