Kaffeevollautomat Garantie eingeschränkt

17. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)
Kaffeevollautomat Garantie eingeschränkt

Hallo liebe Rechtsexperten,

vor einigen Wochen habe ich o.g. Artikel bei Ottobestellt.



Beworben wird dieser auf derenHomepage mit 3 Jahren Garantie ohne nähere Erläuterung oder Einschränkung .

Unter diesen Voraussetzungen habe ich diesen Automaten bestellt.



Nun sehe ich unter den Garantiebedingungen von DeLonghi eine Einschränkung, dass diese Garantie 3 Jahre ODER 5000 Tassen, je nachdem was zuerst eintritt.

Man muss dazu sagen, dass bereits ein Becher als 2 Tassen gerechnet wird.

Da wir viel Kaffee trinken, sind diese 5000 Tassen schnell erreicht, so dass die Garantie ebenfalls schnell enden würde.



Das sind NICHT die Voraussetzungen, unter denen ich das Gerät gekauft hätte.



Ich fühle mich hier getäuscht und nicht richtig informiert.


Was sind hier meine Möglichkeiten bzw. auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich ggf. stützen ?

Vielen Dank und noch einen schönen Tag.


-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

-- Editiert am 17.11.2010 10:02




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

Das Problem ist, daß "Garantie" ja per se noch überhaupt nichts sagt, da es im Gegensatz zu "Gewährleistung" kein gesetzlich bestimmter Begriff ist, sondern einer Ausgestaltung im Einzelfall durch die konkreten Garantiebedingungen bedarf.

So enthält jede Garantie andere Bedingungen, etwa "keine Verschleißteile" oder "keine Vor-Ort-Reparatur" oder "nicht für gewerbliche Nutzung" oder "nicht für die Spritzdüsen" oder "nur bei regelmäßiger Wartung in unserer Firmenzentrale in Nepal".

Es sind also keine "Einschränkungen", von denen du erst im Nachhinein erfahren hast, sondern im Gegenteil erst die Einschlußbedingungen ("sämtliche Reparaturen bis zu einem Gesamtnutzungsumfang von 5000 Tassen").

Vorher hattest du nur die Info "3 Jahre Garantie", was ohne konkrete Garantiebedingungen nur aussagt "3 Jahre irgendwas".

Ergo kannst du auch nicht behaupten, du wärst durch die Information "3 Jahre Garantie" irregeführt worden, wenn du nicht einmal selbst bei Vertragsschluß wußtest, was dir denn nun konkret (!) zugesichert worden sein sollte.

"3 Jahre Garantie" ist für sich alleine genommen überhaupt keine relevante Aussage; erst im Zusammenhang mit den konkreten Ausgestaltungszusicherungen des Garantiegebers wird es eine. Und in die hast du ja nach eigener Aussage erst nach Kauf geschaut.

Damit könntest du ganz vielleicht noch wegen Irrtums anfechten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Eben und wenn ich unter der Vorraussetzung 3 jahre Garantie gekauft habe, denn wie hätte ich die genauen Bedingungen den vorher wissen sollen, kann ich den Vertrag doch anfechten oder ?

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
guest-12317.11.2010 13:38:58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Vielen Dank für die Ausführungen. Aufgrund meiner heutigen Mail an Otto hat man mir schriftlich bestätigt, dass entgegen der Einschränkungen der Fa. DeLonghi Otto drei Jahre Garantie ohne weitere Einschränkung gewährt.

Das werde ich mir gut aufheben :-)

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
kann ich den Vertrag doch anfechten


Man könnte natürlich fragen, in wieweit man sich auf "selbstverschuldete Unwissenheit" berufen kann.

Ansonsten fechtet morgen der nächste wegen Irrtums an, der nicht wußte, daß sich bei Gewährleistung nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt oder daß "HDTV" nicht "Harter Dödel Täglich Versprochen" bedeutet. ;-P

quote:
wie hätte ich die genauen Bedingungen den vorher wissen sollen


Den Garantiegeber fragen vielleicht?

quote:
Das werde ich mir gut aufheben :-)


Immer schön, wenn sich alles zum Guten wendet. :-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.11.2010 16:24:45
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Das ist reine Spekulation und im Ernstfall durch entsprechende Sachverständige ggf. zu widerlegen.

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Poicephalus
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 67x hilfreich)

Das ist reine Spekulation und im Ernstfall durch entsprechende Sachverständige ggf. zu widerlegen.

-----------------
"Wer nicht fragt bleibt dumm..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.599 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.282 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen