ungerechtfertigte Reklamation

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
M. W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechtfertigte Reklamation

Hallo,

mein allererster Verkauf bei eBay und schon gibt es Probleme.

Das ist der Artikel, um den es sich dreht: original Apple iSight edle WebCam FireWire (inkl. OVP)

Ein paar Hintergrund Infos zur Geschichte des Artikels / Verkaufs:
Verkauf am 12.07.09
Zahlung am 19.07.09
Versand am 22.07.09
Empfang am 24.07.09

Mittlerweile sind fast 5 Wochen seit Ankunft des Artikels beim Käufer vergangen und der Käufer hat bislang nichts reklamiert, im Gegenteil, er schrieb mir Heute (02.09.2009) "der Artikel hat mich sicher verpackt und unbeschädigt erreicht, und wurde bereits ausgiebig in Betrieb genommen".

Nun behauptet er heute (02.09.09) das Mikro ist defekt und möchte Nachbesserung (einen Kostenvoranschlag könnte er auf meinen Wunsch präsentieren) oder Kaufpreisminderung.

Von einem Mangel oder einem defekten Mikro weiß ich nichts und die WebCam war meines Wissens nach völlig in Ordnung als ich Sie verschickt habe.

Er droht direkt "bitte berücksichtigen Sie, dass wir auch kleinere Streitfälle anwaltlich bearbeiten lassen" und behauptet der Artikel sei "teildefekt".

Selbst wenn der Artikel sich jetzt tatsächlich als defekt herausstellt, dann kann es doch sein, dass er ihn selbst kaputt gemacht hat, bzw. dass das Mikro in seinem Besitz kaputt gegangen ist.

Er bietet an 50 Euro Kaufpreisminderung bei einem Artikel, für den er 86,01 Euro geboten und per paypal bezahlt hat.

Er hat nun bei paypal einen Konflikt eröfnet, behauptet der Artikel sei defekt und verlangt, dass paypal jetzt den Konflikt in seinem Sinne löst.

Ich komme mir ein wenig vergewaltigt vor, weil ich einen tadellosen Artikel verkauft habe und nun droht mir, dass ich einen teidefekten Artikel zurück bekomme, sollte paypal in seinem Sinne entscheiden.

Kann ich nichts tun, muss ich das hinnehmen?
Mir scheint es, als ob ich da an einen Abzocker geraten bin, der die Kniffe kennt (er betreibt einen gewerblichen Handel) und systematisch ausnutzt.

Ich bin ein ehrlicher Privatverkäufer und fühle mich hier übers Ohr gehauen, denn wenn die WebCam tatsächlich teildefekt gewesen wäre, so wie er bauhptet, dann hätte ich erwartet, dass er sich schon viel früher bei mir meldet und nicht erst nach 4,5 Wochen. Auch ist es für mich verwunderlich, dasss er direkt mit Anwalt droht, bietet 50 Euro Kaufpreisminderung (im ersten Schreiben) und eröffnet direkt bei paypal einen "Konflikt" ... alles Dinge die ich bis dato gar nicht kannte.

Was soll oder kann ich tun?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.09.2009 11:02:07
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

quote:
Er droht direkt "bitte berücksichtigen Sie, dass wir auch kleinere Streitfälle anwaltlich bearbeiten lassen"

Das darf er doch gerne. Wenn es ihm das Geld wert ist.
Die Anwaltskosten und seine 50 EUR kann er nämlich nicht geltend machen.

Warum:
- Die Gewährleistung wurde wirksam ausgeschlossen (da Privatverkauf)
- Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergab an den Versender (DHL/Hermes etc.)
- er hat ja eigentlich bestätigt das der Artikel in Ordnung ist (der Artikel hat mich sicher verpackt und unbeschädigt erreicht, und wurde bereits ausgiebig in Betrieb genommen).
Oder kamen die beiden Texte in gleicher E-Mail ?


quote:
Mir scheint es, als ob ich da an einen Abzocker geraten bin, der die Kniffe kennt (er betreibt einen gewerblichen Handel) und systematisch ausnutzt.

Korrekt


Bei Paypal wird es eventuell so kommen das die das Konto ins minus setzten und dem Typen das Geld erstatten. Paypal hat seine eigenen Gesetze.


Da gibt es nur eines:
- Forderung des Käufers zurückweisen
- Paypal Konto leeren und nicht mehr benutzen
- wenn weitere Schreiben kommen, nicht einschüchtern lassen wieder hier posten




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Seh ich genauso, hier versucht einer gezielt einen "Neu-Verkäufer" unter Druck zu setzen und sich zu bereichern

Irgendwie fehlt noch die Drohung mit der negativen Bewertung....



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.09.2009 11:02:07
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128242 Beiträge, 40958x hilfreich)

quote:
Diese Auktion wird von einer Privatperson durchgeführt. Der Artikel ist vollständig beschrieben und es wird keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücknahme gewährt. Alle abgegebenen Angebote sind bindend.

