Betriebsausflug - auf Kosten sitzen bleiben oder etwas dagegen tun?

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsausflug - auf Kosten sitzen bleiben oder etwas dagegen tun?

Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei meinem Arbeitgeber (eine Versicherung) im März gesagt, dass ich auf den Betriebsausflug gerne mitfahren möchte (eine Fahrradtour mit Übernachtung). Dies würde ich immer noch gerne machen. Leider wurde ich jedoch nicht verlängert und deshalb darf ich nicht mehr mitfahren, da das Unternehmen einen Beitrag dazu bezahlt. Das wusste ich jedoch nicht. Insgesamt kostet mich dieser Ausflug nun 230 Euro. Ursprünglich war jedoch die Rede von 80 Euro. Da ich und meine Familie momentan einige Schulden haben, werde ich mir diese Reise nicht leisten können. Wir könnten auch sehr gut die 80 Euro für andere Dinge benötigen. Deshalb frage ich mich, ob ich diese 80 Euro wirklich bezahlen muss. Das sind immerhin Windelvorräte für fast 3 Monate. Was würdet ihr in der Situation tun?

Ich möchte auch noch dazu sagen, dass ich genau ein Monat nach der Zusage eine Absage an den Betriebsrat geschickt habe. Dieser hat mir jedoch geantwortet, dass ich eine Stornoversicherung gebraucht hätte und es daher nicht mehr möglich ist.

-- Editier von go468593-78 am 23.06.2017 13:46




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18807 Beiträge, 6888x hilfreich)

/// Betriebsausflug
/// Leider wurde ich jedoch nicht verlängert
Ich denke nicht, dass du noch in der Pflicht bist, hier etwas zu zahlen, vor allem, weil du nicht mehr zum Betrieb gehörst.

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#2
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Momentan gehöre ich noch zum Betrieb. Der Betriebsrat meinte, dass ich es überweisen muss, da es sonst an das Reisebüro übergeben wird und sie sich dann an mich wenden.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1249x hilfreich)

Irgendwas passt nicht. Entweder der Betrieb möchte nicht, dass Du mitfährst - dann kann er auch nicht auf Deinen Kostenbeitrag zählen.

Oder er besteht auf Deine Teilnahme, dann aber auch zu den kommunizierten Konditionen; als sicher angesehen werden kann wohl, dass es keine übereinstimmende Willenserklärung bzgl der 230€ gab und gibt. Bei den 80€ dagegen schon - IMHO hast Du das Recht und bist in der Pflicht, die Reise für 80€ anzutreten, außer die höheren Kosten wären evtl im Kleingedruckten irgendwo noch thematisiert worden...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40765 Beiträge, 14416x hilfreich)

Was ist denn das für ein Betriebsrat? Entschuldigung, aber wohl keine Ahnung, das hat er auf jeden Fall. Dann sollte man die Beratung auch lassen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du zum Zeitpunkt des Ausflugs nicht mehr im Betrieb bist, richtig? Oder aber, dass die Teilnahme an einen unbefristeten Vertrag gekoppelt ist. Eben wegen der Subventionierung. Diese Bedingungen hat der Arbeitgeber gesetzt. Du hast keinen Einfluss drauf. Ich sehe Deine Zusage sinngemäß so: "unter der Voraussetzung, dass ich aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, teilnehmen darf, will ich teilnehmen." Hier ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, dass sie nicht darf. Das hat er zu vertreten.

Und der Hinweis auf das Reisebüro, das finde ich auch spannend. Wer ist denn Vertragspartner des Büros? Doch wohl kaum die Mitarbeiterin.

wirdwerden

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#5
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vertrag endet im Juli. Der Betriebsausflug ist im September.

Ich würde sagen, dass das Reisebüro selbst der Vertragspartner ist. Das sollte ja kein Problem darstellen, da die Mitarbeiterin eben Verträge für das Reisebüro abschließen kann. Das Unternehmen hat mir gesagt, dass sie es ans Reisebüro weitergeben werden und ich von dort dann eine Rechnung (ca. 230 Euro) erhalten werde.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 715x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer ist denn Vertragspartner des Büros?


Zitat (von go468593-78):
Ich würde sagen, dass das Reisebüro selbst der Vertragspartner ist.


Das war nicht die Frage. Sondern eher, ob der BR, das Unternehmen oder der einzelne AN Vertragspartner des Reisebüros ist.

Was wurde unterschrieben? Was wurde ausgehändigt?





-- Editiert von Retels am 24.06.2017 11:57

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#7
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Von mir wurde gar nichts unterschrieben. Ich habe nur zugesagt.

Vom Reisebüro wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich 40 Euro Stornogebühr zahlen muss. Das geht ja denke ich noch.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von go468593-78):
Von mir wurde gar nichts unterschrieben. Ich habe nur zugesagt.

Vom Reisebüro wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich 40 Euro Stornogebühr zahlen muss. Das geht ja denke ich noch.


Warum?
Das sind dann immerhin Windelvorräte für 1,5 Monate.

