Unfall mit Fahrerflucht ohne Personenschaden

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
ThomasKardinal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Fahrerflucht ohne Personenschaden

Hallo

wie ihr schon aus dem Titel entnehmen konntet,

ist mir der Sch.ei.ß passiert. Heute kann ich

mir das nicht mehr vorstellen, dass ich Nur einen Zettel

ans Auto gemacht habe und nicht die Polizei gerufen habe.


Jetzt habe ich den entsprechenden Brief vom Staatsanwalt be-

kommen und weiß nicht, was mich erwartet.


Zum Fall:

Unfall ohne Personenschaden, Fahrerflucht

angesetzter Schaden in Höhe von 1.500 Euro

Probezeit ist vor dem Unfall gerade abgelaufen.

Wer kann mir helfen?

Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Keine Panik, immer der Reihe nach...

quote:
Jetzt habe ich den entsprechenden Brief vom Staatsanwalt bekommen


Gleich vom Staatsanwalt? Da kam doch bestimmt schon vorher was von der Polizei.

Was steht denn in dem Brief vom StA drin? Ist es ein Strafbefehl? Eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung? Ein Angebot, das Verfahren einzustellen? Oder eine Anklageschrift (wohl am ehesten..)

quote:
Unfall ohne Personenschaden, Fahrerflucht

Das hilft so nicht weiter. Was ist genau passiert? Was geschah nach dem Unfall? Kam die Polizei zu Ihnen? Haben Sie irgendetwas gesagt (z.B. dass Sie gefahren sind?) Woher weiß man überhaupt, dass Sie gefahren sind? Kann man Ihnen das nachweisen? Wurde der Zettel überhaupt gefunden (mit Ihrem Namen...)

Falls Ihnen die Tat nachgewiesen werden kann (z.B. weil Sie eine Aussage bei der Polizei gemacht haben wie die meisten leider..), droht Ihnen hier eine Geldstrafe im Bereich von 30-40 Tagessätzen (netto-Tageseinkommen) und - Sie sind außerhalb der Probezeit - ein Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate.

Das nur mal so als grober Richtwert, Abweichungen nach oben und nach unten je nach Bundesland, Richterlaune Besonderheiten des Falles möglich. Der Zettel - sofern er gefunden wurde - wird sich mit Sicherheit strafmildernd auswirken. Vielleicht kommen Sie auch mit enem Fahrverbot davon.

Es ist ratsam, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Bis dahin bitte keinerlei Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden. Vielleicht ist noch etwas zu retten.

-- Editiert am 08.07.2009 21:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasKardinal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe schon vom Staatsanwalt Post (Anklageschrift. §142, §Fahrverbot und § Führerscheinentzug sowie die §§ für Bußgelder) bekommen, da 1500 Euro Schaden veranschlagt worden sind.

Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass 830 Euro per Gutachter ermittelt, an den Geschädigten überwiesen worden sind.

Ich habe eine Aufforderung von der Polizei erhalten und war sofort geständig. Der Zettel ist enfernt worden (eine andere Geschichte).

Meine Probezeit ist gerade abgelaufen.

quote:
Es ist ratsam, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Bis dahin bitte keinerlei Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden. Vielleicht ist noch etwas zu retten


was nun?


Thomas



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Sie scheinen wegen Unfallflucht angeklagt worden zu sein. Das bedeutet, dass alsbald eine Gerichtsverhandlung stattfinden wird, zu der Sie vorgeladen werden und an deren Ende Sie mit einer Verurteilung rechnen müssen.

Wichtig ist hier folgendes: Unfallflucht wird beim Überschreiten der Grenze eines "bedeutenden" Sachschadens (irgendwo im Bereich von 1.100-1.300 €) deutlich härter bestraft als darunter.

Konkret geht es hier um die Frage ob Entzug der Fahrerlaubnis oder "nur" befristetes Fahrverbot.

Die StA ist hier offensichtlich von einem "bedeutenden" Schaden mit 1.500 € ausgegangen. Tatsächlich lag er aber wohl (zu Ihren Gunsten!) darunter. Dies sollte daher in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

Es ist hier sehr empfehlenswert, sich von einem RA vertreten zu lassen. Dessen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der durch eine fehlerhafte (Selbst-)Verteidigung angerichtet werden kann. Es geht um Ihren Führerschein!

Sparen Sie daher nicht am falschen Ende und beauftragen Sie einen RA, am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Viel Erfolg!

3x Hilfreiche Antwort

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