Keine Übernahme nach Ausbildungsende

10. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Braaap
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Keine Übernahme nach Ausbildungsende

Guten Tag !

Ich beende am 18.01.2019 meine Ausbildung zum Industriemechaniker.
Im Oktober wurde mir mitgeteilt, dass man mich aufgrund von (teils ungerechtfertigten, bspw. erste Verspätung nach drei Jahren Ausbildungszeit abgemahnt) Abmahnungen nicht wie im Tarifvertrag festgelegt für 1 Jahr übernehmen wird.

Am 07.12. wurde mir mit beginn meines Montageeinsatzes mitgeteilt, dass man aufgrund des Positiven Feedbacks anderer vorgesetzten und deren Engagement dennoch eine Übernahme in Betracht zieht, wenn meine Leistung auf der Baustelle dementsprechend ausfällt.

Ich habe mich dort wirklich gut gemacht, es gab keinerlei Kritikpunkte, durchweg begeistertes Feedback. Zwei Baustellenleiter haben sich nach dem Montageeinsatz sehr positiv für meine Übernahme ausgesprochen.

Nun wurde mir am 20.12. mitgeteilt, dass sich die Personalabteilung quer stellt und dennoch keine Übernahme in betracht zieht.

Wurde in diesem Fall die 3 monatige Frist überhaupt noch eingehalten?
Schließlich machte man mir bis 3 Wochen vor Ausbildungsende noch massiv hoffnungen?

Ich hoffe man kann mir hier einen Rat geben, ob sich da rechtlich etwas machen lässt.

Danke im Voraus,

Mario

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was genau steht denn dazu im TV?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort eine Übernahme garantiert wird ohne jedes Wenn und Aber.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Mario,

es wäre sinnvoll gewesen, wenn Du auch berichtet hättest, wer genau dir was gesagt hat und ergänzend dazu, welche Stellung dieser im Unternehmen hat.

Zu den bisher bekannten Fakten:

Zitat (von Braaap):
Im Oktober wurde mir mitgeteilt, dass man mich nicht übernehmen wird.

Eindeutige und auch fristgerechte Ansage.

Zitat (von Braaap):
Am 07.12. wurde mir mit beginn meines Montageeinsatzes mitgeteilt, dass man aufgrund des Positiven Feedbacks anderer vorgesetzten und deren Engagement dennoch eine Übernahme in Betracht zieht, wenn meine Leistung auf der Baustelle dementsprechend ausfällt.

Vage, mit einem Vorbehalt behaftete Absichtsbekundung - nichts Verbindliches. In Betracht ziehen bedeutet übersetzt das man überlegt.

Zitat (von Braaap):
Nun wurde mir am 20.12. mitgeteilt, dass sich die Personalabteilung quer stellt und dennoch keine Übernahme in betracht zieht.

Ergebnisbericht zu den Überlegungen im Absatz zuvor.

Zitat (von Braaap):
Ich hoffe man kann mir hier einen Rat geben, ob sich da rechtlich etwas machen lässt.

Bisher gibt Dein Text nichts her, was rechtlich gesehen zu beanstanden wäre. Die Einschätzung könnte sich noch ändern, wenn der Kundtuende vom 07.12 eine hochrangige Stellung im Personalwesen des Unternehmens hat und Du die Ankündigung beweisen kannst.

Was war schriftlich- was war nur mündlich wäre ggf. auch wichtig.

Nicht rechtlicher Rat:
Such Dir eine andere Stelle, Industriemechaniker werden deutschlandweit händeringend gesucht.

Berry

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Braaap):
Wurde in diesem Fall die 3 monatige Frist überhaupt noch eingehalten?
Welche 3-monatige Frist?

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen?
Wenn ja, der müsste in deinem Fall mitentscheiden. Lass dort prüfen, ob deine Übernahme überhaupt aufgrund der Vorgeschichte ausgeschlossen werden kann.

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#5
 Von 
Braaap
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für eure Antworten!

Ja, einen Betriebsrat gibt es bei uns, dieser hat das schreiben welches mir mitteilt nicht übernommen zu werden auch mit unterschrieben.
Allerdings hatte ich am 21.12. mit diesem ein Gespräch bei dem wir festgestellt haben, das ganz wesentliche entkräftende Punkte bezüglich der Abmahnungen verschwiegen wurden. Hätte man so niemals unterschrieben, allerdings sagte man mir auch sie seien Handlungsunfähig in dieser situation, da es ja nunmal schon bestätigt wurde.

Die Aussage bezüglich einer möglichen Übernahme am 7.12. kam von unserem Ausbildungsmeister höchstpersönlich, ein anderer Azubi war dabei und würde dies auch bezeugen.

