Anweisungen von Leiterin als Ehrenamtliche befolgen

10. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
elfe68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anweisungen von Leiterin als Ehrenamtliche befolgen

Guten Tag,

seit 3 Wochen schwillt in unserer Einrichtung nun ein Konflikt der noch immer ungelöst ist.
Ich arbeite nun seit längerer Zeit ehrenamtlich ein paar Tage in der Woche in einer Einrichtung. Die Arbeit bereitet mir große Freude und viele schöne Stunden habe ich dort verbracht auch wenn es mich oft sehr belastet und ich nicht weiß wo mir der Kopf steht.
Doch nun seit die neue Leiterin da ist macht die Arbeit überhaupt keinen Spaß mehr! Sie sorgt perfide dafür, dass mir auch die letzte Freude genommen wird. Fast ein Jahr lang haben wir Ehrenamtliche die Einrichtung quasi alleine geführt, wer offiziell zuständig war, war nicht bekannt und wechselte oft und es war auch nur sporadisch jemand vor Ort.
So kam es dann dazu, dass ich in so etwas wie eine Führungsrolle gerutscht bin. Habe Dienstpläne erstellt, Aufgaben verteilt und auch ernste Gespräche geführt wenn Aufgaben nicht so erledigt wurden wie sie sollten!
Mir wurde auch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass ich vielleicht die Leitung übernehmen könnte wenn keine passende Kraft gefunden werden würde.
So konnten dann durch feste Strukturen ein Begegnen auf Augenhöhe mit den Bewohnern ermöglicht werden. Es Entstanden viele liebgewonnene Abläufe und Rituale und der ganze Umgang im Heim wurde sehr persönlich.
Nach einiger Zeit konnten so auch den Bewohnern individuelle Rechte und Befugnisse eingeräumt werden, welche genau auf ihre Situation abgestimmt waren und ihnen so gerecht wurden! Wir stellten viel auf die Beine und so entstand eine Atmosphäre voller Respekt und Anerkennung des Anderen.
Nun wurde uns vor 3 Wochen ohne Rücksprache eine junge Frau vorgesetzt, welche nun angeblich die Leitung innehaben sollte.
Abgesehen davon, dass sie noch sehr jung ist, scheint sich die fachlich vielleicht geeignet (hat wohl studiert), menschlich jedoch stellte sie sich sofort als komplett ungeeignet heraus.
An einem von mir angesetzten Meeting, in dem ich eigentlich die Kompetenzen zwischen uns klären wollte, kam sie mir sofort frech und stellte alles was wir in liebevoller Arbeit aufgebaut haben in Frage. Permanent spielte sie sich auf und ging überhaupt nicht auf meine Vorschläge ein. Ein Miteinander lebt doch von Kompromissen. Nun soll es nur so laufen wie sie es möchte.
Am schlimmsten trifft es die Bewohner. Sie werden von ihr wie Zahlen behandelt, eine Nähe lässt sie überhaupt nicht zu.
Bei kleinen Unstimmigkeiten oder auch bei kleinen Wünschen und Bitten antwortet Sie mit dem Sicherheitsdienst. Nun werde alle plump nach Vorschrift über einen Kamm geschert, von individueller Betreuung keine Spur. Auch ist ihr optisches Erscheinen der Sitauation und dem Hintergrund überhaupt nicht angepasst. Bei ersten Bewohnern macht sich auch schon Missmut breit über die drangsalierende Behandlung breit.
Wir möchten nun nicht weiter zusehen wie unsere Arbeit innerhalb weniger Tage zu nichte gemacht wird, schnelles Handeln ist gefragt.
Deswegen grundsätzlich kann sie uns doch eigentlich überhaupt nichts sagen, oder? Wir erhalten kein Geld o.ä.
Wir könnten demnach nach unseren alten und erprobten Vorgaben weiterarbeiten?
Das nächste wäre wie gegen die neue "Leitung" vorzugehen ist. Gibt es eine Anzahl von Stimmen nach denen ein Leiter suspendiert werden muss? Gibt es auch eine Art Kartei, in der man die grundsätzliche Untauglichkeit für diese Arbeit vermerken lassen kann?

