Würde es bei Abschluß eines Vetrags über einen Dritten, Onlineshop XY, sei es Saturn, Xiaomi, MediaMarkt Tarifwelt oder was auch immer, reichen wenn dort vor Abschluß die Vertragsbedingungen zum Download verfügbar sind oder müsste der Anbieter Telekom, Freenet, Vodafone etc diese dem Kunden noch explizit bestätigen?
Beispielhaft:
Gerät mit Vertrag ist über einen Dritten günstiger, ist ja nichts ungewöhnliches, auf der Bestellstrecke wird eiN Dokument mit Vertragskonditionen XY zur Verfügung gestellt.
Im Anschluß an den Kauf kommt vom Provider eine SMS dass der Auftrag angenommen wurde und zum x.x. ausgeführt wird.
Bis zum x.x. ist das Widerrufsrecht abgelaufen, dass die Konditionen korrekt eingepflegt/übertragen wurden ist bis dahin nicht absehbar, was gilt?
TKG Vertragszusammenfassung/Bestätigung bei Abschluß über Dritten/Onlineshop
23. März 2025
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Frage vom 23. März 2025 | 16:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
TKG Vertragszusammenfassung/Bestätigung bei Abschluß über Dritten/Onlineshop
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