Anderweitig bewerben tu ich mich selbstverständlich, gestaltet sich so kurzfristig aber schwierig.

Im Tarifvertrag wird eine einjährige Übernahme garantiert welche aber verweigert werden kann, wenn berechtigte Zweifel bestehen.



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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Braaap):
Im Tarifvertrag wird eine einjährige Übernahme garantiert welche aber verweigert werden kann, wenn berechtigte Zweifel bestehen.

Ich sehe das so: Für mich ist es nicht normal, dass man in einer Ausbildung bereits mehrere Abmahnungen kassiert => Es bestehen berechtigte Zweifel.

Wie viele Abmahnungen hast du denn bereits bekommen?

Signatur:

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


@Braaap:

Ich kann mir keine Formulierung in einem Tarifvertrag (TV) vorstellen, die einen solchen Umstand umfasst.

Poste mal diesen Abschnitt aus dem TV wenn möglich.

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Braaap):
Im Tarifvertrag wird eine einjährige Übernahme garantiert welche aber verweigert werden kann, wenn berechtigte Zweifel bestehen.

Ich sehe das so: Für mich ist es nicht normal, dass man in einer Ausbildung bereits mehrere Abmahnungen kassiert => Es bestehen berechtigte Zweifel.

Wie viele Abmahnungen hast du denn bereits bekommen?


Und aus welchen Gründen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
Braaap
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Gründe waren zu spätes Krankmelden (2-3 Stunden), einmal Verspätung und zu spät eingereichte ärztliche Atteste. Insgesamt 5.
War vor zwei Jahren ziemlich durch den Tod meines Vaters aus der Bahn geworfen, da kamen die ersten vier schlag auf schlag, die letzte kam im August wegen meiner ersten Verspätung.

Die Abmahnungen sind meiner Meinung nach teilweise ungerechtfertigt. So haben andere Azubis beispielsweise tagelang gefehlt, ohne sich überhaupt abzumelden, was nur mündlich angesprochen wurde. Und meine „zu späte Krankmeldung" ist nachweisbar im Posteingang meines Ausbilders hängen geblieben, kam ne Woche später an, Sendeprotokoll zeigt aber klar dass ich rechtzeitig versendet habe.

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Gründe waren zu spätes Krankmelden (2-3 Stunden), einmal Verspätung und zu spät eingereichte ärztliche Atteste. Insgesamt 5.


Arbeitsrechtlich allesamt völlig gerechtfertigt.

Zitat:
. Und meine „zu späte Krankmeldung" ist nachweisbar im Posteingang meines Ausbilders hängen geblieben, kam ne Woche später an, Sendeprotokoll zeigt aber klar dass ich rechtzeitig versendet habe.


Dann hättest du das damals klären sollen. Scheinbar war es nicht ganz so eindeutig, sonst hättest du das klären können.

Zitat:

Die Abmahnungen sind meiner Meinung nach teilweise ungerechtfertigt. So haben andere Azubis beispielsweise tagelang gefehlt, ohne sich überhaupt abzumelden, was nur mündlich angesprochen wurde.


Was andere machen ist für die arbeitsrechtliche Beurteilung deiner Situation völlig unerheblich.

Und wieder die Frage: Was regelt der genaue Wortlaut im TV??

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Und meine „zu späte Krankmeldung" ist nachweisbar im Posteingang meines Ausbilders hängen geblieben, kam ne Woche später an, Sendeprotokoll zeigt aber klar dass ich rechtzeitig versendet habe.


Sorge dafür, dass Informationen ankommen.... das ist, was ich aus der Ausbildung mitgenommen habe. Eine Krankmeldung sollte man auch ruhig noch einmal telefonisch bekanntgeben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

@ Braaap, deiner eigenen Beschreibung nach also alles gerechtfertigte Abmahnungen. Bis heute fehlt dir dazu aber anscheinend die Einsicht über dein falsches Verhalten.
Was soll man dazu denn dann noch sagen? Auch von meiner Seite:
Es bestehen berechtigte Zweifel an deiner Eignung!

Du solltest dein Handeln mal gründlich überdenken. Der Arbeitgeber gibt dir Geld und verlangt dafür eine Gegenleistung. Dein Arbeitgeber gibt dir sogar jeden Monat wieder erneut Geld, aber dafür verlangt er auch jeden Monat wieder die vereinbarte Arbeitsleistung von dir.
Sollte das also tatsächlich, so wie von dir beschrieben, im TV stehen, dann handelt der AG hier völlig richtig. Warum sollte man jemanden übernehmen, der bereits 5 Abmahnungen kassiert hat?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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