Vielen lieben Dank





15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Die meisten sozialen EInrichtungen verdienen sich keineswegs dumm und dämlich, im Gegenteil, in vielen Bereichen wird viel zu wenig von den Sozialbehörden bezahlt, was eben zu Notversorgung führt. Altenheime, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen haben allermeistens hart zu kämpfen.
Die Gehälter der "Bosse" sind gedeckelt, die Behörden schreiben den Rahmen vor, in dem gezahlt werden darf.
Eine Abfindung über 50000 kann sich natürlich ergeben, wenn ein MA schon sehr lange beschäftigt war und somit kaum kündbar laut Tarif. Wenn man den loswerden will muss man halt tief in die Tasche greifen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Ich denke du solltest das etwas differenzierter sehen.

Eine Leiterin wird nicht eingestellt, um mit Bewohnern Freundschaft zu schließen oder den ehrenamtlichen alle Freiheiten zu lassen.
Sie trägt die Verantwortung für die Einrichtung, ist dafür zuständig, dass alle Vorgaben und z.B. gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Sie ist ihrem AG ggü. verpflichtet.

Sie ist ggü anderen Angestellten und den Ehrenamtlichen weisungsbefugt. SIe kann auch durchaus für Ehrenamtliche ein Hausverbot erteilen ,wenn diese versuchen permanent gegen sie zu arbeiten.

Zitat:
An einem von mir angesetzten Meeting, in dem ich eigentlich die Kompetenzen zwischen uns klären wollte, kam sie mir sofort frech und stellte alles was wir in liebevoller Arbeit aufgebaut haben in Frage. Permanent spielte sie sich auf und ging überhaupt nicht auf meine Vorschläge ein.


Da scheinst du grenzüberschreitend agiert zu haben. Nicht du muss irgendwelche Komeptenzen klären, sondern sie kann mit dir absprechen welche Kompetenzen oder Aufgabengebiete du übernehmen kannst.

Und nein, es gibt keine Listen in die man sie als unfähig eintragen lassen kann. Wobei da ja auch zu diskutieren wäre, was überhaupt ihre Unfähigkeit ist oder es darauf beruht, dass sie einfach andere Ansichten hat und nicht nach deiner Pfeife tanzen will. Es wird auch keine Möglichkeit geben sie mit einer bestimmeten Stimmenanzahlt abzusetzen.

Zitat:
Mir wurde auch durch die Blume zu verstehen gegeben, dass ich vielleicht die Leitung übernehmen könnte wenn keine passende Kraft gefunden werden würde.


Anscheinden wurde aber eine entsprechende Kraft mit der benötigten Ausbildung gefunden. Was hat dich daran gehindert dich ganz offiziell auf die voll eine gnaze Weile vakante Stelle zu bewerben?

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von elfe68):
Doch nun seit die neue Leiterin da ist macht die Arbeit überhaupt keinen Spaß mehr!


Dann sollte man seine Energie umorientieren.

Zitat (von elfe68):
Nun wurde uns vor 3 Wochen ohne Rücksprache eine junge Frau vorgesetzt, welche nun angeblich die Leitung innehaben sollte.


Entscheidung der Einrichtung bzw. des Trägers.

Zitat (von elfe68):
Wir möchten nun nicht weiter zusehen wie unsere Arbeit innerhalb weniger Tage zu nichte gemacht wird, schnelles Handeln ist gefragt.


Dann sollten alle Ehrenamtlichen doch mal im Juni geschlossen ohne Ankündigung zuhause bleiben.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40744 Beiträge, 14412x hilfreich)

Da es hier offensichtlich verbindliche Einsatzpläne gibt, ist der letzte Rat nicht unbedingt geschickt.

Die öffentlichen Einrichtungen verdienen sich in der Regel nicht dumm und dämlich. Es gibt da recht genaue Vorgaben, was eine Einrichtung pro Kopf incl. Gebäudeunterhaltung u.s.w. kosten darf. Davon sind dann noch nach den üblichen betriebswirtschaftlichen Regelungen Rückstellungen zu tätigen, etwa für eine arbeitsrechtliche Streitigkeit. Der Topf voller Gold steht nicht am Ende des Regenbogens und muss nur eingesammelt werden. Aus diesem Grund gibt es ja auch ehrenamtliches Engagement.

