Hallo Forum,
angenommen, man hat seit längerem ein Kündigungsschutzverfahren am Laufen.
Mitterweile hat der klagende Arbeitnehmer aber eine neue Anstellung in leitender Position erhalten.
Jetzt setzt das Arbeitsgericht aber den Termin zur Güteverhandlung ausgerechnet auf den allerersten Arbeitstag des Klägers mit Anordnung zum persönlichen Erscheinen. Der neue Arbeitgeber weiß nichts von laufenden arbeitsgerichtlichen Vefahren und soll es auch nicht.
Der erste Tag wäre insofern wichtig, da es um eine KiTa geht und der klagende Arbeitnehmer die neuen Kinder nebst Eltern einführen muß, Termin steht schon seit Monaten.
Auch macht es einen sehr schlechten Eindruck gleich am ersten Arbeitstag nicht anwesend zu sein.
Kann man hier irgendwie eine Terminsverschiebung erwirken (Anwalt, da Wochenende, nicht erreichbar) ?
Danke und Gruß
Gerichtstermin verschieben lassen ?
... ich denke schon. Arbeitsrecht ist das aber nicht, sondern Prozessrecht.
Morgen ist dein Anwalt doch wieder da, oder nicht.
Infrage käme m.W. auch, dass du dich vertreten lässt und nicht persönlich erscheinst, sofern das nicht unbedingt notwendig ist.
Gab es denn schon mal eine Terminverschiebung in dem Verfahren?
ZitatInfrage käme m.W. auch, dass du dich vertreten lässt und nicht persönlich erscheinst, sofern das nicht unbedingt notwendig ist. :
Eher nicht ...
Zitatmit Anordnung zum persönlichen Erscheinen. :
Aber mit etwas Glück hat ja der Anwalt eine "Unabkömmlichkeit" an eben jenem Tag.
ZitatDer neue Arbeitgeber weiß nichts von laufenden arbeitsgerichtlichen Vefahren und soll es auch nicht. :
Ob das lange gut geht? Denn das Gericht wird sich nicht wirklich nach Deinen Dienstplänen richten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lass das um des Himmels willen Deinen Anwalt klären. Denn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat?
wirdwerden
Denn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat? Den üblichen - Erhalt einer Abfindung. Dass es bei solchen Klagen i. d. R. nicht um den tatsächlichen Wiedererhalt des Arbeitsplatzes geht, ist doch nun wirklich kein großes Geheimnis...
ZitatDenn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat? :
Gar keinen, denn sie wäre nutzlos da es ja keines Schutzes mehr bedarf.
Der Anwalt wird entsprechend umformulieren müssen bzw. wird das wohl schon gemacht haben.
Ja. Der Anwalt kann das kurz formulieren und beim Gericht beantragen. Es wird ja vermutlich nicht der 2.8. sein.ZitatKann man hier irgendwie eine Terminsverschiebung erwirken :
-- Editiert von Anami am 01.08.2021 19:36
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten