Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich habe damals an einer Prüfung nie teilgenommen. Es wurde mir aber eine Note ins Prüfungssystem eingetragen.
Früher war ich froh darüber, dass mir die Note eingetragen wurde ohne, dass Leistung erbracht wurde.
Mittlerweile habe ich ein anderes Moralverständnis. Zudem habe ich damals kein Bafög bezogen.
Ich habe nach dem "Abschluss" mehrmals beim Prüfungsamt die Sache erklärt. Es gibt keine Nachweise mehr darüber wurde gesagt.
Damals musste man sich zweistufig in Opal einschreiben, einmal dass man an der Prüfung teilnehmen möchte (Projektseminar) und einmal dann in eine bestimmte Projektseminargruppe einschreiben. Ich habe mich für die zweite Stufe nie eingeschrieben, somit kann es auch nicht zu einer erbrachten Prüfungsleistung gekommen sein. Dies wurde aber einfach ignoriert vom Prüfungsamt.
Ich nehme an, der Professor hat damals die Matrikelnummer vertauscht.
Mittlerweile habe ich kein Zugriff mehr auf Opal. aber die Gruppen müssten noch existieren.
Ich möchte vermutlich demnächst ein Studium beginnen und wäre froh über Bafög/Unterhalt der Eltern.
Daher möchte ich, dass der Abschluss aberkannt wird. Generell kann ich mit dieser Lüge auch schlecht leben.
Wie kann/sollte ich in meinem Fall am besten vorgehen?
Studienabschluss zurücknehmen / an Prüfung nie teilgenommen
Ich glaube kaum, dass das möglich ist.
Solange dir deine Eltern auch noch ein Zweitstudium finanzieren, sollte dein früherer Abschluss nicht zum Problem werden.Zitat :Ich möchte vermutlich demnächst ein Studium beginnen und wäre froh über Bafög/Unterhalt der Eltern.
Schlecht vorstellbar ist für mich, dass wegen 1Nichtteilnahme an 1 einzigen Prüfung das gesamte Studium aberkannt werden könnte.
Seit wieviel Jahren lebst und arbeitest du mit diesem *gelogenen oder unmoralischen* Abschluss schon?Zitat :Generell kann ich mit dieser Lüge auch schlecht leben.
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Deine 'Lüge' - wenn ich es recht verstehe - besteht darin, dass du vor deinem Sinneswandel von dem Abschluss bzw. dem Zeugnis darüber profitiert hast, wiewohl du die Prüfung nicht abgelegt hast. Das ist der moralische Aspekt, dem du dadurch entkommst, dass du es bleiben lässt, den dir irrtümlich zugeschriebenen Abschluss weiter zu verwerten.
Das andere ist die rechtliche Seite: offenbar gibt es keine Unterlagen mehr, und die Geschichte kann nicht verifiziert werden. Deswegen muss diese Sache rechtlich als erledigt angesehen werden, sozusagen verjährt.
Das Gewissen regt sich in dem Augenblick, in welchem man sich umorientieren möchte und es um Unterhaltsansprüche geht. Wenn man so lange studiert hat, dann kann es aber letztlich dahingestellt bleiben, ob man wann auch immer wie ein Studium beendet hat. Ansprüche gegen die Eltern bestehen nicht mehr. Wie die BaföG-Situation ist, kann ich im Augenblick nicht einschätzen. Ich finds immer spannend, wenn sich das Gewissen dann regt, wenn man möglicherweise dadurch eine neue Geldquelle auftut.
wirdwerden
Ist die Länge nicht egal?Zitat :Wenn man so lange studiert hat,
Es bleibt mE übrig:
Ich möchte vermutlich demnächst ein Studium beginnen und wäre froh über Bafög/Unterhalt der Eltern.
Also kann man die Eltern *ansteuern*. Eine private Vereinbarung zwischen Eltern und Kind, ob für ein Zweitstudium Unterhalt geleistet wird... Versuch macht kluch, ganz ohne §§.
