Guten Tag zusammen,
ich habe heute eine für mich recht komplizierte und knifflige Angelegenheit und würde gerne im Vorwege wissen, ob es überhaupt eine Ansatzpunkt geben wird.
In 1990 haben mein Vater und seine Frau in Frankreich geheiratet (Blitzhochzeit). Sie kannten sich vorher ca. 5 Monate. Beide leben in Deutschland und sind Deutsche. Zur standesamtlichen Eheschliessung wurden mein Bruder und ich als Trauzeugen benannt. Da mein bruder kurzfristig nicht erschienen ist wurde auf Anraten des Ehepaares meine Freundin zur Urkundenfälschung überredet. Sie hat mit dem Namen meines Bruder unterschrieben (Urkundenfälschung).
Ist die Ehe trotzdem rechtens. Kann ich sie aufgrund dieses formalen Fehlers annullieren lassen. Mir ist klar, dass hiermit auch eine Selbstanklage meiner Freundin verbunden sein müsste.
Mein Vater ist durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen und meine "Stiefmutter" will das gesamte, wirklich das gesamte Erbe, für sich in Anspruch nehmen. Sie gewährt uns nicht einmal Einblick und erstellt auch keine konkrete Vermögensliste (dazu ist sie ja als Erbinhaberin eigentlich) verpflichtet.
Wer kann hier weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus
Annullierung einer Ehe
Hallo, ich habe selbst eine Eheanullierung beantragt. Nach zu lesen unter ausländerrecht. Charly1971. Ich habe morgen eine erneute Verhandlung. Ich hoffe es gelingt mir die Ehe anullieren zu lassen...! Soweit ich weiß, gibt es nur drei Gründe eine Ehe aufheben zu lassen. Eine ist "arlistige Täuschung", unter Drogen stehend damit unzurechnungsfähig, oder nicht nicht im Vollbesitz der geistigen Kraft, Massive Bedrohung. Vielleicht habt Ihr eine Chance eine Härtefall scheidung zu erreichen. Allerdings bin ich kein Anwalt!!! Vielleicht meldest Du Dich einmal morgen nachmittag bei mir. Wenn alles gut geht, kann ich Dir vielleicht mehr dazu sagen. Drückt mir die Daumen, ich kann es bestimmt gebrauchen!
Lg Charly1971
Grundsätzlich ist Deine Freundin dann wirklich wegen Urkundenfälschung dran - frag mich wie das gehen konnte - aber es wird festgestellt werden, das sie selber dann ja beurkunden hat und eben nicht unter Drogen stand, unzurechnungsfähig war oder ähnliches.
Was das Erbrecht angeht: Gesetzliche Erbfolge. Seht zu das Ihr die klage schnell einreicht sonst kommt es dazu das sie das Erbe versäuft ;-)
Ne - mal im Ernst, das mit der Anulierung, zumal posthum, wird nix. Der Bräutigam musste jetzt angeben das er nicht fähig war zu heiraten (z.B. weil er schon verheiratet war...) sonst - keine Chance. Wo tritt denn der Erbfall ein? In D oder in F? Wenn in D dann hilft eigentlich nicht mal ein Testament in dem Ihr enterbt werdet solange man Euch keinen unsittlichen Lebenswandel vorwerfen kann...
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Hallo, meiner Meinung nach geht es hier um Erbrecht und nicht um die nachträgliche Annullierung einer Ehe. Und als Kinder habt ihr ein Recht auf den Erbteil eures Vaters, also von der Hälfte des Vermögens, wenn kein Ehevertrag bestand. Holt euch so schnell wie möglich einen Anwalt.
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