Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

Darf ein ehemaliger Arbeitnehmer nach einer sechsmonatigen Beschäftigung die Ausstellung eines qualifizierten (nicht einfachen) Arbeitszeugnisses auf Nachfrage verweigern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Verstehe ich nicht. AN stellt doch kein Zeugnis aus, sondern bekommt es.
Will AN nur ein einfaches Zeugnis, oder wie?

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#2
 Von 
Thomas_Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte natürlich Arbeitgeber, habe mich vertan.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Insofern darf ein Arbeitgeber erst einmal. Nicht verweigern, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Allerdings kann es Umstände geben, die es verunmöglichen, dass noch ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden kann. Etwa, wenn der Arbeitnehmer zu lange gewartet hat, sodass womöglich niemand mehr im Betrieb ist, der Arbeitnehmer beurteilen könnte.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Oder es gibt aus den verschiednesten Gründen nur ein Lückenzeugnis.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119346 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Oder es gibt aus den verschiednesten Gründen nur ein Lückenzeugnis.

Wenn z.B. die Beschäftigungszeit zu kurz war ...


Verweigern darf ein ehemaliger AG das qualifizierte Arbeitszeugnis auch, dann müsste man ihn halt verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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