Schlechte Google Bewertungen löschen und Zahlung nur bei Erfolg? Wir raten dringend ab!

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Finger weg von Agenturen, wenn es um die Löschung von schlechten Google Bewertungen geht!

In diesem Ratgeber möchte ich darüber informieren, weshalb es zum einen nicht nur rechtswidrig ist, schlechte Google Bewertungen (gegebenenfalls durch Agenturen) erfolgsbasiert löschen zu lassen, sondern dass dies auch aus weiteren Gründen nicht empfehlenswert ist.

Wer darf schlechte Google Bewertungen für Kunden löschen lassen?

Um es kurz zu machen: Schlechte Google Bewertungen dürfen im Kundenauftrag nur zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen löschen lassen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Es liegen bereits viele Gerichtsentscheidungen vor, in denen die betreffenden Gerichte entschieden haben, dass Agenturen (also nicht anwaltliche Dienstleister) keine Löschung von Google Bewertungen anbieten dürfen, weil dies einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt.

Wir verweisen z.B. auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie die Entscheidung des LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20.

Nach zutreffender Auffassung der Gerichte dürfen nur Rechtsanwälte die Löschung von negativen Google Bewertungen anbieten, da es sich hierbei um eine Rechtsdienstleistung handelt, bei der juristische Einschätzungen im Einzelfall notwendig sind.

Warum ist es illegal, auf Erfolgsbasis Löschungen von Google Bewertungen anzubieten?

Dies hängt mit dem Berufsrecht für Rechtsanwälte zusammen. Rechtsanwälte dürfen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen im Einzelfall auf Erfolgsbasis tätig werden.

Die Löschung von schlechten Google Bewertungen gehört nicht dazu.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Beauftragung einer Agentur zur Löschung von negativen Google Bewertungen auf Erfolgsbasis die Inanspruchnahme einer illegalen Dienstleistung darstellt. Daher rate ich dringend hiervon ab.

Warum ist es unabhängig von rechtlichen Gründen keine gute Idee, eine Agentur auf Erfolgsbasis zu beauftragen?

Es gibt aber auch noch weitere Gründe, weshalb von der Beauftragung einer Löschagentur abzuraten ist.

Bei einem auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierten Rechtsanwalt können Sie sicher sein, dass dieser nicht nur erfahren ist, sondern auch bestmöglich juristisch argumentieren wird. Dies ist bei einem nicht anwaltlichen Dienstleister naturgemäß nicht gewährleistet.

Bei untauglichen Löschversuchen kann eine an sich löschbare Google Bewertung sogar im schlechtesten Fall unlöschbar sein.

Schlechte Google Bewertung erhalten? Dann lieber gleich zum Fachanwalt!

Haben Sie auch eine oder mehrere schlechte Google Rezensionen erhalten und möchten Sie dies nicht einfach hinnehmen? Wir können Ihnen helfen Ihre schlechten Google Bewertungen löschen zu lassen!

Wir vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich unsere Mandantinnen und Mandanten gegen Bewertungsplattformen und sind auf die Löschung von schlechten Google Rezensionen spezialisiert. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen zu erzielen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar).

Auch negative Google Rezension(en) erhalten?

Unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).

Wenn auch Sie eine oder mehrere unberechtigte Rezensionen bzw. negative Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend löschen lassen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Rezensionen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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