Hallo,
ich habe einige Fragen und benötige bitte Hilfe.
Erst einmal die kurze Vorgeschichte:
Ich habe seit Januar 2011 einem Bandscheibenvorfall und bin seitdem arbeitsunfähig. Eine OP wurde im November 2011 vorgenommen und eine Reha-Maßnahme beginnt in ca. vier Wochen.
Vor einigen Jahren habe ich einen Kredit aufgenommen (Restlaufzeit Mai.2012). Im Januar habe einen Jahres-Kontoauszug erhalten.
Die Raten hatte ich selbstverständlich immer gezahlt.
Aber auf dem Kontoauszug ist eine Kredit-Versicherung aufgeführt (diese hatte ich völlig vergessen).
Bei dem Kreditunternehmen habe ich angerufen und nachgefragt, ob diese Versicherung auch für den Krankheitsfall aufkommt. Dieses wurde mir bestätigt, aber meine anderen
Fragen konnte (oder wollte) man mir telefonisch nicht beantworten.
Der Ordner mit den Kreditunterlagen befindet sich leider noch in einem (von zahlreichen) Umzugskartons bei mir im Keller. Aufgrund meiner Rückenprobleme werde ich auch in
nächster Zeit nicht an die Unterlagen herankommen.
In der Reha werde ich mich auch schlecht um diese Angelegenheit kümmern können, deshalb möchte ich mich jetzt informieren und habe ich einige Fragen.
1) Wann muss die Versicherung zahlen? Wenn ich zahlungsunfähig bin (ich habe die Raten immer gezahlt) oder auch schon im Krankheitsfall?
2) Muss die Versicherung rückwirkend zahlen und wenn ja für welch einen Zeitraum?
3) Wird die Versicherung auch für den Zeitraum der Reha zahlen?
Vielen Dank im Voraus!
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Kredit- bzw. Restschuldversicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ich glaube nicht, dass ein Forum in der Lage ist, auf Entfernung solche Fragen zu beantworten. Die Unterlagen müssen auf jeden Fall aus dem Keller und auf den Tisch des Hauses.
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-- Editiert sinus44 am 20.01.2012 19:06
Also kenne einen ähnlichen Fall, wo auch eine Restschuldversicherung abgeschlossenwurde, und an diese nicht mehr gedacht wurde als die Person Krank/Berufsunfähig wurde. Die versicherung war kulant und hat nachträglich alles gezahlt, bzw die Option angeboten die Laufzeit um die gazhalten monate zu verkürzen. Aber wie gesagt, das war ein angebot von der Versicherung aus, und es hieß, das eigentlich der Versicherungsnehmer bescheid sagen muss und erst ab dann die Versicherung in Kraft tritt.
Aber wie mein Vorredner schon sagte: Kann bei jeder Versicherung anders sein. Aber eigentlich sollte ein Sachbearbeiter der Versicherung dir das sagen können. Selbst wenn er das nicht so aus dem Stand heraus weis, könnte er sich ja informieren und zurück rufen.... (Oder einen Brief schreiben, die Sachlage schildern, und auf die Antwort warten)
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