Dieses Engagement ist jedoch nicht dazu da, hauptberufliche Tätigkeit zu ersetzen. Es soll unterstützen. Hier scheint es sich um ein Team von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen zu handeln. Offensichtlich hat man über einen längeren Zeitraum geduldet, dass die Ehrenamtlichen ihr Amt nach eigenen Vorstellungen ausüben konnten. Jetzt ist wieder ein Hauptamtlicher da, der seinerseits klare Vorgaben von weiter oben haben dürfte und den Rest nach seinen Vorstellungen ausfüllt. Anders ausgedrückt: einerlei, ob jemand dort ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, den Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Chefin ist für den Ablauf verantwortlich. Dass die Vorstellungen sich durchaus unterscheiden können, das ist auch klar.

Entweder man kann mit der "Chefin" zusammenarbeiten und erkennt die Hierarchie an, oder man sucht sich was anderes.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 10.06.2017 17:23

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von elfe68):
Nun wurde uns vor 3 Wochen ohne Rücksprache eine junge Frau vorgesetzt, welche nun angeblich die Leitung innehaben sollte.

Wieso angeblich? Das lässt sich doch wohl recht einfach verifizieren?



Zitat (von elfe68):
An einem von mir angesetzten Meeting, in dem ich eigentlich die Kompetenzen zwischen uns klären wollte, kam sie mir sofort frech

Und dieses "kam sie mir sofort frech" muss man sich jetzt wie genau vorstellen?



Zitat (von elfe68):
und stellte alles was wir in liebevoller Arbeit aufgebaut haben in Frage.

Logisch, das man erst man alles hinterfragt.
Wie soll man denn sonst Sinn der Handlungen und Abläuufe verstehen?



Zitat (von elfe68):
Permanent spielte sie sich auf

Und das muss man sich jetzt wie genau vorstellen?



Zitat (von elfe68):
und ging überhaupt nicht auf meine Vorschläge ein.

Normal, das man sich erst mal alles anhört und nicht sorfort entscheidet.
Da kommt ja ein ganzer Wust auf die zu, das mus sman erst mal verarbeiten und ordnen.



Zitat (von elfe68):
Ein Miteinander lebt doch von Kompromissen. Nun soll es nur so laufen wie sie es möchte.

Ein Chef ist nicht auf Kompromisse angewiesen. Die Leitung leitet, das ist ihr Job, nichts anderes.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18787 Beiträge, 6879x hilfreich)

/// ... dass ich in so etwas wie eine Führungsrolle gerutscht bin
Da ist offenbar richtig was aus dem Ruder gelaufen, denn das ist das A und O ehrenamtlichen Engagements, dass die Aufgaben und Zuordnungen zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen klar sind. Natürlich hat es dir große Freude bereitet, zeigen zu können, was du drauf hast usw. - doch generell kann da nix draus werden, wenn 'der Schwanz mit dem Hund wackeln will'. Und nun ist das Desaster perfekt.
Allerdings - und damit zu Dilemma 2 - hast du in deiner Situation keinerlei Rechte, Nullkommanull.
Ehrenamt ist viel zu schön, als dass man sich darin aufreiben noch totärgern sollte. Die Freiheit besteht auch darin, gehen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

@ratlose mama,
Ihren Beitrag finde ich sehr gut und sachlich richtig :rock: bis auf den Aspekt, dass Sie anmerken, die Leitung wäre gegenüber ehreamtlichen Mitarbeitern weisungsbefugt.
Das trifft nicht zu, mit Weisungsbefugnis ist das kein Ehrenamt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das trifft nicht zu, mit Weisungsbefugnis ist das kein Ehrenamt.

Da bin ich gegenteiliger Meinung.

Warum sollte die Leitung keine Weisungsbefugnis gegenüber den Ehrenamtlichen haben? Die hat sie ja sogar gegenüber den Besuchern.
Gewisse Bewohner nicht zu betreuen / nur in gewissem Umfang zu betreuen, festgelegte Zeiten einzuhalten, gewisse Bereiche nicht zu betreten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

@HarryvanSell,
kurz gesagt ist es kein Ehrenamt, wenn es verbindlich ist und irgendjemand Weisungen erteilen darf.
Das ist die Rechtslage.
Die Leitung hat keine Weisungsbefugnis, weil definitiv kein Ehrenamt mehr vorliegt, wenn dem so wäre.
Jede Vereinbarung über die Arbeitseinsätze ist hier freiwillig und nicht verpflichtend.
Ehrenamtler können nicht verbindlich in irgendwelche Arbeitsabläufe eingebunden werden.





