Darf ein ehemaliger Arbeitnehmer nach einer sechsmonatigen Beschäftigung die Ausstellung eines qualifizierten (nicht einfachen) Arbeitszeugnisses auf Nachfrage verweigern?
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
6. Februar 2020
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Frage vom 6. Februar 2020 | 13:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
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#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 14:03
Von
Status: Weiser (17338 Beiträge, 6462x hilfreich)
Verstehe ich nicht. AN stellt doch kein Zeugnis aus, sondern bekommt es.
Will AN nur ein einfaches Zeugnis, oder wie?
#2
Antwort vom 6. Februar 2020 | 14:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich meinte natürlich Arbeitgeber, habe mich vertan.
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#3
Antwort vom 6. Februar 2020 | 14:49
Von
Status: Weiser (17338 Beiträge, 6462x hilfreich)
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Insofern darf ein Arbeitgeber erst einmal. Nicht verweigern, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Allerdings kann es Umstände geben, die es verunmöglichen, dass noch ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden kann. Etwa, wenn der Arbeitnehmer zu lange gewartet hat, sodass womöglich niemand mehr im Betrieb ist, der Arbeitnehmer beurteilen könnte.
#4
Antwort vom 6. Februar 2020 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Oder es gibt aus den verschiednesten Gründen nur ein Lückenzeugnis.
wirdwerden
#5
Antwort vom 6. Februar 2020 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119346 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatOder es gibt aus den verschiednesten Gründen nur ein Lückenzeugnis. :
Wenn z.B. die Beschäftigungszeit zu kurz war ...
Verweigern darf ein ehemaliger AG das qualifizierte Arbeitszeugnis auch, dann müsste man ihn halt verklagen.
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