Ich halte diese Sätze in seiner Auktion für ausreichend und eindeutig. Dieser Satz wurde ja nur einmal verwendet aund stellt somit noch keine AGB dar, so kann man auf die 'große Formulierung' verzichten.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Ich würde ihm anbieten den Schaden (von dir) reparieren zu lassen, er soll den Artikel zurück senden. Danach teiltst du ihm mit das eine Reraratur nicht möglich ist und erstattest ihm das Geld da du keinen Ersatz liefern kannst. :-)))

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M. W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch gibt es nichts Neues zu berichten.

PayPal schrieb, dass es den Fall prüft und mich wissen läßt wie es entscheidet.

Eine Rücksendung der Ware ist doch selbstverständlich, oder nicht?
Wenn PP entscheidet den Kauf rückgängig zu machen, so muss ich doch auch meine WebCam zurück erhalten, oder?

Sehr ärgerlich wäre es dann allerdings, dass der Käufer 5-6 Wochen (oder länger, wenn PP sich Zeit läßt) meine WebCam in Betrieb hatte und die auch noch kaputt gemacht hat. Auch ärgerlich, wenn Sie nicht kaputt ist, aber "Gebrauchsspuren" aufweisen sollte.

Naja, ich höre auf mir Gedanken zu machen und bemühe mich, mich nicht zu ärgern und harre der Dinge.

Besten Danke an alle die mir bislang geantwortet haben.
Ich werde berichten wie es weiter geht, wenn es weiter geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Das Problem ist doch wer hat was und wer kann was machen.

Sobald die Ware zurück ist erklärst du sie für beschädigt und verklagst ihn auf Schadenersatz. Kommt keine Ware verklagst du ihn auf Zahlung oder Rückgabe,

Das Problem ist das du Paypal an der Backe hast, und er auch. Jetzt hat weder er noch du das Geld. Solange er sein Geld nicht bekommt sendet er die Ware wohl kaum zurück.....

Paypal ist ein toller Spaß für alle die langeweile haben:-))

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

-- Editiert am 05.09.2009 20:55

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

quote:
Naja, ich höre auf mir Gedanken zu machen und bemühe mich, mich nicht zu ärgern und harre der Dinge.



So ist es richtig, du kannst im Augenblick ohnehin nichts machen, als erst einmal die Entscheidung PayPals abzuwarten.

Anscheinend hat die Kamera nach mehr als 40 Tagen des Gebrauchs einen Defekt erlitten, alles spricht hier dafür, dass sie so lange funktioniert hat. Und nun erinnert sich unser schlaues Kerlchen, dass er ja mit PayPal bezahlt hat, dieser wunderbaren Einrichtung, die selbst noch Artikel auf Kosten der Verkäufer ersetzt, wenn man sie vorher aus dem 3. Stockwerk auf die Straße geworfen hat, es findet sich bestimmt jemand, der bestätigen kann, dass sie nun defekt ist.

Das ist hier auf den ersten Blick insofern Pech, weil der Käufer nur 45 Tage Zeit hat, einen von der Beschreibungen erheblich abweichenden Artikel zu melden.

3.6 Der Käufer leitet innerhalb von 45 Tagen nachdem die Zahlung auf der PayPal Website eingeleitet wurde die Konfliktlösung ein und versucht, den Konflikt mit dem Verkäufer unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Also war die Frist fast abgelaufen, was aber nichts bedeuten muss, PayPal behandelt das nach Gutdünken und lässt auch nach 60 oder 90 Tagen hier und da noch einen Käuferschutzantrag zu. Man nimmt es eben nicht so genau. Man holt sich ja meistens das Geld beim Verkäufer wieder.

Wie PayPal entscheidet ist nicht voraussehbar, wie lange es dauert, auch nicht, es kann sich hinziehen oder recht schnell gehen.

Normalerweise muss der Käufer ein Gutachten vorlegen, dass die Kamera defekt ist, besser gesagt, es liegt an PayPal, ob er muss.

5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer, an PayPal oder an ein durch PayPal beauftragtes Unternehmen zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.

Natürlich muss er die Kamera in dem Fall, wenn für ihn entschieden wird, zurücksenden.


Warum muss ich die Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden?

Um das Konfliktlösungsverfahren für Käufer und Verkäufer fair zu gestalten, haben wir in unseren Nutzungsbedingungen festgehalten, dass Sie die Ware an den Verkäufer auf eigene Kosten zurücksenden müssen, wenn Sie einen Antrag auf Käuferschutz für einen Artikel stellen, der eindeutig von der Produktbeschreibung abweicht. Sobald Sie uns die Online-Nachverfolgungsnummer und/oder den Versandbeleg zur Verfügung stellen, prüfen wir den Versand und schließen den Fall ab.

Bitte setzen Sie sich mit dem PayPal-Kundenservice in Verbindung, wenn Sie Fragen zu dem Versandbeleg oder dem Zeitrahmen haben. Sie erreichen den Kundenservice, indem Sie auf den Link „Kontakt“ klicken, den Sie am Ende jeder PayPal-Seite finden.


Glauben wir das? Nein, in den Nutzungsbedingungen steht nämlich etwas ganz anderes:

5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, [b]muss der Käufer den Artikel in bestimmten Fällen auf Kosten des Käufers an den Verkäufer, an PayPal oder an ein durch PayPal beauftragtes Unternehmen zurücksenden und einen entsprechenden Zustellbeleg vorlegen. PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Hier ist nur von "in bestimmten Fällen" die Rede. Und genau so ist es, es ist mal so oder mal so.

Dein Glück ist, dass der Käufer aus Deutschland kommt, käme er aus dem Ausland, wäre die Chance = Null, die Kamera wieder zu sehen, wenn PayPal nicht den Versandbeleg einfordert, wobei es vollkommen reicht, wenn man einen Stein zurückschickt, Hauptsache der Versandbeleg ist da.

Warum ist es so vorteilhaft, dass er aus Deutschland kommt?

Darum:

6,5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

Erst fast ganz zum Schluss seiner Käuferschutzrichtlinie weist PayPal darauf hin, dass das alles eine Veranstaltung mit beschränktem Nutzen ist, denn PayPal entscheidet nicht darüber, ob der eine oder andere im Recht ist, das kann es auch gar nicht, PayPal entscheidet nur über den Antrag auf Käuferschutz und nimmt dem Verkäufer das Geld möglicherweise weg und gibt es dem Käufer.

Der freut sich riesig, aber zu früh, denn entscheidend ist nur das BGB. Und kaum hat er das Geld, verklagt ihn der Verkäufer und diesmal vor einem ordentlichen Gericht, mit Richtern, die nicht im 3 Stunden Schnellkursus Grundzüge des Rechts erlernt haben, wie PayPal Mitarbeiter. Und dann gelten auf einmal die einfachen Beweisregeln deutschen Rechts, Gewährleistungsausschlüsse etc.


Hier der Käufer war richtig überrascht, konnte gar nicht glauben, dass er das Geld wieder herausrücken sollte, hatte er doch bei PayPal "gewonnen" .

Betreff: Brief von Anwalt obwohl Paypal streit gewonnen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Brief-von-Anwalt-obwohl-Paypal-streit-gewonnen-__f71791.html


Warte ab, wie PayPal entscheidet, wenn es für den Käufer sein sollte, nagelst du ihn anschließend an die Wand!


-----------------
""

-- Editiert am 05.09.2009 22:01

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
M. W.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Inzwischen ist die Sache ausgestanden und beendet.

Am 11.11.2009 bekam ich eine Mail vom Service von PayPal, in der sie mich über die "Klärung des Vorgangs" informierten.

Zitat: "Wir haben unsere Untersuchung abgeschlossen und in diese Angelegenheit zu Ihren Gunsten entschieden."

Jetzt aber noch 1-2 Fakten zur Geschichte zwischendrin:

Beim Käufer handelte es sich um einen "audio store", also einen entsprechend professionellen Laden, der von Anfang an einen Kostenvoranschlag zur Reparatur angeboten hatte.

Ich hatte PayPal geschrieben, dass ich eine Rückabwicklung des Verkaufs für die einzige Möglichkeit halte die Sache zu klären. Ich vermute, dass die dies dem Käufer vorgeschlagen hatten, denn irgendwann erreichte mich eine E-Mail vom Käufer in der stand sinngemäß:

"Ich habe den Artikel inzwischen verkauft, allerdings mit 30 Euro Verlust und ich überlasse es Ihnen sich an dem mir entstandenen Verlust zu beteiligen."

Mir persönlich ist an der Stelle der sprichwörtliche Kragen geplatzt und in dem Fall blieb PayPal natürlich nichts anderes übrig als die Sache zu meinen Gunsten zu entscheiden, da die Herausgabe des Artikels nicht mehr möglich war.

Für mich bleibt ein bitterer Beigeschmack was den Käufer angeht, denn alles sieht nach Methode aus und ich vermute er wird auf die Art und Weise viele Verkäufer dazu bringen ihm zusätzliches Geld nachzulassen/zuzuschiessen.

Außerdem sehe ich PayPal inzwischen mit ganz anderen Augen.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich einen am 12.07.2009 verkauften, am 19.07.2009 bezahlten, am 22.07.2009 verschickten, am 24.07.2009 vom Käufer unbeschädigt erhaltenen und vom ihm ausgiebig in Gebrauch genommenen Artikel ... letztendlich erst am 11.11.2009 men Geld bekommen habe - rund 4 Monate nach Verkauf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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