SuperFit möchte Beiträge für Corona-Monate, sonst kein Einlass

8. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
JohnDoe91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
SuperFit möchte Beiträge für Corona-Monate, sonst kein Einlass

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt:

Ich habe 2020 komplette Monatsbeiträge für die Monate Mai, Juni, Novermber und Dezember gezahlt, ohne dafür die vertraglich geregelte Leistung zu erhalten. SuperFit bot mir dafür Onlinekurse (an denen ich kein Interesse hatte), Gutscheine (die NICHT gegen Geldwert eintauschbar sind) oder die Möglichkeit an ein Milliardenunternehmen zu spenden an.

Nach etlichem Hin und Her per E-Mail Verkehr stieß ich nur auf vorgefertigte Textbausteine, ich beharrte auf mein Recht einen Gutschein der gegen Geldwert einlösbar ist oder eine volle Rückzahlung zu erhalten.

Nachdem mir immer wieder diese drei Optionen vorgekaut wurden, entschloss ich mich im Frühjahr dazu das SEPA-Mandat zu kündigen (mit vorheriger zweiwöchiger Frist auf die nicht eingegangen wurde). Ebenfalls konnte ich noch alle Beiträge ab dem 01.01.2021 zurückziehen.

Als daraufhin sofort nach einem Tag eine Zahlungsaufforderung inkl. Rücklastschriftkosten per E-Mail eintrudelte erörterte ich den Sachverhalt erneut und erhielt wieder nur Textbausteine.

Gestern ging ich also in das lokale Studio um mit einem Menschen zu reden. Mir wurde der Eintritt wegen "unbezahlten Rechnungen" verwehrt und ich wurde an den Telefon-Support verwiesen. Diesen rief ich heute an und auch der nette Herr am Apparat bot mir nur eine Option an:

Er könne den Vertrag ab dem 01.01.2021 rückwirkend auf Ruhezeit legen, sodass ich die Beiträge in diesem Zeitraum nicht zahlen müsse, aber dementsprechend würde sich meine Vertragslaufzeit verlängern. Außerdem sei die Lage rechtlich klar und es gäbe tausende Urteile zur Rechtslage und ich müsse zahlen.
Dieses Angebot schlug ich natürlich ab, da ich mit diesem Laden nach Ablauf meiner Vertragszeit keine weiteren Geschäfte führen möchte.

Jetzt habe ich heute erneut eine E-Mail verfasst in der ich SuperFit dazu aufforde:
1. Mir meine Monatsbeiträge für Mai, Juni, November und Dezember 2020 zurückzuzahlen
2. Aktiv an einer Lösung des Problems mitzuarbeiten
3. Mir zuzusichern, dass ich bei Überweisung von jetzigen Beiträgen den Vertragsgegenstand in Anspruch nehmen kann

Ich möchte das FitnessStudio natürlich jetzt wieder besuchen, werde aber erst Beiträge zahlen, wenn mir zugesichert wird dass alle früheren Forderungen seitens SuperFit nichtig sind und ich mein Geld zurückbekomme. Sonst zahle ich jetzt Geld und kann trotzdem nicht trainieren.
Ist das soweit rechtens?

Ich habe zur Rückzahlung und Antwort auf meine Forderungen eine Frist von zwei Wochen gestellt, nach der ich fristlos kündige und bei Nichtrückzahlung der Beiträge, wenn nötig, einen Anwalt einschalte.

Wie kann ich weiter vorgehen?

Viele Grüße und Danke

-- Editiert von JohnDoe91 am 08.06.2021 19:58

-- Editiert von JohnDoe91 am 08.06.2021 19:59




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe91):
Jetzt habe ich heute erneut eine E-Mail verfasst

Abgesehen von dem nicht zielführenden Inhalt, dürfte man im Falle des Falles nicht beweisen können, das diese jemals angekommen ist.



Zitat (von JohnDoe91):
Wie kann ich weiter vorgehen?

Hier
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=588486&jumpto=unread
ist eine gute Vorlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JohnDoe91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Superfit schickt grundsätzlich eine Antwortmail mit „Wir haben ihre Mail erhalten, etc...".
Aber um ganz sicher zu gehen werde ich es heute noch einmal mit Zeugen als Einschreiben verschicken.

Der verlinkte Thread ist ähnlich, habe mich dort auch orientiert. Der Unterschied ist nur, dass SuperFit MIR meine gezahlten Beiträge schuldet und (wichtigster Punkt) die Frage, ob ich weiter zahlen muss, so lange mir der Eintritt wegen unbegründeten Forderungen verwehrt wird?

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von JohnDoe91):
die Frage, ob ich weiter zahlen muss, so lange mir der Eintritt wegen unbegründeten Forderungen verwehrt wird?

Wenn die Gegenseite entweder in Verzug ist oder ernsthaft und endgültig verweigert, muss man nicht weiter zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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