Sehr geehrte Damen und Herren,
hello @ all ,
auf der Suche im großen Netz bin ich zufällig auch auf Ihre Seiten gestoßen. Sehr informativ.
Zu meiner Frage:
Aus einem gekündigten Arbeitsverhältnis habe ich noch neun (9) Tage Resturlaub. Nun rechnet der alte AG nach dem Beispiel
Gehalt / 30 x 9
was meiner Meinung nach nicht richtig sein kann, da ich somit auch Samstags und Sonntags Urlaub genommen habe. Die Arbeitswoche bestand übrigens aus fünf (5) Tagen, Montag bis Freitag.
Vielmehr kenne ich das eher so:
Gehalt / 20 x 9
Oder eben für den Monat November 2004:
Gehalt / 22 x 9
Würden Sie mich bitte aufklären, welche Rechnung die richtige ist. Da ich mit meiner bisherigen Suche nichts aussagekräftiges gefunden habe, würde ich mich auch über einen unterstützenden Link freuen.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Yota
Faktor zur Berechnung der Auszahlung des Resturlaubs
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
die Berechnung Gehalt / 30 x 9 ist richtig. Du hast auch dein Gehalt auf 30tel-Basis bekommen als du noch gearbeitet hast.
Zur logischen Verdeutlichung, du hast auch den SA u. So bezahlt bekommen, obwohl du die Tage nicht arbeiten warst.
Diese 20tel, 21tel, 22tel-Regelung gilt nur für Lohnempfänger, die haben kein Anspruch auf Bezahlung von SA u. SO wenn die nicht arbeiten waren.
Es macht also keiner schlechter oder besser ...
Kannst also deinem AG glauben.
Hallo Sylvi,
danke für die Info.
Ich werde es zwar nicht nachvollziehen können warum ein SA und SO berechnet wird, obwohl er laut Vertrag nicht zur regulären Arbeitszeit gehört, aber akzeptieren müssen. :/
Könntest Du mir noch verraten, wo ich das nachlesen kann. Steht so etwas in BurlG? Oder ist es sonstwo festgehalten?
Danke
Yota
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Da muss ich der Sylvi widersprechen. Es ist natürlich nicht zulässig, Samstage und Sonntage in die Berechnung mit einzubeziehen. Für einen Gehaltsempfänger gilt folgendes:
Ein Monat hat durchschnittlich 4,35 Wochen oder 21,75 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
Die korrekte Berechnung ist also:
Monatsgehalt / 21,75 x 9
Für einen Lohnempfänger ist das Ganze noch einfacher:
tägl. Arbeitsstunden x Stundenlohn x Urlaubstage
-- Editiert von hh am 09.12.2004 17:35:04
Das kannst du im Tarifvertrag deines Betriebes sicherlich nachlesen, evtl. auch in einer Betriebsvereinbarung.
Unser alter Tarif, jetzt haben wir eine Betriebsvereinbarung, sagt aus das wir für 30 Tage Geld erhalten, obwohl wir nur MO-FR arbeiten und das WE nicht. Aus diesem Grund ist die 30tel-Berechnung gerechtfertigt und auch nachvollziehbar. Ich kann dir das auch so mit Sicherheit sagen weil ich damit tagtäglich zu tun habe.
viele Grüße
Achso,angenommen der AG würde dir die Wochenenden nicht bezahlen, sondern nur MO-Fr, ich glaube da würdest du ein paar EURO´s weniger in der Tasche haben.
@sylvi
Die Berechnung einer Vergütung für nicht genommenen Urlaub auf einer 1/30-Basis ist aus meiner Sicht gar nicht zulässig und würde einer gerichtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten, selbst, wenn so etwas mit einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde.
Schaue doch noch mal nach, ob das in Eurer Betriebsvereinbarung auch für die Berechnung des Urlaubs gilt. Das kann ich nämlich gar nicht glauben.
Diese 1/30-Basis darf natürlich dann genommen werden, wenn ein Arbeitnehmer mitten im Monat in die Firma eintritt oder ausscheidet.
quote:
Achso,angenommen der AG würde dir die Wochenenden nicht bezahlen, sondern nur MO-Fr, ich glaube da würdest du ein paar EURO´s weniger in der Tasche haben.
Wie kommst Du denn da drauf. Umgekehrt ist es richtig. Da stellt Euer Arbeitgeber ja ziemlich abenteuerliche Berechnungen an. Jeder Arbeitgeber hat folgende Dinge zu bezahlen:
- Arbeitszeit
- ausgefallene Arbeitszeit an Feiertagen
- ausgefallene Arbeitszeit durch Krankeit bis zu 6 Wochen
- ausgefallene Arbeitszeit durch Urlaub
Zur Bezahlung von freien Wochenenden ist der Arbeitgeber weder verpflichtet, noch kenne ich einen AG, der das macht. Wenn der AG diese Zeit mit einberechnet, dann drückt das den Stunden- oder Tageslohn. D.h., derjenige, der die Wochenenden bezahlt bekommt hat im Zweifel weniger in der Tasche.
An dem Beispiel von Yota kann man auch gleich sehen, warum das so ist. Für die Abrechnung von Überstunden oder die Zeit an Feiertagen gilt das natürlich genau so.
@ Yota
Nach Rechtsprechung und Literatur wird der Urlaubsabgeltungsanspruch ebenso wie der Urlaubsentgeltanspruch berechnet, d. h. bei einer 5-Tage-Woche gilt folgende Formel:
Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn bzw. Tag ab dem nicht genommerner Urlaub anzugelten ist (abzüglich Mehrarbeitsvergütung) : 65 Arbeitstage x Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage.
Gruß
@Sylvi, hh, Eidechse: Danke
Finde ich gut, daß wir uns nicht einer Meinung sind.
Jedoch habe ich jetzt das 'Problem' diesen Sachverhalt meinem AG beizubringen.
Sicher gibt es doch (offizielle) Quellen, auf die ich mich berufen kann, oder? Bin für jeden Link, Buchtip oder was auch immer dankbar!
Danke
l8r
Yota
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