Studium Nr.1, ob kurz oder lang, wird nicht aberkannt werden. Aus keinem Grund.
Ob es für Studium N.2 aus irgendeinem Grund BAföG gäbe, kommt auf etliche, hier völlig unbekannte Details an. Keinesfalls spielen Moral oder schlechte Träume dabei eine Rolle.
Man liest, dass der TE Bürgergeld bezieht. Daher wäre mein Vorschlag:
Erwerbstätigkeit aufnehmen, ein weiteres Studium in Teilzeit, als Fern-oder Abendstudium aufnehmen.
Alles ehrlich, moralisch sauber und selbst finanziert möglich.
Zitat :Seit wieviel Jahren lebst und arbeitest du mit diesem *gelogenen oder unmoralischen* Abschluss schon?
Ich lebe damit seit ca. zwei Jahren. Eine Arbeit habe ich nicht gefunden. (habe nur Bewerbungen für Quereinsteiger geschrieben)
Ich habe ca. 2-3 Monate nach Abschluss dem Prüfungsamt die Situation geschildert. Da es keine Unterlagen gibt, konnte ich nichts machen. Nun ist mir eingefallen, dass es damals OPAL-Kurse gab. Ohne Einschreibung in den OPAL-Kurs kann ich eigentlich auch keine Note erlangt haben.
Zitat :Studium Nr.1, ob kurz oder lang, wird nicht aberkannt werden. Aus keinem Grund.
Warum denn das nicht?
Ich kann nicht mit dieser Lüge leben.
Mir ist klar, dass ich kein Bafög oder Unterhalt der Eltern erhalte. Da muss ich halt einen Kredit aufnehmen, zudem wollte ich zeitnah eine Werkstudentenstelle antreten.
Warum? Erwerbstätigkeit umfasst sehr viel mehr.Zitat :habe nur Bewerbungen für Quereinsteiger geschrieben)
Das ist nicht neu. Irgendwer hat dir eine Prüfungsnote gegeben, obwohl du nicht geprüft wurdest. Und irgendwer hat dir sogar noch ein Abschlusszeugnis zum Studium ausgestellt.Zitat :Nun ist mir eingefallen,
Vielleicht greifst du das Zeugnis insgesamt an? Direkt über die Bildungseinrichtung?
Weil es lt. Prüfungsamt keine Unterlagen dazu mehr gibt. Womit sollte sich das P-Amt beschäftigen? Mit nichts? Ende der Fahnenstange.Zitat :Warum denn das nicht?
UND: Wegen 1 irrtümlich vergebenen Prüfungsnote (sind es nicht *credits*?) muss ein Studienabschluss weder ungültig erklärt noch muss er aberkannt werden.
Dazu sollte man sich zuerst auf einen Studienplatz bewerben, dann auch die Zusage bekommen, dann sein Studium beginnen und dann...mit Glück auch eine Werkstudentenstelle finden/bekommen.Zitat :zudem wollte ich zeitnah eine Werkstudentenstelle antreten.
uU braucht man dann mit einem weiteren Minijob gar keinen zinsträchtigen Studienkredit.
Das ist nur dein ganz privates Problem....aber trotzdem alles Gute auf dem weiteren Lebensweg.Zitat :Ich kann nicht mit dieser Lüge leben.
Kommen wir mal auf den juristischen Bereich zurück. Da man sich selbst nicht die Abschlussurkunde erteilt hat, kann man sie auch nicht zurück nehmen. Denn etwas zurück nehmen kann nur jemand, der auch für das, was er zurücknehmen will, verantwortlich ist bzw. das erstellt hat. Ich kann ja auch nicht das Parkknöllchen zurück nehmen, welches Frau Ordnungsamt erstellt hat. Und - im Eingangsthread warst Du doch sehr froh über mögliche Unterstützung von Eltern und dem Steuerzahler.
wirdwerden
Zitat :Weil es lt. Prüfungsamt keine Unterlagen dazu mehr gibt. Womit sollte sich das P-Amt beschäftigen? Mit nichts? Ende der Fahnenstange.
