Gerichtstermin verschieben lassen ?

1. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)
Gerichtstermin verschieben lassen ?

Hallo Forum,

angenommen, man hat seit längerem ein Kündigungsschutzverfahren am Laufen.
Mitterweile hat der klagende Arbeitnehmer aber eine neue Anstellung in leitender Position erhalten.

Jetzt setzt das Arbeitsgericht aber den Termin zur Güteverhandlung ausgerechnet auf den allerersten Arbeitstag des Klägers mit Anordnung zum persönlichen Erscheinen. Der neue Arbeitgeber weiß nichts von laufenden arbeitsgerichtlichen Vefahren und soll es auch nicht.

Der erste Tag wäre insofern wichtig, da es um eine KiTa geht und der klagende Arbeitnehmer die neuen Kinder nebst Eltern einführen muß, Termin steht schon seit Monaten.

Auch macht es einen sehr schlechten Eindruck gleich am ersten Arbeitstag nicht anwesend zu sein.

Kann man hier irgendwie eine Terminsverschiebung erwirken (Anwalt, da Wochenende, nicht erreichbar) ?

Danke und Gruß




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18806 Beiträge, 6887x hilfreich)

... ich denke schon. Arbeitsrecht ist das aber nicht, sondern Prozessrecht.

Morgen ist dein Anwalt doch wieder da, oder nicht.
Infrage käme m.W. auch, dass du dich vertreten lässt und nicht persönlich erscheinst, sofern das nicht unbedingt notwendig ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Gab es denn schon mal eine Terminverschiebung in dem Verfahren?



Zitat (von blaubär+):
Infrage käme m.W. auch, dass du dich vertreten lässt und nicht persönlich erscheinst, sofern das nicht unbedingt notwendig ist.

Eher nicht ...
Zitat (von Ficusia):
mit Anordnung zum persönlichen Erscheinen.



Aber mit etwas Glück hat ja der Anwalt eine "Unabkömmlichkeit" an eben jenem Tag.



Zitat (von Ficusia):
Der neue Arbeitgeber weiß nichts von laufenden arbeitsgerichtlichen Vefahren und soll es auch nicht.

Ob das lange gut geht? Denn das Gericht wird sich nicht wirklich nach Deinen Dienstplänen richten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40765 Beiträge, 14416x hilfreich)

Lass das um des Himmels willen Deinen Anwalt klären. Denn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat?

wirdwerden

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 17617x hilfreich)

Denn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat? Den üblichen - Erhalt einer Abfindung. Dass es bei solchen Klagen i. d. R. nicht um den tatsächlichen Wiedererhalt des Arbeitsplatzes geht, ist doch nun wirklich kein großes Geheimnis...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Denn welchen Erfolg hat wohl eine Kündigungsschutzklage, wenn man einen neuen Job hat?

Gar keinen, denn sie wäre nutzlos da es ja keines Schutzes mehr bedarf.
Der Anwalt wird entsprechend umformulieren müssen bzw. wird das wohl schon gemacht haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37020 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Kann man hier irgendwie eine Terminsverschiebung erwirken
Ja. Der Anwalt kann das kurz formulieren und beim Gericht beantragen. Es wird ja vermutlich nicht der 2.8. sein.

-- Editiert von Anami am 01.08.2021 19:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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