Mindesttemperatur am Arbeitsplatz

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Welche Raumtemperaturen muss der Arbeitgeber am Arbeitsplatz schaffen bzw. einhalten?

Die zulässigen Temperaturen liegen nach der Arbeitsstätten-Richtlinie zwischen 12 und 26 Grad Celsius. In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur mindestens betragen:

  • bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19 °C
  • bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 17 °C
  • bei schwerer körperlicher Arbeit 12 °C
  • in Büroräumen 20 °C
  • in Verkaufsräumen 19 °C

Diese Temperaturen müssen bei Arbeitsbeginn erreicht sein und sie sollen 26 °C nicht überschreiten.

Aus § 618 BGB (auch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften wie z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinen) ergibt sich eine Schutzpflicht des Arbeitgebers für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass die oben genannten Temperaturen eingehalten werden. Er kann sich an den Betriebsrat wenden und seinen Erfüllungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen. Dem Arbeitnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht zustehen. Bei einer schuldhaften Verletzung kann der Arbeitnehmer Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

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