UND: Wegen 1 irrtümlich vergebenen Prüfungsnote (sind es nicht *credits*?) muss ein Studienabschluss weder ungültig erklärt noch muss er aberkannt werden.
Ich kann sicherlich Unterlagen zur Verfügung stellen. (OPAL, siehe Eingangspost)
Soweit ich das sehe, ist Opal nur das Kursverwaltungssystem, nicht das Notenverwaltungssystem. Damit ist der vermeintliche Beweis sowieso keiner. In der Notenverwaltung (und die ist maßgeblich) wird wohl eine ausreichende Note eingetragen sein, sonst hättest du nicht bestanden. Das lässt sich schwer erschüttern.
Und du willst jetzt einen positiven Verwaltungsakt wegbekommen. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob eine derartige Klage (gegen einen begünstigenden Verwaltungsakt) überhaupt zulässig ist. Da du aber selbst dein Zeugnis beantragt hast, dürfte wegen widersprüchlichem Verhalten sowieso ein Problem entstehen. Und du sagst, dass es keine Unterlagen mehr geben soll (die müssten eigentlich mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden). Wenn aber nichts mehr existiert, wie willst du dann deine Täuschung (auch die Aufrechterhaltung eines Irrtums und so) beweisen?
Außerdem dürfte der (wenn überhaupt eine vorlag) Formmangel mit der Erteilung des Zeugnisses geheilt worden sein.
Ich sehe hier überhaupt keine Chance.
Mir fällt auch eigentlich nur ein Wort ein: Opportunist!
Zusammenfassung:
Eine korrigierende Entscheidung, wie immer die aussieht, könnte nur von der Uni gefällt werden, und die will nicht. Ein "Nichts," nämlich die Nichtteilnahme an was auch immer, kann man nicht beweisen. Daher kommen wir bei so Konstrukten prozessual gesehen in der Regel zu einer Umkehr der Beweislast. Nach den Unterlagen der Uni warst Du aber da. Abgesehen davon dürfte es darauf überhaupt nicht ankommen. Bleibt nicht nur die Frage, ob man einen begünstigenden VA überhaupt anfechten kann (siehe @3,.......), und wenn ja, ob erfolgreich, weil ja der Beweis der Nichtanwesenheit nicht geführt werden kann. Und, das gerichtliche Verfahren dauert wie lange? Gehe mal von mindestens zwei Jahren aus.
wirdwerden
Ich schrieb schon:...Vielleicht greifst du das Zeugnis insgesamt an? Direkt über die Bildungseinrichtung?Zitat :Ich kann sicherlich Unterlagen zur Verfügung stellen. (OPAL, siehe Eingangspost)
Dazu bedarf es zunächst keiner Klage, sondern eines schriftlichen und gut begründeten formlosen Antrages samt Anhang.
Denn Antragstellung ist zulässig. Wir leben in D.
Darüber werden die Verantwortlichen dieser Bildungseinrichtung wahlweise lächeln, die Augen verdrehen, sich am Kinn oder Kopf kratzen, evtl. sogar doch den damaligen Prof oder dessen Assistenten oder die MA im Prüfungsamt befragen... und irgendwann irgendwen dazu verdonnern, dir eine höfliche Antwort unbekannten Inhalts zu senden.
Ich schreib meins vorsichtshalber nicht...Zitat :Mir fällt auch eigentlich nur ein Wort ein:
Man weiß nicht, wie der TE das [i]Prüfungsamt[/i] angegangen ist. Dieses Amt ist nicht die Uni. Man habe dort mehrmals die Sache erklärt...Zitat :könnte nur von der Uni gefällt werden, und die will nicht.
Die (mehrfache) Antwort eines Prüfungsamtsmitarbeiters ist für mich total nachvollziehbar.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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