-- Editiert von altona01 am 11.06.2017 00:34

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das ist die Rechtslage.

Da habe ich gerade von einen Anwalt gegenteiliges gehört.



Zitat (von altona01):
Jede Vereinbarung über die Arbeitseinsätze ist hier freiwillig und nicht bindend.

Wenn das Heim um 22 Uhr Nachtruhe ausruft und alle Externen dann gehen müssen, dann können die den Ehrenamtlichen notfalls mit der Polizei entfernen lassen wenn der nicht gehen will.

Deiner Interpretation nach könnten die ja Nachruhe missachten, nach belieben zu jeder Uhrzeit kommen und gehen?
Zu Bewohnern gehen obwohl das (z.B. aus medizinischen Gründen) untersagt wird?
Schlicht machen was sie wollen, den geordneten Tagesablauf auf den Kopf stellen?
Ganz sicher nicht.

Die Ehrenamtlichen haben eher den Status "Besucher", müssen also auch Weisungen folge leisten. Und wer das nicht macht, erhält eien Abmahnung und nötigenfalls auch Hausverbot.

Wieso die Ehrenamtlichen Deiner Ansicht nach hier mehr Rechte haben sollen als normale Besucher, Weisungen nicht Folge leisten müssten ist nicht nachvollziehbar. Da wäre mir auch keine Rechtslage bekannt die das stützen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18787 Beiträge, 6879x hilfreich)

Ha - da entspinnt sich ein Streit, der lange weitergehen kann. Und ein Streit, bei dem beide aus ihrer Perspektive Recht haben, denke ich.
a) das Direktionsrecht wie im Arbeitsleben sonst greift bei 'Ehrenamtlichen' nicht - das Hausrecht aber doch.
b) gleichwohl: es gibt Verbindlichkeit auch im Ehrenamt: Ehrenamtliche legen oft von sich aus fest, zu welchen Zeiten sie Dienst tun; und die Absprachen, was Ehrenamtliche beitragen (und wo die Grenzen sind), haben doch Verbindlichkeit. Wo diese Verbindlichkeit trotz Besprechung usw. nicht funktioniert, bleibt allerdings nur die Trennung.
c) der kritischste Punkt allerdings ist unbedingt die Art der Tätigkeiten: sie dürfen keine Arbeitsplätze gefährden. Über das Verhältnis von Ehrenamt zu Hauptberuflichen, über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Ehrenamt usw. gibt es ausführliche Untersuchungen mit überraschenden Einsichten - ohne die Lesitung der Ehrenamtlichen würde die Gesellschaft viel verlieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40744 Beiträge, 14412x hilfreich)

Es geht bei Ehrenämtern nicht nur ums Hausrecht und ansonsten können die Ehrenämtler tun, was sie wollen. Ganz typisch sind doch die Aufgaben der Ehrenämtler im Rettungswesen, wo sie mit den Professionellen zusammen arbeiten und sich an deren Weisungen zu halten haben und einen Verletzten nicht mal nach eigenem Gusto behandeln dürfen oder ansonsten tun, was sie für richtig halten. Oder die ganzen Ehrenämtler, die so nebenbei Hausaufgabenbetreuung in Schulen machen. All diese Leute können eben nicht tun und lassen, was sie wollen. Oder die Betreuung von Kindern in den städtischen Ferienspielen. Sie bekommen einen Einsatzplan, können allerdings "nein" sagen. Und sie sind an Anweisungen gebunden. Noch ein Beispiel: die ganzen Vereine, die ehrenamtlich juristisch beraten. Die stehen unter Dienst- und Fachaufsicht eines Juristen mit Befähigung zum Richteramt. Oder der Lehrer, der nebenbei ehrenamtlich am Sonntag die Orgel in der Kirche spielt. Der muss schon zu Zeiten des Gottesdienstes erscheinen und die Lieder spielen, die der Pfarrer vorgibt. Die stehen unter Dienst- und Fachaufsicht eines Juristen mit Befähigung zum Richteramt!Es geht bei Ehrenämtern nicht nur ums Hausrecht und ansonsten können die Ehrenämtler tun, was sie wollen. Ganz typisch sind doch die Aufgaben der Ehrenämtler im Rettungswesen, wo sie mit den Professionellen zusammen arbeiten und sich an deren Weisungen zu halten haben und einen Verletzten nicht mal nach eigenem Gusto behandeln dürfen oder ansonsten tun, was sie für richtig halten. Oder die ganzen Ehrenämtler, die so nebenbei Hausaufgabenbetreuung in Schulen machen. All diese Leute können eben nicht tun und lassen, was sie wollen. Oder die Betreuung von Kindern in den städtischen Ferienspielen. Sie bekommen einen Einsatzplan, können allerdings "nein" sagen. Und sie sind an Anweisungen gebunden. Noch ein Beispiel: die ganzen Vereine, die ehrenamtlich juristisch beraten. Die stehen unter Dienst- und Fachaufsicht eines Juristen mit Befähigung zum Richteramt. Oder der Lehrer, der nebenbei ehrenamtlich am Sonntag die Orgel in der Kirche spielt. Der muss schon zu Zeiten des Gottesdienstes erscheinen und die Lieder spielen, die der Pfarrer vorgibt.

Woher kommt denn die Erkenntnis, dass Ehrenamtler keine Arbeitsplätze gefährden dürfen? Ein-Euro-Jobs dürfen keine Arbeitsplätze gefährden. Aber, das war es schon.

Aber hier in dem Fall sehe ich nur zwei Optionen: entweder man rauft sich zusammen, gewöhnt sich aneinander, oder aber man trennt sich. Auch die Idee des Kompromisses kann doch da nicht laufen. Beispiel: ein Arbeitnehmer kommt immer eine Stunde zu spät. Der Kompromiss wäre dann, er kommt in Zukunft nur noch eine halbe Stunde zu spät, oder wie? Funktioniert doch gar nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

@ altona:

Evtl. ist dann Weisungsbefugt nicht der richtige Ausdruck. Vielleicht eher der Ehrenamtler muss denn Anweisungen des Hauptamtlichen Folge leisten.

Aber Tatsache ist, dass sich jeder Ehrenamtliche im Dienst an die Anweisungen des Leiters zu halten hat.

Wer wann und wie lange Dienst tut entscheidet jeder Ehrenamtler sicher selbst, aber icht was er in dieser Zeit tut.

In meiner Familie sind fast alle irgendwie in ein Ehrenamt eingebunden. Wenn ich bei meinem Sohn gucke, der als Junghelfer im THW ist, dann kann er sich aussuchen welche Dienste er mitmacht und welche nicht. Aber ich glaube er würde sehr schnell rausfliegen, wenn er sich dann im Dienst weigert die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auf Anweisung einzuhalten oder bei Einsätzen im Jugendbereich ein Kind ohne Sicherung den Kistenstapel hochklettern zu lassen ;-)
Bestes Beispiel heute. Wir haben ein "kleines Stadtfest". Dabei hilft die Jugendabteilung des THW mit Pavillons, Biertischgarnituren etc. aus. Er darf nicht mit aufbauen, da er heute morgen nicht in die Zentrale gefahren werden konnte. Er müsste zum Helfen nur die Treppe runter, da wir mitten im Festgebiet leben, aber schlicht und einfach mit dem Auto nicht mehr rauskommen. Da hat er sich an die (An)weisung des Hauptamtlichen THW-lers zu halten (und guckt nun von seinem Zimmer aus zu, wie die anderen schuften ;-) )

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
a) das Direktionsrecht wie im Arbeitsleben sonst greift bei 'Ehrenamtlichen' nicht

Stimmt. Wenn das ausgeübt wird, muss er es als Ehrenamtlicher nicht beachten. Wenn es durchgesetzt wird ist es ganz schnell kein Ehrenamtlicher mehr.

Allerdings ist das Direktionsrecht unabhängig von der Weisungsbefugnis. Auch wenn es in gewissen Bereichen zu identischen Weisungen kommen kann.



In der Praxis passiert es im übrigen recht häufig, das Leitungen nicht zwischen Direktionsrecht und Weisungsbefugnis trennen. Da werden dann Dienstpläne erstellt und wenn man nicht kommt wird abgemahnt ...

Unkritisch ist es hingegen, wenn die Ehrenamtlichen im Rahmen der Selbstorganisation Dienstpläne erstellen und diese der Leitung übergeben. Aber selbst da hat die Leitung dann keinerlei Rechte wenn die nicht eingehalten werden.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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