Die Kanzleien Nimrod und Daniel Sebastian versenden massiv Abmahnungen für Bus Simulator Software

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Filesharing, Nimrod, Sebastian, Bus Simulator
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die Firmen Astragon Software sowie Aerosoft lassen über Berliner Abmahnkanzleien angeblichen illegalen Download von Simulator Software abmahnen.

Wer sich am Computer der Simulation von Busfahrten spielerisch hingeben möchte, muss gegebenenfalls darauf gefasst sein, tief in die Tasche zu greifen, wenn er sich die Spiele aus dem Internet lädt. Gleich zwei unterschiedliche Kanzleien aus Berlin mahnen in jüngster Zeit in hohem Maße den angeblichen Download von Bussimulatorspielen aus dem Internet ab. Hierbei handelt es sich um folgende Titel und Kanzlei:

City Bus Simulator Gold vertrieben und abgemahnt im Auftrag der Aerosoft gmbH durch die Abmahnkanzlei Daniel Sebastian.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Bus Simulator 2012 vertrieben und abgemahnt im Auftrag der Astragon Software GmbH durch die Abmahnkanzlei Nimrod.

Der Vorwurf lautet, es seien die besagten Spiele aus dem Internet geladen und dann öffentlich zugänglich gemacht worden. Das öffentliche Zugänglichmachen bezieht sich allerdings in diesen Fällen lediglich auf den Umstand, dass beim Herunterladen mittels einer so genannten Filesharing Software, automatisch die bereits geladenen Teile anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten werden, nicht etwa notwendigerweise auf gewerbsmäßiges Handeln.

Gefordert wird in beiden Fällen von den mutmaßlich nicht zusammenwirkenden Abmahnkanzleien die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 850,- €, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für beides werden jeweils äußerst knapp bemessene Fristen gesetzt und für den Fall der Nichteinhaltung schon einmal ein Schreckensszenario weit eskalierender Kosten gezeichnet.

Oft handelt es sich bei den Betroffenen um Eltern, die ihren minderjährigen Kindern einen Internet Zugang zur Verfügung gestellt haben. Grundsätzlich haften Eltern erst einmal für das Verhalten ihrer Kinder im Internet. Die Frage der Haftung von Eltern für ihre Kinder ist jedoch kompliziert und insbesondere seit dem BGH Urteil vom 15. November 2012 in Bewegung. Allerdings ist entgegen der landläufigen medialen Berichterstattung durch dieses Urteil eine Haftung der Eltern für Kinder im Fall von Filesharing keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen! Da die schriftliche Abfassung des Urteils noch aussteht, kann bislang auch nur gemutmaßt werden, zu welchen Fragestellungen der BGH konkret Stellung beziehen wollte. Bislang lässt sich lediglich sagen, dass Eltern keine generellen verdachtsunabhängigen Überwachungspflichten von Kindern treffen, wenn Sie diese zuvor qualifizierte belehrt haben.
In jedem Fall muss allerdings beachtet werden, dass bei einer erfolgreichen Enthaftung der Eltern in jedem Fall ein Rückgriff der Abmahnkanzlei auf die Kinder droht. Es kann freilich nicht im Interesse von Eltern sein, wenn am Ende statt sie selbst die Kinder sprichwörtlich vor Gericht stehen. Es ist also in jedem Fall dringend geraten das weitere Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung abzustimmen.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film Looper" i.A.d. Tele München Ferseh GmbH & Co Produktionsg
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann i.A.d. wegen illegalem Download des Filmes "The Raid: Redemption"
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film R.E.D. - Älter, Härter, Besser" i.A.d. Tele München Fernseh GmbH
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum "Fortune - Deluxe Edition"