Gleitzone

7. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Yami21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleitzone

Hallo, meine Frage:
besteht ein Recht darauf, nach der Gelitzonenregelung (401 - 800 Euro) bezahlt zu werden? Mein Brutto beträgt 540,00 Euro und wurde noch nie nach den neuen geringeren Beiträgen entlohnt. Obwohl das Gesetz schon seit vergangem Jahr gilt, ich soll erst einen Antrag stellen! Das sind bei mir monatlich über 40,00 Euro, die ich mehr in der Tüte haben könnte. Vielen Dank!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich war davon ausgegangen, dass die Gleitzone angewandt werden MUSS. Du kannst dann nur einen Antrag stellen auf "Verzicht auf Rentenversicherungskürzung".

Bei uns wird die Gleitzone automatisch immer verwendet.

Oder hast du noch einen 2. Job? Dann werden die beiden Jobs gemeinsam verbeitragt.

Gruß

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#2
 Von 
Yami21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
ob ich da eine Chance habe, das mir verloren gegangene Geld zu bekommen? (Habe nur den einen Job) :( lieben Gruß

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Die Gleitzone muss nicht unbedingt angewandt werden. Daher sehe ich auch keine Möglichkeit, die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück zu erhalten.

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#4
 Von 
Yami21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das verstehe ich nicht, habe ich nun ein Recht darauf oder kann sich mein Chef auch weigern, mich nach der Gleitzonenregelung zu bezahlen?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Es gibt keinen Zwang, die Gleitzone anzuwenden. Ohne Gleitzone hast Du höhere Ansprüche aus der Rentenversicherung.

Hast Du denn schon mit Deinem Chef gesprochen? Für ihn müsste es doch egal sein, ob er die Gleitzone anwendet oder nicht. Seine Kosten sind in beiden Fällen gleich.

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