Google Bewertung und Datenschutz – Wir klären auf!

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Google, Bewertung, Datenschutz, personenbezogene, löschen
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann unternehmen gegen schlechte Google Bewertungen helfen

In diesem Ratgeberartikel geht es um das Thema Datenschutz im Zusammenhang mit Google Bewertungen.

Was sind personenbezogene Daten?

Unter dem Begriff der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Google-Bewerungen sind z.B. Fotos von Mitarbeitern, Klarnamen von Mitarbeitern, private Adressen oder private Telefonnummern des Inhabers oder von Mitarbeitern gemeint.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer in Ihrem Google Unternehmensprofil eine negative Bewertung erhalten haben und diese Bewertung beinhaltet derartige personenbezogene Daten, können Sie hiergegen vorgehen.

Sobald in der Google Bewertung personenbezogene Daten auftauchen, ist nämlich der Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eröffnet.

Hiermit ist gemeint, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, ohne eine Einwilligung des Betroffenen (hier also des auf Google bewerteten Unternehmens), personenbezogene Daten in einer Google Rezension zu veröffentlichen.

Da eine solche Einwilligung durch das bewertete Unternehmen gegenüber dem Bewerter regelmäßig nicht vorliegen wird, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten.

Möchten auch Sie eine schlechte Google Bewertung wegen personenbezogener Daten löschen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen und Rezensionen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung derartiger Inhalte gemacht.

Dabei kommt es regelmäßig vor, dass wir Bewertungen erfolgreich für unsere Mandanten löschen lassen können, weil dort in unzulässigerweise personenbezogene Daten (z. B. von Mitarbeitern) veröffentlicht worden sind.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen sowie Google Rezensionen kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).

Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese wegen der ungewollten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertung löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.