Schließen Sie einen rechtssicheren Mietvertrag für Ihre Wohnung mit befristeter Mietdauer. Eine Befristung ist nur unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich. Ein befristeter Mietvertrag bedeutet, dass es keine Verlängerungsmöglichkeit und keinen Kündigungsschutz nach Ablauf der Befristung gibt. Die Gründe, die zu einer Befristung berechtigen, sind in § 575 BGB normiert, wobei der häufigste sicherlich die Eigennutzung nach Ablauf der Befristung sein wird.
Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Zwar kann er auch mündlich vereinbart werden, dabei besteht aber die Gefahr, dass wichtige Regelungen nicht definiert oder beweisbar sind. Dies kann im Streitfall zu Problemen führen.
Sind mehrere Mieter vorhanden, so sollte der Mietvertrag von allen Mietern unterzeichnet werden.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren befristeten Mietvertrag fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Für private Mietwohnungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft