Bonuszahlung nach erfolgreicher Probezeit

30. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
stMM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonuszahlung nach erfolgreicher Probezeit

Hallo liebe Community,

Ich bin neu hier im Forum und habe leider in der Suche keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe zum 1.2.22 eine neue Anstellung begonnen.

Probezeit 6 Monate

Diese Anstellung habe ich zum 31.8.22 gekündigt (in der Probezeit), da ich eine neue Anstellung gefunden habe. Ich habe somit die kürzere Kündigungsfrist genutzt, jedoch bin ich 7 Monate im Unternehmen geblieben.

Im Arbeitsvertrag gab es den Passus: „ Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erhält der Arbeitnehmer eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1.000,00 €„.

Meiner Meinung nach ist die Probezeit erfolgreich bestanden gewesen, da die Kündigung von mir ausging und ich über die Probezeit hinaus im Unternehmen tätig war.

Mein ehem. Arbeitgeber sieht die Probezeit jedoch als nicht erfolgreich abgeschlossen an und verweigert die Zahlung des Bonus.

Wie schätzt ihr die rechtliche Lage ein, vielleicht gibt es ja einen Experten der mir hier weiterhelfen kann.

Vielen Dank und einen guten Start ins Wochenende.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 220x hilfreich)

Tja, das kann man natürlich wie immer von zwei Seiten sehen: wann ist die Probezeit "erfolgreich"?
Wenn man auschließlich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses abstellt und dies(und das Überstehen der vergangenen 6 Monate) als "Erfolg" ansieht, dann wäre die Prämie auszuzahlen.
Wenn aber der "Erfolg" auch darin zu sehen wäre, dass der Arbeitnehmer über den Ablauf der Probezeit weiter arbeitet, dann eher nicht.
Die Wortwahl läßt natürlich eher darauf schließen, dass mit "Erfolg" nur das Erreichte gemeint ist. Allerdings kann es aus meiner Sicht nicht allein auf den rechtlichen Bestand des AV als Erfolg ankommen, sondern auch, ob sich in der Probezeit gezeigt hat, das die Parteien weiter zusammen arbeiten werden-was ja letztlich Sinn der Probezeit ist. Dies ist ja gerade nicht der Fall zumal Sie, und das finde ich durchaus relevant, unter Ausnutzung der besonderen Situation der Probezeit (kürzere Kündigungsfrist) das Arbeitsverhältnis beenden - sie also einerseits innerhalb der Probezeit kündigen und diesen Vorteil "nutzen", zugleich aber die Vorteile eines erfolgereichen Bestehens der Probezeit mitnehmen wollen.
Ich persönlich tendiere eher zu der zweiten Ansicht. Letztlich wird das natürlich ein Gericht entscheiden müssen.
Ob sich das -selbst im Erfolgsfalle- nach Abzug von Steuer/Soz.Versicherung und ggf. Anwaltskosten für Sie lohnt, müssen Sie entscheiden. Vielleicht sprechen Sie nochmal mit dem AG und bieten halbe/halbe an....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36996 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von stMM):
Folgender Sachverhalt:
Interessante Sache.
Zitat (von stMM):
Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erhält der Arbeitnehmer eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1.000,00 €
Dass es für das *Durchhalten* der Probezeit bereits einen Bonus gibt, ist schon mal keine übliche Vereinbarung.
Gemeint hat der AG aber sicher die Übernahme des AN nach Ende der (erfolgreichen) Probezeit, die er dann sogleich belohnt.

Zitat (von stMM):
Ich habe somit die kürzere Kündigungsfrist genutzt,
Welche Frist hast du genutzt? Wann hast du gekündigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
stMM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Info: Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende
Gekündigt am 15.07
Und die Klausel mit dem Bonus war kein Standard, sondern ein zusätzlich verhandelter Betrag

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von stMM):
Im Arbeitsvertrag gab es den Passus:

Das ist alles, weiteres findet sich da nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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