Nochmal, der Betrieb hat die Reise beim Reisebüro gebucht, der Betrieb will Ihren Vertrag nicht verlängern, der Betrieb will Sie nicht mehr mitnehmen.
Wenn jemand die 40€ zahlen muss, dann der Betrieb, aber nicht Sie.

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Das sehe ich genauso!

Das Reisebüro hat mit dir keinen Vertrag und wird und kann auch nichts von dir fordern.
Wenn du auch gegenüber dem Unternehmen nichts unterschrieben hast, dann müssen die mit dir oder ohne dich und ohne dein Geld fahren!

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
der Betrieb will Sie nicht mehr mitnehmen.


Diese Schlussfolgerung entspricht aber nicht dem, was die TS im ersten Beitrag schreibt, bzw.drückt sie sich missverständlich aus. Denn: "ich darf nicht mitfahren" und "das Ganze kostet mich jetzt 230 €" widersprechen sich.

Meine Interpretation: Der Betriebsausflug kostet 230 €. Für alle Betriebsangehörige übernimmt der AG einen Anteil, sodass sich der Eigenanteil auf 80 € beläuft.
Da die TS zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr Betriebsangehörige ist, hat sie auch keinen Anspruch auf den Zuschuss, muss vielmehr den vollen Betrag zahlen.
Die Teilnahme darf ihr dann aber nicht verwehrt werden.

Alternativ: sie darf tatsächlich nicht mitfahren, dann dürfen aber auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Was die Windeln mit der Sache zu tun haben verschließt sich mir.

Berry

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#11
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das stimmt. Es müsste heißen, dass ich nicht für 80 Euro mitfahren darf. Ich darf sehr wohl für 230 Euro mitfahren, aber das kann ich mir nicht leisten. Meine Lebensgefährtin ist momentan in einem Karenz. Ich bin daher Alleinverdiener und ich verdiene 1300 Euro netto. Da bleibt leider zu wenig übrig.

Von daher denke ich auch, dass ich es bezahlen muss, weil ich ja nicht ausgeschlossen wurde. Der Betrieb zahlt nur jetzt halt nichts für mich und daher bin ich wohl auch selbst schuld. Frage ist nur, ob ich eigentlich das Recht auf Storno habe?

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3096x hilfreich)

Die Windeln sind nur ein Beispiel, um den Preis in eine Relation zu setzen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da die TS zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr Betriebsangehörige ist, hat sie auch keinen Anspruch auf den Zuschuss, muss vielmehr den vollen Betrag zahlen.


Der TE war aber zum Zeitpunkt der Buchung Betriebsangehöriger.
Entweder koppelt man solche Angebote dann an unbefristete Verträge, oder man muss als AG damit leben, dass er ansonsten auch ehemalige Mitarbeiter subventionieren muss, wenn der Vertrag ausläuft und die Buchung bereits durch ist.

Nachträglich die wichtigsten Vertragsgrundlagen ändern geht zwar, aber nicht einseitig.

Zitat (von go468593-78):
Von daher denke ich auch, dass ich es bezahlen muss, weil ich ja nicht ausgeschlossen wurde. Der Betrieb zahlt nur jetzt halt nichts für mich und daher bin ich wohl auch selbst schuld.


Wenn Du mir erklärst, warum Du auch selbst Schuld bist, kann ich vielleicht nachvollziehen, warum Du irgendwas zahlen solltest, bis dahin sehe ich es nämlich komplett anders.
Der Betrieb ist es selbst Schuld, wenn er versäumt solche Angebote nur auf unbefristete Verträge zu beschränken, später dann mit irgendwelchen Nachforderungen kommen funktioniert so nicht.

Meiner Ansicht nach hast Du das Recht für 80€ die Fahrt anzutreten, oder aber wenn der AG das nicht will,
dass Du kostenlos von der Reise zurücktreten kannst, denn den Grund hast Du nicht zu vertreten.

Zitat (von go468593-78):
Frage ist nur, ob ich eigentlich das Recht auf Storno habe?


Gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er Dich für 80€ nicht mitnehmen will,
mit dem Reisebüro hast Du NICHTS zu tun, dein Vertragspartner ist und bleibt dein Arbeitgeber.

-- Editiert von spatenklopper am 27.06.2017 10:19

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go468593-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde jetzt vom Betriebsrat kontaktiert. Sie haben mir gesagt, dass das so nicht funktioniert.

Es scheint so, dass der Betriebsrat Vertragspartner von dem Reisebüro ist. Somit besteht ein "Vertrag" zwischen mir und dem Betriebsrat und ein Vertrag zwischen dem Betriebsrat und dem Reisebüro.

Vermutlich wurde nicht nur mir eine Rechnung ausgestellt, sondern auch dem Betriebsrat, die dieser nun nicht bereit ist zu bezahlen.

Deshalb werde ich die 40 Euro nicht bezahlen und mich wohl weiter mit dem Betriebsrat herumärgern müssen.

Die Frage ist jetzt, was ich dem Betriebsrat schreiben soll.

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